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Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen: Landgericht Dresden spricht Versicherungsnehmer Rückzahlung zu

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 28. Mai 2025
Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Dresden die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. in einem Urteil vom 19.05.2025 (Az. 8 O 2654/21, noch nicht rechtskräftig) zur Rückzahlung von Beitragsanpassungen in Höhe von 1.857,12 € zuzüglich Zinsen verurteilt. Gegenstand des Verfahrens waren unwirksame PKV-Beitragserhöhungen.

Hintergrund zum Fall

Gegenstand des Verfahrens waren mehrere Beitragserhöhungen der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. in den Jahren 2014 bis 2021. Unser Mandant hatte eine private Krankheitskostenversicherung bei der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. abgeschlossen und sah sich seit 2014 mehrfach mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Er beanstandete die formelle Wirksamkeit dieser Erhöhungen und forderte die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge. Die beklagte Versicherung berief sich auf die Notwendigkeit der Anpassungen aufgrund gestiegener Leistungsausgaben.

Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen – Formelle Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen

Das Landgericht Dresden gab der Klage teilweise statt. Es stellte fest, dass die Beitragserhöhungen der Jahre 2014, 2015, 2017 und 2018 formell unwirksam waren. Die Mitteilungen der Versicherung an den Kläger genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Versicherungsunternehmen die konkrete Rechnungsgrundlage (z. B. gestiegene Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten) und das Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes benennen. Diese Angaben fehlten in den streitgegenständlichen Schreiben entweder vollständig oder waren unzureichend. Für die Beitragserhöhungen der Jahre 2014 und 2015 sah das Gericht die Ansprüche als verjährt an.

Das Landgericht (LG) Dresden verurteilte die Versicherung zur Rückzahlung von 1.857,12 € zuzüglich Zinsen. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kläger Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen (z. B. Zinserträge) aus den überzahlten Beiträgen für das Jahr 2018 hat.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Das Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen zeigt, dass viele Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung aufgrund formeller Fehler angreifbar sind. Versicherungsnehmer sollten Schreiben zu Beitragserhöhungen daher sorgfältig prüfen lassen. Fehlt eine hinreichende Begründung, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge, sofern die Ansprüche nicht verjährt sind.

Wir empfehlen Versicherten, ihre Beitragserhöhungen genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann