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Urteil gegen DKV – Aktuelle Erhöhungsschreiben aus 2022 unwirksam

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 06. Juni 2023

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Aktuelles Urteil unserer Kanzlei gegen die DKV Deutsche Krankenversicherung AG (Urteil vom 25.05.2023, Az. II 4 O 152/22, noch nicht rechtskräftig): Das Landgericht Heilbronn hat festgestellt, dass ganz aktuelle Schreiben zu PKV-Beitragserhöhungen auf April 2022 unwirksam sind und der Versicherer den Erhöhungsbetrag zurückerstatten muss.

PKB Beitragserhöhung: Aktuelle Erhöhungsschreiben aus 2022 unwirksam

Eine Versicherung muss in den Erhöhungsschreiben die konkreten Gründe für eine Beitragsanpassung kenntlich machen. Angegeben muss die Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung eine Neufestsetzung veranlasst hat. Diese Voraussetzung hat die DKV Deutsche Krankenversicherung AG im Fall vor dem Landgericht Heilbronn im Beitragserhöhungsschreiben zum 01.04.2023 im Tarif VollMed nicht erfüllt. Hat der Versicherer die maßgeblichen Gründe für eine Erhöhung nicht mitgeteilt, sind die Prämienerhöhungen unwirksam, weil durchschnittliche Versicherungsnehmer*innen diese nicht nachvollziehen oder nicht prüfen können.

Das Urteil zeigt, dass Versicherer auch in aktuellen Beitragserhöhungsschreiben immer noch Fehler machen und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung in vielen Fällen nicht vorliegen. Daher lohnt es sich sich, auch neuere Erhöhungsschreiben durch eine spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen.

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Verbraucher*innen, die bei privaten Krankenkassen versichert sind, sollten die Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Zudem zahlen Betroffene im Erfolgsfall zukünftig wieder den Tarif, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung bezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann