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DKV erneut verurteilt: Mandant erhält unwirksame Beitragserhöhungen zurück
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 16. Juni 2023
Erneut bestätigt ein Gericht die gute Rechtslage hinsichtlich der Rückforderungsklagen unwirksamer Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 13.06.2023, Az. I-7 O 571/22, noch nicht rechtskräftig). Der von unserer Kanzlei vertretene Kläger erhält die Beiträge, welche er auf die unwirksame Beitragsanpassung zum 01.04.2015 und zum 01.04.2017 bezahlte, zurück.
DKV erneut verurteilt: Positive Urteile zugunsten der Versicherten
Konkret war für das Landgericht Arnsberg auf den Beitragserhöhungsschreiben nicht ersichtlich, welche der Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung maßgeblich sei. Laut Gesetz (§ 203 VVG) kommt entweder die Nennung von Versicherungsleistungen oder die der Sterbewahrscheinlichkeit in Betracht. Die Schreiben der Krankenkasse enthielten lediglich allgemeine Ausführungen. Welche konkrete Rechnungsgrundlage maßgeblich war, wird nicht deutlich.
Das Urteil des Landgericht Arnsberg reiht in den Reigen der positiven Rechtsprechung gegen die DKV ein:
- Das Oberlandesgericht Bamberg erklärte in seinem Urteil vom 15.09.2022 (Az. 1 U 259/21) die Erhöhungen der hier beklagten DKV bis einschließlich der Erhöhung zum 01.04.2016 als unwirksam.
- Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte in seinem Urteil vom 12.10.2022 (Az. 3 U 48/22) die Erhöhungen der hier beklagten DKV bis einschließlich der Erhöhung zum 01.04.2017 als unwirksam.
- Das Oberlandesgericht Köln erklärte in seinem Urteil vom 07.07.2020 (Az. 9 U 227/19) die Erhöhungen der hier beklagten DKV bis einschließlich der Erhöhung zum 01.04.2017 als unwirksam.
- Das Landgericht Heilbronn erklärte in seinem Urteil vom 05.2023 (Az. II 4 O 152/22) sogar das aktuelle Erhöhungsschreiben im Jahr 2022 als unwirksam (DKV – Aktuelle Erhöhungsschreiben aus 2022 unwirksam – AKH-H).
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Verbraucher*innen, die bei privaten Krankenkassen versichert sind, sollten die Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Zudem zahlen Betroffene im Erfolgsfall zukünftig wieder den Tarif, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung bezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.
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