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Urteil des LG Freiburg: Teilweise Erfolg für Kläger in Streit um PKV-Beitragsanpassungen der DKV

Veröffentlicht von Medya Erdem am 18. Oktober 2024

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen hat das Landgericht Freiburg die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von Beitragserhöhungen in Höhe von rund 1.200,- Euro nebst Zinsen verurteilt (Urteil vom 09.10.2024, Az. 3 S 41/24, noch nicht rechtskräftig).

PKV-Beitragsanpassungen der DKV: Darum ging es

Unser Mandant hatte gegen die DKV Deutsche Krankenversicherung AG geklagt, bei der er für sich und seinen Sohn eine private Krankenversicherung unterhielt. Streitpunkt war die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen, die die Versicherung vorgenommen hatte. Das Amtsgericht Lörrach hatte zuvor am 13.03.2024 ein Urteil gefällt, gegen das beide Parteien Berufung eingelegt hatten.

Die Entscheidung des Landgerichts Freiburg

Das Landgericht Freiburg gab dem Kläger teilweise Recht: Das Gericht stellte fest, dass die Beitragsanpassungen vor dem 01.04.2020 nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten.  Die Mitteilung der für die Neufestsetzung der Prämie maßgebenden Gründe nach § 203 Abs. 5 VVG erfordere die Angabe der Rechnungsgrundlagen, deren nicht nur vorübergehende Änderung zur Neufestsetzung geführt habe. Für die Beitragsanpassungen zum 01.04.2020 und 01.04.2021 stellte das Gericht fest, dass diese formell ordnungsgemäß erfolgt sind.

Die DKV wurde verurteilt, an den Kläger 1.214,04 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Das Gericht berechnete die Ansprüche des Klägers für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 01.04.2021 unter Berücksichtigung der verschiedenen Tarife.  Für den Tarif VollMed M4-BR2 ergab sich eine Erhöhung von 28,60 Euro pro Monat für 27 Monate, also 772,20 Euro. Für den Tarif AM1 ergab sich eine Erhöhung von 6,66 Euro pro Monat über 24 Monate, das entspricht 159,84 Euro.  Für den Tarif ZM3 ergibt sich eine Erhöhung von 11,75 Euro pro Monat über 24 Monate, was 282,00 Euro entspricht.

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Das Urteil stärkt erneut die Position der Verbraucher*innen und erinnert die Versicherer daran, ihre Informationspflichten sorgfältig zu erfüllen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann