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Urteil gegen Württembergische wegen unwirksamer PKV-Beitragserhöhung – Rückzahlungspflicht bestätigt

Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen gegen die Württembergische Krankenversicherung AG festgestellt, dass eine Beitragserhöhung im Tarif SBA formell unwirksam war (Urteil vom 27.03.2025, Az. 16 O 340/24, noch nicht rechtskräftig). Die Württembergische muss dem Versicherungsnehmer 2640,- Euro nebst Zinsen zurückzahlen.
Urteil gegen Württembergische: Darum ging es
Unser Mandant war seit 2004 bei der Württembergischen in den Tarifen SBA, EKN600 und K1200 privat krankenversichert. Im Laufe der Jahre wurden in diesen Tarifen Prämienanpassungen vorgenommen. Er war der Auffassung, dass die Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden seien und klagte auf Feststellung der Unwirksamkeit und Rückzahlung der Beitragsanpassungen.
Das Urteil im Überblick
Die beklagte Versicherung berief sich auf gesetzliche Grundlagen (§ 203 VVG, § 155 VAG) und ihre eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), wonach Beitragserhöhungen bei einer Abweichung von mehr als 5 % von den kalkulierten Werten möglich seien. Zudem machte sie geltend, die Mängel durch ein nachträgliches Informationsschreiben geheilt zu haben.
Das Landgericht stellte fest, dass die Beitragserhöhung im Tarif SBA zum 01.01.2017 formell unwirksam war. Denn die Begründung des Versicherers für die Erhöhung genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Zwar sei auf „Kostensteigerungen im Gesundheitswesen“ verwiesen worden, es fehle jedoch der konkrete Bezug zur Veränderung der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen und zur Überschreitung der gesetzlich relevanten Schwellenwerte. Dies mache die Mitteilung widersprüchlich und unzureichend. Hinsichtlich anderer Tarife, insbesondere des Tarifs EKN600, sah das Gericht die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Begründung als erfüllt an.
Der Kläger erhält daher für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 04.02.2025 2.640,- Euro an überzahlten Beiträgen zurück. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Versicherung auch verpflichtet ist, die in diesem Zeitraum gezogenen Nutzungen herauszugeben – nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Kostenfreie Ersteinschätzung zum Thema PKV-Beitragsanpassungen
Das Urteil gegen die Württembergische ist ein weiterer wichtiger Erfolg für Versicherte, die sich gegen fehlerhafte Beitragserhöhungen wehren. Es zeigt einmal mehr, dass fehlerhafte oder unzureichende Mitteilungen zu Rückforderungsansprüchen führen können, wenn diese innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden. Die Versicherer sind verpflichtet, ihre Beitragsanpassungen nachvollziehbar und transparent zu begründen. Fehlen konkrete Hinweise auf gesetzlich geforderte Veränderungen – etwa bei Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten – kann die Erhöhung unwirksam sein.
Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragserhöhungen genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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