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Weiteres Urteil gegen die DKV wegen unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen

Das Landgericht Karlsruhe hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zu unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG in zwei Tarifen unwirksam waren und der Versicherer rund 1.800,- Euro nebst Zinsen zurückzahlen muss (Urteil vom 14.06.2024, Az. 21 O 141/23, noch nicht rechtskräftig).
Hintergrund zum Verfahren und Entscheidung des Gerichts
Unser Mandant unterhält eine private Kranken- und Pflegeversicherung bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG. Streitgegenstand waren mehrere Beitragserhöhungen, die der Kläger für unwirksam hielt. Konkret ging es um Anpassungen in den Tarifen „VollMed M4 – BR4“ und „TC 43“, die in den Jahren 2016 und 2017 vorgenommen wurden.
Das Gericht stellte fest, dass die Beitragserhöhungen im Tarif VollMed M4 – BR4 zum 01.04.2016 und im Tarif TC 43 zum 01.04.2016 und zum 01.04.2017 formell unwirksam waren, da die entsprechenden Mitteilungsschreiben der DKV nicht den notwendigen Anforderungen genügten. Insbesondere fehlte es an einer eindeutigen Angabe der Gründe für die Erhöhungen. Weder aus den Schreiben noch aus den beigefügten Informationsblättern ging eindeutig hervor, welche Rechnungsgrundlagen sich geändert hatten und welcher Schwellenwert überschritten wurde.
Im Ergebnis war der Kläger daher nicht verpflichtet, die Erhöhungsbeträge zu zahlen. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte die DKV zur Zahlung von 1.806,14 Euro nebst Zinsen an den Kläger.
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Das Urteil zeigt, dass an die Mitteilung von Beitragsanpassungen strenge Anforderungen zu stellen sind. Durch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den formalen Anforderungen an Beitragsanpassungen stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen gegenüber den Krankenversicherungen.
Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.
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