0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE
Audi-Rücklicht-A5

Audi Abgasskandal: Info und Tipps für Betroffene

Fordern Sie Entschädigung für den im Abgasskandal erlittenen Wertverlust. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei & unverbindlich.

Der Audi Abgasskandal: Auch bei Audi als ist eine Tochter des VW-Konzerns wurde die Betrugssoftware zur Manipulation der Abgaswerte verwendet. Im September 2015 gibt Audi erstmals zu, in Fahrzeugen mit Dieselmotoren eine Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. Im Dieselskandal sind verschiedenste Audi Modelle direkt von Fahrverboten und Stilllegungen bedroht.

  • Beginn des Abgasskandals: Zunächst galten nur Audifahrzeuge mit dem Motor EA 189 der Modelljahre 2008 bis 2015 als vom Dieselskandal betroffen
  • Mitte 2017: Audi-Modellen A7 und A8 der Euro-Abgasnorm 5 werden Abgasmanipulationen festgestellt. Das Bundesverkehrsministerium fordert Audi zum Rückruf von 14.000 Autos in Deutschland auf.
  • Im Januar 2018 kommt heraus, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auch für aktuelle Audi-Modelle mit V6-Dieselmotor einen Rückruf und ein Softwareupdate anordnet.
  • November 2018: Audi startet Audi in Deutschland den ersten von insgesamt acht Rückrufen für Autos mit V-TDI-Motoren. Bundesweit sind nach Angaben des Autobauers etwa und 151.000 Autos betroffen.
  • Im November 2019 wurde bekannt, dass auch in Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 4 eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet wird.
  • 2020 geht der Abgasskandal bei Audi weiter: im Februar 2020 veröffentlicht das KBA einen weiteren Rückruf für Audi A6 und A7 3.0l. Der Rückruf betrifft in Deutschland vermutlich mehr als 20.000 Fahrzeuge.

Damit steht die Frage im Raum, wie betroffene Audi-Fahrer am besten reagieren. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Ist Ihr Audi-Fahrzeug von der Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
  2. Ist Ihr abgasmanipulierter Audi finanziert? Dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine Option sein.

Offizielle Rückrufe von Audi Modellen

Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank insgesamt 29 Rückrufe für Audifahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ oder vor 2018 „Bedingt durch manipulierte Software werden die Abgasgrenzwerte im Feld nicht eingehalten“. Alle Rückrufe sind in der Rückrufdatenbank des KBA einsehbar.

Audi Abgasskandal: Diese Modellen sind betroffen

Der Motor EA189 stammt vom Mutterkonzern Volkswagen und ist in Fahrzeugen von Audi und weiterer VW-Töchterunternehmen verbaut. In den Fokus der Behörden und Berichterstattung geriet auch der 3.0l V6-Dieselmotor des Typs EA897 sowie der 4.2l V8-Dieselmotor des Typs EA898. Die 3.0 Liter-V6- und 4.2 Liter-V8-Motoren produziert Audi selbst. Die Motoren werden in den Oberklasse-Fahrzeugen von Audi und Porsche eingesetzt. Auch hier entdeckte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete den Rückruf für mehrere Modelle an.

Betroffene Audi-Modelle mit EA189-Motor (Hersteller Code der Rückrufaktion: 23Q7)

  • A1, Baujahre 2008-2015
  • A3, Baujahre 2008-2015
  • A4, Baujahre 2008-2015
  • A5, Baujahre 2008-2015
  • A6, Baujahre 2008-2015
  • Q3, Baujahre 2008-2015
  • Q5, Baujahre 2008-2015
  • TT, Baujahre 2008-2015

Betroffene Audi-Modelle mit V6- und V8-Motor (Hersteller Code der Rückrufaktion: 23X6)

  • A4, Baujahre 2010-2017
  • A4 3.0, Baujahre 2008-2016
  • A5 3.0, Baujahre 2011-2016
  • A6, Baujahre 2015-2018
  • A6 3.0, Baujahre 2011-2016
  • A7 3.0, Baujahre 2011-2016
  • A7, Baujahre 2015-2018
  • A8 3.0, Baujahre 2014-2017
  • A8 4.2, Baujahre 2010-2017
  • Q5 3.0, Baujahre 2014-2017
  • SQ5, Baujahre 2015-2018
  • Q7 3.0, Baujahre 2008-2012
  • Q7 4.2, Baujahre 2010-2017

Auch das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA 189, der EA 288, ist vom VW Abgasskandal betroffen. Dieser in zahlreichen Audi-Modellen eingebaute Motor ist ebenfalls mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Audi-Modelle mit EA288 Motor:

  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B8, Audi A4 B9
  • Audi A5 F5
  • Audi A6 C7
  • Audi Q2 GA

Unsere Kanzlei hat das erste OLG-Urteil für einen geschädigten Autofahrer zum VW EA 288 erstritten.

Zur kostenfreien Prüfung Ihrer Ansprüche

EKI-Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb: Grenzwerte bei Weitem überschritten

Die Deutsche Umwelthilfe hat seit 2016 zahlreiche Diesel-Fahrzeuge überprüft und gravierende Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. In einem aktuellen Messbericht des Emissions-Kontroll-Institutes (EKI) überschreiten fünfzehn der untersuchten Fahrzeuge demnach unter normalen Fahrbedingungen den zugelassenen Stickoxid-Grenzwert. Sehr hohe Überschreitungen hat das EKI bei einem Audi 5 Sportback 3.0 TDI Euro 5 mit dem Motor A897 gemessen. Die Werte lagen bei Weitem – das 13fache – über dem gesetzlichen Euro 5 NOx-Grenzwert von 180 mg/km.

Ermittlungen gegen die Audi AG im Audi Abgasskandal

Im März 2017 durchsucht die die Staatsanwaltschaft München II die Firmenzentrale von Audi in Ingolstadt. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung. Anfang des Jahres 2018 führt die Staatsanwaltschaft München II weitere Durchsuchungen in der Ingolstädter Audi-Zentrale und bei aktuellen oder früheren Audi-Mitarbeitern sowie bei Vorständen durch.

Der Audi AG wird vorgeworfen, auch nach dem Skandal noch manipuliert zu haben. Die Münchener Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Chef Rupert Stadler ein, der einige Monate in Untersuchungshaft genommen wurde.

Einem Bericht des Spiegels vom Sommer 2019 zufolge hat der Audi-Konzern das KBA noch mehr als zwei Jahre nach der Aufdeckung des Dieselskandals in den USA betrogen und das wahre Ausmaß der Abgasmanipulation in Europa verschleiert.

Urteile im Audi Abgasskandal

BGH verurteilt Audi im Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die Audi AG im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal haftet. Mit den Urteilen vom 25.11.2021 (Az. VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20, VII ZR 38/11) hat der BGH die Revision des Autobauers Audi zurückgewiesen und zur Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Dieses hatte Audi zuvor zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Es ging um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, die von der Konzernmutter VW entwickelt und von Audi dann eingebaut wurden. Der BGH bestätigte in seinen Urteilen auch die Ansicht des OLG München, dass mindestens ein Verantwortlicher oder eine Verantwortliche von den unzulässigen Abschalteinrichtungen in Motoren des Typs EA 189 gewusst haben muss.

Auch zu Fahrzeugen des Motorentyps EA 897 hat der BGH Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem „verbrieften Rückgaberecht“ gegenüber der Audi AG bejaht (Urteil vom 16.12.2021, Az. VII ZR 389/21). Es ging um einen Audi A6 Avant 3.0 TDI, den der Kläger als Gebrauchtwagen gekauft und über die Audi-Bank finanziert hatte. In dem Darlehensvertrag wurde ein Rückgaberecht des Käufers verbrieft. Von der Rückgabeoption hatte er keinen Gebrauch gemacht und das Fahrzeug behalten. Der BGH bestätigte in seinem Urteil, dass der Audi-Kunde  Schadensersatz wegen des manipulierten Motors im Dieselskandal geltend machen kann und der Umstand, dass er einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption abgeschlossen und von dieser Option keinen Gebrauch gemacht hat, seinem Anspruch auf Schadensersatz nicht entgegensteht.

