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Unwirksame PKV-Beitragserhöhungen: AXA muss über 10.000,- Euro zurückzahlen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 17. November 2025
Entscheidung-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen hat das Landgericht Hannover entschieden, dass eine Reihe von Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung formell unwirksam sind (Urteil vom 13.10.2025, Az. 2 O 145/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AXA muss dem Kläger rund 10.369,08 Euro zzgl. Zinsen erstatten.

Worum ging es?

Unser Mandant ist seit 2014 bei der AXA in den Tarifen „EL BONUS“, „ZPRO“ und „KHT 2“ privat krankenversichert. Ab 2015 erhöhte der Versicherer die Beiträge mehrfach. Gegen diese Erhöhungen wehrte sich unser Mandant, da sie aus seiner Sicht formell unwirksam waren. Wir machten für ihn Rückzahlungen der auf die Erhöhungsbeträge geleisteten Prämienanteile vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2023 sowie die Feststellung, dass die Erhöhungen unwirksam sind, geltend. Zusätzlich verlangte er Auskunft über die sogenannten „auslösenden Faktoren“ der Beitragsanpassung sowie umfassende Informationen zur Prämienkalkulation der letzten zehn Jahre.

AXA muss über 10.000,- Euro zurückzahlen: Versicherer kommt Pflicht zur vollständigen Tatsachendarlegung nicht nach

Das Landgericht stellte klar, dass die formelle Wirksamkeit einer Beitragserhöhung gemäß § 203 Abs. 5 VVG vom Versicherer darzulegen ist. Es obliegt also der AXA, konkret vorzutragen, welche Informationen sie dem Versicherungsnehmer zu den Gründen der Beitragserhöhung mitgeteilt hat.

Dies ist der AXA nicht gelungen: Sie legte dem Gericht zwar über 100 Seiten mit Anschreiben und Unterlagen vor, erläuterte jedoch nicht im Einzelnen, wo sich welche Hinweise zu den maßgeblichen Erhöhungsgründen finden. Das Gericht machte deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, ein solches „Anlagenkonvolut” selbstständig nach möglicherweise relevanten Textstellen zu durchsuchen. Ohne konkrete Benennung bleibt der Vortrag daher unbeachtlich.

Die Konsequenz: Das Landgericht Hannover stufte die Beitragserhöhungen in den Tarifen „EL BONUS“, „ZPRO“ und „KHT 2“ ab dem Jahr 2020 als formell unwirksam ein. Auf dieser Grundlage sprach das Gericht dem Kläger einen Rückzahlungsanspruch zu. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2023 errechnete es einen Rückforderungsbetrag von insgesamt 10 369,08 Euro nebst Zinsen. Den weitergehenden Auskunftsantrag wies das Gericht ab.

Bedeutung für Versicherte und kostenfreie Ersteinschätzung

Das Urteil stärkt die Position von privat Krankenversicherten.

  • Es zeigt, dass Versicherer konkret darlegen und im Prozess nachvollziehbar vortragen müssen, welche Informationen sie zum Grund der Beitragserhöhung erteilt haben – bloße Anlagenfriedhöfe reichen nicht.
  • Sind Beitragserhöhungen formell fehlerhaft, können Versicherte die zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurückverlangen – begrenzt durch die Verjährung.

Für betroffene AXA-Versicherte – und auch Versicherte anderer Versicherungsunternehmen – kann es sich lohnen, Beitragserhöhungsschreiben der letzten Jahre überprüfen zu lassen. Entscheidend ist, ob die Begründung den gesetzlichen Vorgaben genügt und ob der Versicherer dies im Streitfall auch substantiiert darlegen kann. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann