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Urteil gegen Hallesche Krankenversicherung: Versicherer muss Erhöhungen teilweise erstatten

Veröffentlicht von Medya Erdem am 14. Juni 2024

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zur Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen entschieden, dass der Versicherer die Beitragserhöhungen teilweise zurückzahlen muss (Urteil vom 07.06.2024, Az. 22 O 337/22, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund des Falls

Unser Mandant hatte bei der Halleschen Krankenversicherung eine Krankenversicherung sowie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Streitig waren mehrere Beitragsanpassungen in den Jahren 2017 und 2019. Der Kläger machte geltend, dass diese Anpassungen formell unwirksam seien, weil die Mitteilungen der Versicherung nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) entsprochen hätten. Insbesondere ging es um die Prämienanpassungen in den Tarifen MBZflex und NK Bonus sowie einige weitere Tarifanpassungen.

Urteil gegen Hallesche Krankenversicherung: Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Stuttgart entschied zugunsten des Klägers bezüglich der Prämienanpassungen im Tarif MBZflex und sprach ihm die Rückzahlung von 189,60 Euro zuzüglich Zinsen zu. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Mitteilungen über die Beitragsanpassungen nicht die erforderlichen Informationen über die maßgeblichen Gründe für die Prämienänderungen enthielten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Versicherer bei einer Prämienerhöhung die Änderung der Rechnungsgrundlagen und das Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes ausdrücklich angeben. Für die Prämienanpassungen im Tarif NK Bonus hielt das Gericht die Angaben der Halleschen Krankenversicherung für ausreichend.

Diese Entscheidung hat zur Folge, dass der Kläger nicht nur die zu viel gezahlten Beiträge für das Jahr 2019 zurückerhält, sondern auch die Nutzungen herausgeben und ab dem 6. Januar 2024 verzinsen muss.

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Das Urteil stärkt erneut die Position der Verbraucher*innen und erinnert die Versicherer daran, ihre Informationspflichten sorgfältig zu erfüllen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann