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Urteil gegen Debeka: Unwirksame Beitragserhöhungen und Rückforderungsanspruch für Versicherte

Veröffentlicht von Medya Erdem am 28. Februar 2025

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Das Landgericht Koblenz hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der Debeka Krankenversicherung unwirksam sind (Urteil vom 21.02.2025, Az. 16 O 527/22, noch nicht rechtskräftig). Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der sich gegen Beitragsanpassungen der Debeka gewehrt hatte. Er bekam teilweise Recht und das Gericht sprach ihm eine Rückzahlung in Höhe von 4.014,- Euro nebst Zinsen zu.

Urteil gegen Debeka: Hintergrund und Entscheidung des Gerichts

Unser Mandant hatte bei der Debeka eine private Krankenversicherung abgeschlossen, deren Beiträge in den Jahren 2014 bis 2021 mehrfach erhöht wurden. Er wehrte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Tarifen TG43/66,47 und BSS. Zur Begründung führte er aus, dass die Erhöhungen in den Jahren 2014 und 2015 formell unwirksam seien, da die Mitteilungsschreiben des Versicherers nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hätten.

Das Landgericht Koblenz entschied, dass die Beitragsanpassungen im Tarif TG43/66,47 zum 01.01.2014 sowie im Tarif BSS zum 01.01.2015 unwirksam sind. Begründet wurde dies mit Verstößen gegen § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), da die Erhöhungen nicht ausreichend begründet worden seien. Für die Folgejahre 2020 und 2021 stellte das Gericht hingegen die Wirksamkeit der Beitragserhöhungen fest. Da jede neue Prämienanpassung an die Stelle der vorherigen trete, sei die Unwirksamkeit der Erhöhungen von 2014 und 2015 spätestens mit der wirksamen Anpassung im Jahr 2020 geheilt. Das Urteil bestätigt die Linie des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Versicherer Prämienerhöhungen ausreichend begründen müssen. Gleichzeitig stellt es klar, dass eine spätere wirksame Erhöhung formelle Fehler aus der Vergangenheit „heilen“ kann.

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Die Entscheidung reiht sich ein in eine Reihe von Urteilen zur Transparenz und Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Das Urteil stärkt erneut die Position der Verbraucher*innen und erinnert die Versicherer daran, ihre Informationspflichten sorgfältig zu erfüllen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann