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Vorfälligkeits­entschädigung zurückholen oder vermeiden

Ziehen Sie den Vorfälligkeitsjoker und sparen Sie viel Geld – bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden und auch bei bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten.

Jedes Jahr werden in Deutschland Millionen neue Immobilienkreditverträge abgeschlossen. Die Rückzahlung des Darlehensbetrages erfolgt meist zu einem festen Zinssatz über zehn oder fünfzehn Jahre. Möchten Darlehensnehmer*innen den Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ablösen, kann das teuer werden. Denn die Bank verlangt bei Darlehen mit Zinsfestschreibung eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene zukünftige Zinsgewinne. Einer Studie der Marktwächter Finanzen zufolge forderten die Anbieter im Durchschnitt zehn Prozent der noch offenen Restschuld von Verbrauchern, wenn sie ihre Immobilienfinanzierung vorzeitig zurückzahlen wollten. Aber: Es gibt Möglichkeiten, um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen oder zu verhindern. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden. Fordern Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall an:

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Sie möchten Ihre Baufinanzierung vorzeitig kündigen, wissen aber nicht, welche Kosten aufgrund einer Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zukommen? Mit unserem kostenfreien Online Rechner erfahren Sie, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall ausfallen wird oder Sie können die Berechnungen Ihrer Bank zu Zinsentschädigungen für einen Immobilienkredit überprüfen.

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Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung

Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Bebauungsplan für ein unerschlossenes Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Frist rechtskräftig wird und von einem vertraglichen Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Gebrauch gemacht werden soll.

Darlehensnehmer*innen möchten oder müssen ihre Immobilie aus den unterschiedlichsten Gründen verkaufen: Zum Beispiel aufgrund einer Scheidung oder aufgrund einer Veränderung beruflicher Verhältnisse. Aber auch ein niedriges Zinsniveau kann einen Anreiz für eine Umschuldung der Baufinanzierung darstellen. Darlehensnehmer*innen können sich ein Darlehen zu besseren Zinskonditionen sichern und so von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und teilen Ihnen mit, ob Sie die Zahlung von Vorfälligkeitszinsen beim Hausverkauf umgehen können oder Sie eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können. Die Möglichkeit besteht grundsätzlich innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist und beginnt am 31.12 des Jahres zu laufen, in dem die Zahlung erfolgte.

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Wann dürfen Kreditnehmer*innen einen Immobilienkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen?

In bestimmten Fällen darf die Bank keine Entschädigung für die vorzeitige Kündigung eines Darlehens verlangen:

  • Nach 10 Jahren Zinsbindung: Ein Darlehensvertrag mit Zinsbindung kann nach zehn Jahren ohne Kosten – also ohne Zahlung einer Entschädigung – gekündigt werden. Verbraucher müssen eine 6-monatige Kündigungsfrist beachten.
  • Vertrag mit variablen Zinsen: Darlehensverträge mit variablem Zinssatz können Darlehensnehmer ebenfalls ohne Zahlung einer Entschädigung kündigen. Es gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist zu beachten. Solche Kredite sind bei privaten Baufinanzierungen eher selten.
  • Vertrag wird von der Bank gekündigt: Beendet die Bank selbst den Darlehensvertrag, darf sie keine zusätzliche Entschädigungszahlung verlangen. Das gilt auch bei einer Kündigung, wenn der Kreditnehmer mit seinen Raten in Verzug geraten ist.
  • Einvernehmliche Kündigung: Einigen sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer auf eine Kündigung, dann steht der Bank für die vorzeitige Kündigung eine Entschädigung nur dann zu, wenn eine solche für diesen Fall vereinbart wurde.

Hinweis: Für normale Ratenkredite mit Vertragsschluss nach dem 11.06.2010 – keine Immobilienkredite – ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nach §502 BGB auf maximal ein Prozent der Restschuld begrenzt. Liegt die Restlaufzeit des Kredites bei unter einem Jahr, dürfen es maximal 0,5 Prozent der Restschuld sein. Von der Regelung des § 502 BGB ausgenommen sind Baufinanzierungen und Ratenkrediten, die vor dem 11.06.2010 zustande gekommen sind. In diesen Fällen ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht begrenzt.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten – Experten warnen vor überzogenen Forderungen der Banken

Die Finanzmarktwächter bei der Verbraucherzentrale Bremen haben Ende 2019 eine Studie zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen durchgeführt und veröffentlicht. Sie untersuchten 733 Fälle aus den Jahren 2017 bis 2019. Die Experten der Verbraucherzentrale kommen zu dem Ergebnis, dass in über drei Viertel aller Fälle die von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung höher lag als die von den Verbraucherschützern*innen ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung. Den Grund sehen sie in zu niedrig angesetzten pauschalen Beträgen bei Abzügen für entfallene Risiko- und Verwaltungskosten. Deshalb schlagen sie einen neuen Berechnungsansatz, die „Methode Löw“ vor. Diese ermittelt den reinen Schaden der Zinsverschlechterung des Kreditgebers durch eine vorzeitige Kündigung ohne mit Pauschalwerten zu arbeiten. Anders als bei der Aktiv-Passiv-Methode wird entgangener Gewinn nicht entschädigt.

Lassen Sie jetzt Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich prüfen. Sie erhalten von unseren spezialisierten Rechts- und Fachanwälte*innen ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob die Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung in Ihrem Fall verhindert bzw. zurückgefordert werden kann.

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Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder verhindern – Diese Möglichkeiten haben Verbraucher*innen

Auch in jenen Fällen, in denen Banken grundsätzlich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen können, gibt es Wege, die Zahlung der Entschädigung zu verhindern oder zurückzufordern und so viel Geld zu sparen. Im Folgenden lesen Sie, in welchen Fällen Kunden*innen den Vorfälligkeitsjoker ziehen können.

Der Vorfälligkeitsjoker

Einen Weg, wie Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden können, bieten fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben, die Banken in ihren Darlehensverträgen machen. Der Vorfälligkeitsjoker in Kürze:

  • Grundlage § 502 Abs. 2 BGB
  • Folge: Vorfälligkeitsentschädigung / Nichtabnahmeentschädigung muss nicht bezahlt werden oder kann zurückgefordert werden, Darlehensvertrag besteht weiter
  • Möglich bei Darlehensverträgen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden

Seit dem 21. März 2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) müssen Banken Darlehensnehmer*innen von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen.

Gesetzestext – § 502 Abs. 2 BGB lautet:
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1. die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Typische Fehler in diesem Zusammenhang sind:

  • Falsche Darstellung des Berechnungszeitraums: Aus der Information der Bank geht nicht hervor, dass der maximale Zeitraum, für welchen die Bank  einen Schaden berechnen kann, auf 10 Jahre und 6 Monate (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) ab Vollauszahlung des Darlehens limitiert ist. Wird der Eindruck erweckt, es könne ein Schaden über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg berechnet werden, stellt dies einen Fehler dar.
  • Keine Berücksichtigung der Sondertilgungsrechte: Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen Banken Sondertilgungen berücksichtigen, da diese die Darlehenssumme und damit die Zinsbelastung reduzieren. Berücksichtigen Banken Sondertilgungen nicht, ist die Berechnung fehlerhaft. (BGH-Urteil, Az.: XI ZR 388/14).
  • Renditen von Pfandbriefen: Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen die aktuellen Renditen von Pfandbriefen gemäß der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank herangezogen werden. Unzulässig ist es, wenn ein Kreditinstitut den für Verbraucher*innen ungünstigeren bankinternen PEX-Index heranzuzieht. Dies hätte regelmäßig höhere Forderungen der Banken zur Folge (BGH-Urteil, Az.: XI ZR 285/03).
  • Fehlerhafte Angaben bei den Kündigungsrechten: Die Angaben zu den Kündigungsrechten sind fehlerhaft, wenn nicht auf die Kündigungsrechte nach §§ 494 Abs. 6, 505d Abs. 1 S. 3 und 490 Abs. 2 BGB hingewiesen wird. Zudem ist eine Regelung in den Allgemeinen Darlehensbedingungen falsch, wonach Ansprüche des Darlehensnehmers gegen die Bank im Fall der Kündigung ausgeschlossen sind.
  • Entgelt: Mit Formulierungen wie „Mit der so ermittelten Vorfälligkeitsentschädigung werden noch die Kosten der Bank für den zusätzlichen Aufwand der vorzeitigen Rückführung addiert“ oder „Daneben wird der Darlehensgeber ein angemessenes Entgelt für den mit der vorzeitigen Ablösung des Darlehens verbundenen Verwaltungsaufwand verlangen“ suggeriert die Bank, ihr stünde eine Bearbeitungsgebühr zu, was aber nach § 493 Abs. 5 S. 1 und 2 BGB nicht der Fall ist.
  • Intransparenz: Eine fehlerhafte Information zur Vorfälligkeitsentschädigung liegt auch vor, wenn Verbraucher*innen die Höhe aus den Angaben nicht selbst ermitteln können.

Beim Vorfälligkeitsjoker wird der Darlehensvertrag nicht rückabgewickelt. Der Vorfälligkeitsjoker ist von Vorteil für Darlehensnehmer*innen, die nicht umschulden möchten, denn es entfällt lediglich die Verpflichtung zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung. Kreditnehmer*innen müssen sich nicht um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag kostenfrei und teilen Ihnen schriftlich mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten.

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Für welche Verträge gilt der Vorfälligkeitsjoker?
Der Vorfälligkeitsjoker kann dann noch helfen, wenn das Widerrufsrecht beispielsweise bei neuen Darlehensverträgen ab dem 21. März 2016 nach 12 Monaten und 14 Tagen erloschen ist oder wenn ein eindeutiger Fall der Verwirkung vorliegt. Ebenfalls positiv für Verbraucher*innen: Bei Fehlern bezüglich Informationspflichten kann innerhalb der Verjährungsfrist von bis zu 10 Jahren die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Hinweis zum Kündigungsjoker

Fehler in der Kündigungsinformation führen dazu, dass Darlehensnehmer außerordentlich kündigen können. Eine fehlerhafte Kündigungsinformation liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Bank lediglich auf ihr eigenes Kündigungsrecht hinweist, nicht aber auf das Kündigungsrecht des Kunden. So können sie ein Darlehen vorzeitig beenden, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.

BGH auf der Seite der Verbraucher*innen

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung auf die Seite der Verbrauchern*innen. Die zuständigen Richter*innen haben eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2020 zurückgewiesen (Az. XI ZR 320/20). Damit hat der BGH die Verurteilung der Commerzbank wegen Fehlern in ihren Immobiliendarlehensverträgen bestätigt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Commerzbank AG dazu verurteilt, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 21.500,- EUR vollständig an ihre Kunden zurückzuzahlen (Urteil vom 01.07.2020, Az. 17 U 810/19). Das Gericht stellte fest, dass die Ausführungen der Bank hinsichtlich der Berechnung der Entschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein.

Kunden*innen der Commerzbank, aber auch anderer Banken und Sparkassen haben nun beste Chancen, die Kosten beim vorzeitigen Ausstieg aus einem Immobilienkredit zu vermeiden oder zurückzuerhalten. Wir prüfen schnell und unverbindlich, ob dies auch in in Ihrem Fall möglich ist. Nutzen unseren Online-Fragebogen für Ihre individuelle Prüfung.

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Vorfälligkeitsentschädigung umgehen: Weitere Urteile zugunsten von Darlehensnehmern*innen

Dass die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich vermieden werden kann, zeigen auch die folgenden Urteile:

  • Das Landgericht Dortmund hat ein positives Urteil zum Vorfälligkeitsjoker gefällt. Im Ergebnis wurde die Bank verurteilt, das gezahlte Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von über 20.000,- EUR an den klagenden Darlehensnehmer zu erstatten (Urteil vom 11.09.2020, Az. 3 O 542/19).
  • Das Landgericht Konstanz hat die Volksbank Überlingen verurteilt, die angefallene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,- EUR bei einem Immobiliendarlehen zurückzuzahlen (Urteil vom 08.12.2020, Az. C 4 O 155/20). Grund: Der Darlehensvertrag enthält eine Reihe von Fehlern hinsichtlich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass zwei Kunden der Kreissparkasse Ravensburg ihren Immobiliendarlehensvertrag aus dem Jahr 2012 unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen wirksam gekündigt haben (Urteil vom 23.02.2021, Az. 2 O 286/20). Mit dem sogenannten Kündigungsjoker können sich Verbraucher von einem Darlehen lösen, ohne zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet zu sein.
  • Das Landgericht Rostock hat die OstseeSparkasse dazu verurteilt, dem Kläger eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von etwa 23.500,- EUR zu erstatten. Grund: In den Darlehensverträgen finden sich lückenhafte und intransparente Informationen über die Vorfälligkeitsentschädigung (Urteil vom 10.02.2021, Az. 2 O 872/19).
  • Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Kunden der ING DiBa ihren Immobiliendarlehensvertrag aus dem Jahr 2015 aufgrund von Fehlern in der Widerrufsinformation wirksam widerrufen können eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von etwa 4000,- EUR zurückerhalten (Urteil vom 09.07.2021, Az. 2-02 O 280/20).
  • Das Landgericht Wiesbaden hat die Nassauische Sparkasse zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 13.500,- Euro verurteilt (Urteil vom 03.08.2021, Az. 1 O 1803/20, noch nicht rechtskräftig). Die Vertragsangaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind nach Ansicht des LG Wiesbaden unzureichend: Zwar werden Parameter für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung genannt, jedoch wird nicht transparent gemacht, in welcher Beziehung sie stehen. Die beanstandete Klausel lässt sich in nahezu sämtlichen Sparkassen-Darlehensverträgen seit März 2016 finden. 
  • Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass die Förde Sparkasse einem Darlehensnehmer eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss (Urteil vom 04.11.2022, Az. 12 O 198/21, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte, dass eine Klausel im Formular des Deutschen Sparkassenverlags in der Fassung vom März 2016 nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Urteil betrifft tausende Darlehensverträge aller Sparkassen, da diese dasselbe Formular verwenden.
  • Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass eine Formulierung in den Musterformularen des DG Verlags in der Fassung vom September 2017 nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt (Urteil vom 22.12.2022, Az. 17 O 89/22, noch nicht rechtskräftig). Diese Formulare wurden von zahlreichen Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD Banken, aber auch von anderen Kreditinstituten verwendet.
  • Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht, wenn die Angaben im Darlehensvertrag nicht ausreichend klar und verständlich sind. Im Fall vor dem OLG Düsseldorf wurde in den Darlehensverträgen nicht ausdifferenziert, welche Referenzzinssätze die Bank ergänzend zu Hypothekenpfandbriefen heranzieht. Das Gericht bestätigte damit das positive Urteil der ersten Instanz, des Landgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2021, Az. 23 U 16/21). Das OLG Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen.
  • Das Saarländische Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die Vertragsangaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in seit dem 21. März 2016 verwendeten Formularen vieler Genossenschaftsbanken unzureichend sind (Urteil vom 26.01.2023, Az. 4 U 134/21, noch nicht rechtskräftig). Die Angabe über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung ist demnach unter anderem deswegen fehlerhaft und unzureichend, da die Bank im Hinblick auf die Definition des Zinsverschlechterungsschadens auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ abgestellt hat. Bei der Berechnung der anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung sind aber diejenigen Zeiträume außer Betracht zu bleiben, hinsichtlich deren Darlehensnehmer*innen sich bei Fortführung des Vertrages hätte entschädigungsfrei lösen können.
  • Die Reihe positiver obergerichtlicher Urteile zugunsten der betroffene Verbraucher*innen setzt sich fort. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein Paar zwei bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von über 10.000,- Euro zzgl. Zinsen erstattet bekommt (Urteil vom 22.03.2023, Az. 7 U 14/22, noch nicht rechtskräftig). Grund sind auch in diesem Fall falsche Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg dürfen Banken und Sparkassen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung keine Negativzinsen zugrunde legen (Urteil vom 25.07.0023, Az. 14 U 2764/22). Denn durch die Zahlung würde das Kreditinstitut noch besser dastehen, als wenn der Kreditnehmer das Darlehen normal getilgt hätte. Im vor dem OLG Nürnberg verhandelten Fall erhält der Kunde rund 2.600,- Euro erstattet.

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Sondergebühr für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank für die Berechnung der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens keine Sondergebühr verlangen darf (Urteil vom 14.12.2022, Az. 17 U 132/21, noch nicht rechtskräftig). Nach Ansicht des Gerichts stellt die Berechnung keine zusätzliche Sonderleistung dar. Die Bank müsse Kreditnehmer*innen über die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückführung zu informieren.

Fehlerhafte Vertragsklauseln: Diese Banken und Sparkassen sind betroffen

Woran erkennen Sie, ob Ihr Vertrag betroffen ist und Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder auch zurückfordern können? Wir haben Hunderte Verträge geprüft. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen, bei denen unserer Ansicht nach fehlerhafte Klauseln vorliegen:

AXA Lebensversicherung AGRaiffeisenbank Kastellaun eG
Baden-Württembergische BankRaiffeisenbank Kraichgau eG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AGSächsische Aufbaubank - Förderbank -
Bayern VersicherungSchrobenhausener Bank eG
BBBank eGSparda-Bank Baden-Württemberg eG
Bezirkssparkasse ReichenauSparda-Bank Hannover eG
BHW BankSparda-Bank Hessen eG
BHW Bausparkasse AG Sparda-Bank Nürnberg eG
Commerzbank AGSparda-Bank West eG
Degussa Bank AGSparkasse Aachen
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGSparkasse an der Lippe
Deutsche Bank AGSparkasse Bergkamen-Bönen
DB Privat- und Firmenkundenbank AGSparkasse Dortmund
Deutsche Kreditbank AGSparkasse Mainfranken Würzburg
DSL Bank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AGSparkasse Münsterland-Ost
DSL Bank HamelnSparkasse Neuss
Frankfurter Sparkasse Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Hamburger Volksbank eGSparkasse Pforzheim Calw
Hamburgische Investitions- und FörderbankSparkasse Rosenheim-Bad Aibling
UniCredit Bank AGSparkasse Südwestpfalz
IBB Internationales Bankhaus Bodensee AGStadtsparkasse Düsseldorf
ING- DiBa AGStadtsparkasse München
Kreissparkasse BöblingenSüdwestbank AG
Kreissparkasse EuskirchenUniCredit Bank AG
Kreissparkasse HeilbronnVolksbank Bielefeld-Gütersloh eG
Kreissparkasse LudwigsburgVolksbank Bonn Rhein-Sieg eG
Kreissparkasse Miesbach-TegernseeVolksbank Heilbronn eG
Kreissparkasse RavensburgVolksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG
LBS Bayerische LandesbausparkasseVolksbank Hohenlohe eG
LBS Landesbausparkasse SüdwestVolksbank Hohenzollern-Balingen eG
LBS Westdeutsche LandesbausparkasseVolksbank Köln Bonn eG
Mittelbrandenburgische Sparkasse in PotsdamVolksbank Pforzheim eG
Münchener Hypothekenbank eGVolksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG
National-Bank AGVolksbank Rhein-Wehra eG
Niederrheinische Sparkasse RheinLippeVolksbank Überlingen
Ostsächsische Sparkasse DresdenVR Bank Südthüringen eG
Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AGVR-Bank eG Schopfheim-Maulburg
PSD Bank Hessen-Thüringen eGVR-Bank NordRhön eG
PSD Bank RheinNeckarSaar eGWL Bank AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank
Raiffeisenbank eGWüstenrot Bausparkasse AG

Ihre Bank oder Sparkasse ist nicht aufgeführt und Sie möchten Ihre Möglichkeiten prüfen lassen? Fordern Sie im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung Ihre individuelle Prüfung an.

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