0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

OLG München verurteilt Audi zu Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung in Audi SQ5

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 15. August 2025
Aktualisiert am 27. August 2025
Schriftzug-#-diesel

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zum Audi Abgasskandal entschieden, dass einem Käufer Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form des „Thermofensters“ zusteht (Urteil vom 08.08.2025, Az. 36 U 1007/25 e). Das Urteil ist rechtskräftig.

Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung

Unser Mandant verlangte von der Audi AG Schadensersatz im Dieselskandal, weil das Fahrzeug, ein Audi SQ5 3.0 TDI Euro 5, mit einer Software ausgestattet war, die die Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen reduziert.

Nach Ansicht des OLG München führt ein Thermofenster dazu, dass die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 17 °C (nach Beklagtenvortrag bereits ab 12 °C) reduziert wird. Solche Temperaturen treten im hierzulande regelmäßig auf und sind keine extremen Ausnahmebedingungen. Damit liege eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vor.

Unzulässige Abschalteinrichtung in Audi SQ5: Haftung und Verschulden der Audi AG

Das OLG München sah in der Erteilung einer unzutreffenden Übereinstimmungsbescheinigung eine fahrlässige Verletzung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (§§ 6, 27 EG-FGV). Ein sogenannter unvermeidbarer Verbotsirrtum wurde verneint. Laut dem Gericht habe Audi keine ausreichenden Umstände vorgetragen, die das fahrlässige Handeln entkräften könnten.

Das von Audi angebotene Software-Update konnte den Schaden nicht beheben. Auch das Thermofenster nach dem Update stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, da es die Abgasreinigung bei normalen Betriebsbedingungen einschränkt.

Das OLG München bestätigte einen Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens, also der Wertminderung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Gericht setzte diesen auf 10 % des Kaufpreises fest, was 5.939,90 Euro entspricht. Nutzungsvorteile aus der bisherigen Fahrzeugnutzung und der Restwert wurden angerechnet. Somit ergibt sich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.189,08 Euro nebst Zinsen.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Audi Abgasskandal

Mit dem Urteil stärkt das OLG München die Rechte geschädigter Dieselkäufer und folgt damit der Linie des Bundesgerichtshofs und des EuGH. Hersteller wie Audi können sich demnach nicht auf pauschale Motorschutzargumente berufen, wenn temperaturabhängige Steuerungen die Emissionskontrolle unter normalen Fahrbedingungen einschränken. Betroffene Verbraucher sollten ihre Ansprüche prüfen lassen, um eine mögliche Entschädigung zu sichern.

Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Herstellern. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, in dem steht, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Kontaktformular