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OLG Nürnberg: Mercedes muss Differenzschaden im Dieselskandal zahlen

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 03. Juli 2025
Abgaswerte-manipuliert

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren im Mercedes Abgasskandal einem Käufer eines Mercedes-Benz GLE 350d 4MATIC einen Differenzschaden in Höhe von 10 % des Kaufpreises zugesprochen (Urteil vom 30.06.2025, Az. 17 U 3886/20).

Hintergrund des Falls: Klage gegen Mercedes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

Es ging um einen Mercedes-Benz GLE 350 d 4MATIC mit Dieselmotor OM642. Unser Mandant hatte das Fahrzeug im Jahr 2017 als Vorführwagen für rund 77.500 Euro gekauft und es im Jahr 2020 im Rahmen einer Rückkaufoption an den Händler zurückgegeben. Er warf Mercedes vor, unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, die eine Manipulation der Abgasreinigung ermöglichten und so zu anderen Emissionen führten als im normalen Straßenverkehr.

Differenzschaden im Dieselskandal: Mercedes haftet für fehlerhafte Übereinstimmungsbescheinigung

Das OLG Nürnberg bejahte den Anspruch auf Ersatz eines sogenannten Differenzschadens gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6, 27 EG-FGV. Das Gericht stellte fest, dass Mercedes durch die Ausstellung einer fehlerhaften Übereinstimmungsbescheinigung gegen diese Schutzgesetze verstoßen habe. Das Fahrzeug war mit einem Thermofenster ausgestattet, welches bei Temperaturen unter 10 °C die Abgasrückführung reduzierte – ein Zustand, der nach europäischem Recht (VO (EG) Nr. 715/2007) eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Dadurch hat der Kläger das Fahrzeug teurer erworben, als es objektiv wert war. Das OLG Nürnberg setzte den Differenzschaden mit 10 % des Kaufpreises an und verurteilte Mercedes zur Zahlung von 7.750 Euro nebst Zinsen.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Mercedes Abgasskandal

Eine rechtliche Überprüfung des eigenen Autokaufs kann sich auch heute noch lohnen, insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung von Differenzschadensersatzansprüchen.

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