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Weiteres Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen der Generali: Erfolg für Versicherungsnehmer

Veröffentlicht von Medya Erdem am 01. August 2024

Waage-Justitia

Das Landgericht Bochum hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen der Generali einem Versicherungsnehmer die Rückzahlung von rund 1.800,- Euro nebst Zinsen zugesprochen (Urteil vom 08.07.2024, Az. I-4 O 376/23, noch nicht rechtskräftig).

Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen der Generali Hintergrund zum Fall

Unser Mandant ist bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG in den Tarifen KN2 und EBE63 privat krankenversichert. Seit 2015 nahm die Generali Deutschland Krankenversicherung AG Beitragsanpassungen vor. Er erhob Klage gegen die Generali Deutschland Krankenversicherung AG mit der Begründung, die Erhöhungen entsprächen nicht den gesetzlichen Anforderungen und seien daher unwirksam.

Landgericht Bochum entscheidet teilweise zugunsten des Versicherungsnehmers

Das Landgericht Bochum hat teilweise zugunsten des Versicherten entschieden, dass die Prämienerhöhung im Tarif „EBE63“ zum 01.01.2018 formell unwirksam ist. Wesentliche Gründe für die Unwirksamkeit der Prämienerhöhung waren formelle Mängel in der Begründung der Anpassungen. Nach § 203 Abs. 5 VVG müssen die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer deutlich darauf hingewiesen werden, dass weder ihr individuelles Verhalten noch eine willkürliche Entscheidung des Versicherers, sondern gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen wegen veränderter Verhältnisse der Grund für die Prämienerhöhung sind. Die Mitteilung der Beklagten genügte diesen Anforderungen nicht, da sie zu allgemein gehalten war und nicht hinreichend deutlich machte, ob die Anpassungen auf veränderte Leistungsausgaben oder auf veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten zurückzuführen waren. Zudem fehlte ein Hinweis darauf, dass ein bestimmter Schwellenwert überschritten wurde, der die Neuberechnung auslöst.

Der Kläger war daher nicht verpflichtet, den Erhöhungsbetrag bis zum 01.05.2024 zu zahlen. Das Gericht verurteilte die Generali zur Rückzahlung von 1.771,90 Euro nebst Zinsen an den Kläger. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Versicherer verpflichtet ist, die aus den zu Unrecht erhobenen Prämienanteilen gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Kostenfreie Ersteinschätzung zum Thema PKV-Prämienanpassungen

Das Urteil stärkt erneut die Position der Verbraucher*innen und erinnert die Versicherer daran, ihre Informationspflichten sorgfältig zu erfüllen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Sie haben weitere Fragen zum Urteil oder PKV-Prämienanpassungen der Generali? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann