Audi Abgasskandal: Info und Tipps für Betroffene
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Der Audi Abgasskandal: Auch bei Audi als ist eine Tochter des VW-Konzerns wurde die Betrugssoftware zur Manipulation der Abgaswerte verwendet. Im September 2015 gibt Audi erstmals zu, in Fahrzeugen mit Dieselmotoren eine Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. Im Dieselskandal sind verschiedenste Audi Modelle direkt von Fahrverboten und Stilllegungen bedroht.
Damit steht die Frage im Raum, wie betroffene Audi-Fahrer am besten reagieren. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank insgesamt 29 Rückrufe für Audifahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ oder vor 2018 „Bedingt durch manipulierte Software werden die Abgasgrenzwerte im Feld nicht eingehalten“. Alle Rückrufe sind in der Rückrufdatenbank des KBA einsehbar.
Der Motor EA189 stammt vom Mutterkonzern Volkswagen und ist in Fahrzeugen von Audi und weiterer VW-Töchterunternehmen verbaut. In den Fokus der Behörden und Berichterstattung geriet auch der 3.0l V6-Dieselmotor des Typs EA897 sowie der 4.2l V8-Dieselmotor des Typs EA898. Die 3.0 Liter-V6- und 4.2 Liter-V8-Motoren produziert Audi selbst. Die Motoren werden in den Oberklasse-Fahrzeugen von Audi und Porsche eingesetzt. Auch hier entdeckte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete den Rückruf für mehrere Modelle an.
Betroffene Audi-Modelle mit EA189-Motor (Hersteller Code der Rückrufaktion: 23Q7)
Betroffene Audi-Modelle mit V6- und V8-Motor (Hersteller Code der Rückrufaktion: 23X6)
Auch das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA 189, der EA 288, ist vom VW Abgasskandal betroffen. Dieser in zahlreichen Audi-Modellen eingebaute Motor ist ebenfalls mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Audi-Modelle mit EA288 Motor:
Unsere Kanzlei hat das erste OLG-Urteil für einen geschädigten Autofahrer zum VW EA 288 erstritten.
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Die Deutsche Umwelthilfe hat seit 2016 zahlreiche Diesel-Fahrzeuge überprüft und gravierende Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. In einem aktuellen Messbericht des Emissions-Kontroll-Institutes (EKI) überschreiten fünfzehn der untersuchten Fahrzeuge demnach unter normalen Fahrbedingungen den zugelassenen Stickoxid-Grenzwert. Sehr hohe Überschreitungen hat das EKI bei einem Audi 5 Sportback 3.0 TDI Euro 5 mit dem Motor A897 gemessen. Die Werte lagen bei Weitem – das 13fache – über dem gesetzlichen Euro 5 NOx-Grenzwert von 180 mg/km.
Im März 2017 durchsucht die die Staatsanwaltschaft München II die Firmenzentrale von Audi in Ingolstadt. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung. Anfang des Jahres 2018 führt die Staatsanwaltschaft München II weitere Durchsuchungen in der Ingolstädter Audi-Zentrale und bei aktuellen oder früheren Audi-Mitarbeitern sowie bei Vorständen durch.
Der Audi AG wird vorgeworfen, auch nach dem Skandal noch manipuliert zu haben. Die Münchener Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Chef Rupert Stadler ein, der einige Monate in Untersuchungshaft genommen wurde.
Einem Bericht des Spiegels vom Sommer 2019 zufolge hat der Audi-Konzern das KBA noch mehr als zwei Jahre nach der Aufdeckung des Dieselskandals in den USA betrogen und das wahre Ausmaß der Abgasmanipulation in Europa verschleiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die Audi AG im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal haftet. Mit den Urteilen vom 25.11.2021 (Az. VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20, VII ZR 38/11) hat der BGH die Revision des Autobauers Audi zurückgewiesen und zur Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Dieses hatte Audi zuvor zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Es ging um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, die von der Konzernmutter VW entwickelt und von Audi dann eingebaut wurden. Der BGH bestätigte in seinen Urteilen auch die Ansicht des OLG München, dass mindestens ein Verantwortlicher oder eine Verantwortliche von den unzulässigen Abschalteinrichtungen in Motoren des Typs EA 189 gewusst haben muss.
Auch zu Fahrzeugen des Motorentyps EA 897 hat der BGH Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem „verbrieften Rückgaberecht“ gegenüber der Audi AG bejaht (Urteil vom 16.12.2021, Az. VII ZR 389/21). Es ging um einen Audi A6 Avant 3.0 TDI, den der Kläger als Gebrauchtwagen gekauft und über die Audi-Bank finanziert hatte. In dem Darlehensvertrag wurde ein Rückgaberecht des Käufers verbrieft. Von der Rückgabeoption hatte er keinen Gebrauch gemacht und das Fahrzeug behalten. Der BGH bestätigte in seinem Urteil, dass der Audi-Kunde Schadensersatz wegen des manipulierten Motors im Dieselskandal geltend machen kann und der Umstand, dass er einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption abgeschlossen und von dieser Option keinen Gebrauch gemacht hat, seinem Anspruch auf Schadensersatz nicht entgegensteht.
Zuvor gab es eine Reihe entschiedener Gerichtverfahren zugunsten betroffener Autofahrer im Audi Abgasskandal zu den Motoren EA 189, EA 288 und EA 897 und EA 897evo. Informationen zu Urteilen gegen die Volkswagen AG, auch zugunsten von Audifahrern, finden Sie im Themenschwerpunkt VW Abgasskandal.
Im August 2020 weitet sich der Audi Abgasskandal auch auf Benziner aus. Das Landgericht Offenburg hatte in einem Verfahren ein Gutachten erstellen lassen. Der bestellte Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass über eine so genannte Prüfstandserkennung der Schadstoffausstoß illegal beeinflusst wird. Demnach erkennt das Fahrzeug anhand des Lenkwinkeleinschlags, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Audi Q5 von 2015 mit Zwei-Liter-TFSI-Motor – angeblich schadstoffarm mit der Norm Euro 6. Mehr Informationen finden Sie im Fachartikel:
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Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Audi Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.
Sie haben Fragen zum Thema Audi Abgasskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular
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