Weitere Urteile gegen Audi

Zuvor gab es eine Reihe entschiedener Gerichtverfahren zugunsten betroffener Autofahrer im Audi Abgasskandal zu den Motoren EA 189, EA 288 und EA 897 und EA 897evo. Informationen zu Urteilen gegen die Volkswagen AG, auch zugunsten von Audifahrern, finden Sie im Themenschwerpunkt VW Abgasskandal.

  • Landgericht Essen, Urteil vom 11.02.2022, Az. 5 O 75/19
    Betroffenes Fahrzeug: A 6 Avant 3.0 TDI
    Urteil im Volltext
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 26.01.2021, Az. 15 O 456/20
    Betroffenes Fahrzeug: Porsche Cayenne S 3.0 l Diesel (Euro 6
  • Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 05.06.2020, Az. 8 U 1803/19
    Betroffenes Fahrzeug: Audi SQ5 3.0 TDI (Euro 6)
  • Landgericht Offenburg, Urteil vom 23.06.2020, Az. 3 O 38/18
    Betroffenes Fahrzeug: Audi A3 2,0 TDI Quattro (Euro 6)
  • Landgericht Essen, Urteil vom 21.10.2019, Az. 16 O 122/19
    Betroffenes Fahrzeug: Audi A6 3.0 TDI
  • Landgericht Cottbus, Urteil vom 13.06.2019, Az. 2 O 380/18
    Betroffenes Fahrzeug: Audi A3 DPF CR 2.0 TDI
  • Es liegen auch Urteile zugunsten der Geschädigten im Audi Abgasskandal in Fällen vor, in denen es keinen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gab. So haben zum Beispiel das Landgericht Flensburg und das Landgericht Stuttgart Käufern eines Audi A5 Coupé 3.0 TDI und eines Audi SQ5 3.0 TDI Schadensersatz zugesprochen, obwohl jeweils kein verpflichtender Rückruf durch das KBA vorlag (Urteile vom 15.04.2021, Az. 4 O 243/20 und vom 16.03.2022, Az. 51 O 684/21, jeweils noch nicht rechtskräftig).

Ausweitung des Audi Abgasskandals auf Benziner

Im August 2020 weitet sich der Audi Abgasskandal auch auf Benziner aus. Das Landgericht Offenburg hatte in einem Verfahren ein Gutachten erstellen lassen. Der bestellte Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass über eine so genannte Prüfstandserkennung der Schadstoffausstoß illegal beeinflusst wird. Demnach erkennt das Fahrzeug anhand des Lenkwinkeleinschlags, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Audi Q5 von 2015 mit Zwei-Liter-TFSI-Motor – angeblich schadstoffarm mit der Norm Euro 6. Mehr Informationen finden Sie im Fachartikel:

Nach Gerichtsgutachten: Abgasskandal erreicht Audi Benziner

Der kostenfreie Schadensersatzrechner für Audi-Fahrer

Nutzen Sie schnell und einfach den Online-Rechner zur Berechnung Ihres wirtschaftlichen Vorteils. Stellen Sie fest, ob sich eine Rückabwicklung mehr lohnt als ein Verkauf des Fahrzeugs.

Zum Online-Rechner

Wir prüfen Ihre umfassenden Ansprüche und Möglichkeiten im Audi Abgasskandal

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Audifahrer auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Audi Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Audi Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.

Online-Formular

Rechte im Dieselskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte Daimler-Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

Unser Leistungspaket für Betroffene im Audi Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber der Audi AG
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest
Ihre Kanzlei für Anleger- und Verbraucherschutz
Empfohlen & Ausgezeichnet

Sie haben Fragen zum Thema Audi Abgasskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular

Kontaktformular

Jederzeit informiert

  • Aktuelle Urteile und exklusive Informationen
  • verständlich, kompakt und kostenfrei
  • Abmeldung jederzeit möglich