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Mercedes Abgasskandal: Info und Tipps für Betroffene

Hier erfahren Sie, was im Mercedes Abgasskandal passiert ist, welche Modelle betroffen sind und wie hoch eine Entschädigung in Ihrem Fall ausfallen könnte.
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Zahlreiche Rückrufe im Mercedes Abgasskandal: Mercedesfahrer sahen sich in den letzten Jahren immer wieder mit neuen Rückrufen von Dieselautos konfrontiert. Betroffen von Rückrufanordnungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt sind zwischenzeitlich europaweit etwa 1,4 Millionen Fahrzeuge, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) insgesamt fünf unzulässige Abschalteinrichtungen in Daimler-Diesel-Motoren gefunden habe. Bei einigen Modellen seien sogar zwei dieser unzulässigen Software-Strategien verbaut.

Damit wird erneut die Frage aktuell, wie betroffene Mercedes-Fahrer am besten reagieren. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Ist Ihr Mercedes von der Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
  2. ist Ihr abgasmanipulierter Mercedes finanziert? Dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine Option sein.

KBA entdeckt weitere Abschalteinrichtungen in Mercedes E-Klasse

Hintergründe zum Manipulationsverdacht bei Mercedes

Eine der jüngeren Rückrufaktionen belegt den Umfang des Mercedes Benz Dieselskandals. Dabei erscheint der Name Mercedes-Benz im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen viel seltener in den Medien als der des Diesel-Sünders VW. Das könnte sich nun allerdings ändern: Der Rückruf gilt einigen Hunderttausend Mercedes-Modellen mit Euro-5-Dieselmotor OM 651, die bis Juni 2016 verbaut wurden. Damit steigt die Gesamtmenge der zurückgerufenen Mercedes-Fahrzeuge auf über eine Million.

Kraftfahrtbundesamt weist Widersprüche gegen Mercedes-Rückrufbescheide zurück: Daimler allerdings fühlte sich zu unrecht vorgeführt. Dort hielt man die betreffende Abgastechnik für rechtlich zulässig und hat gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche hat das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch abgewiesen, wie unter anderem der Bayrische Rundfunk und der Spiegel berichten. Somit ist das KBA weiterhin davon überzeugt, dass Daimler die Abgassysteme manipuliert hat.

Dies war nicht das erste Mal, dass Daimler versuchte, sich aus der Anschuldigung einer Abgasmanipulation herauszuwinden. Auch zu Beginn des Mercedes Benz Dieselskandals hatte der Autobauer stets betont, dass keine illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden: „Eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz.“, sagte Daimler Chef Dieter Zetsche zu Beginn des Dieselskandals im September 2015 im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Daimler AG seit 2015 unter Verdacht

Mercedes-Fahrer mussten jedoch feststellen, dass das Gegenteil der Fall ist. Zwischenzeitlich wurden in Europa rund 1,4 Millionen Mercedes-Fahrzeuge zurückgerufen, in denen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Im Gegensatz zum VW-Konzern, der die Manipulation zugegeben hatte, steht die Daimler AG bislang unter dem Verdacht der Manipulation. Für die betroffenen Mercedes-Fahrer macht dies in der Praxis wenig Unterschied: auch sie sind mit dem Dieselskandal und seinen negativen Auswirkungen wie dem drastischem Wertverlust beim Diesel oder Dieselfahrverboten konfrontiert.

Ermittlungen gegen die Daimler AG im Mercedes Diesel-Skandal

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt seit Mai 2017 wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit möglicher Manipulation der Abgasnachbehandlung bei Dieselautos gegen den Automobilhersteller. Im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen bekannte und unbekannte Mitarbeiter der Daimler AG durchsuchte die Staatsanwaltschaft mehrere Standorte der Daimler AG in Deutschland. Zunächst hatten sich die Ermittlungen auf die Motoren OM 642 und OM 651 konzentriert, wenig später aber auch auf Fahrzeuge mit dem Motor OM 622. Im Ergebnis muss der Autobauer Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro zahlen. Medienberichten zufolge war der Grund eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung.

Milliarden-Vergleich im Mercedes Abgasskandal in den USA

In den USA zahlt die Daimler AG zur Beilegung von Streitigkeiten im Abgasskandal im Rahmen eines Vergleichs einen Betrag von rund 2,2 Milliarden Dollar. Davon entfallen rund 1,5 Milliarden Dollar auf den Verglich mit US-Behörden und etwa 700 Millionen Dollar auf die Beilegung der Verbraucher-Sammelklage in den USA. Mit etwa 3500,- Dollar ist es die höchste Strafe pro Auto in der Geschichte der Umweltbehörde EPA. Vom Diesel-Abgasskandal in den USA sind etwa 250.000 Fahrzeuge betroffen. Das zuständige Gericht muss dem Vergleich noch zustimmen. Daimler hat sich im Rahmen des Vergleichs auch dazu verpflichtet, Service-Maßnahmen für die betroffenen Fahrzeuge durchzuführen.
Anders als in den USA werden Kunden in Deutschland nicht entschädigt. Geschädigte Verbraucher müssen Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Daimler AG geltend machen.

Alle offiziellen Rückrufe und betroffene Modelle

Der erste Rückruf erfolgte am 25. Mai 2018. Das Kraftfahrtbundesamt ruft aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung weltweit knapp 5.000 zurück, davon etwa 1400 Fahrzeuge in Deutschland.

  • Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6

Der zweite Rückruf vom 24. Oktober 2018 für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor betrifft europaweit sind rund 770.000 Fahrzeuge, davon rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland:

  • der bereits zurückgerufene Transporter Vito
  • Modelle der C-, E- und S-Klasse
  • Geländewagen GLC, ML und der G-Klasse

Die dritte Rückrufaktion erfolgte am 13. Februar 2019: Betroffen vom Abgasskandal sind dieses Mal weltweit etwa 99500 Autos, davon über 11.000 in Deutschland:

  • der C-Klasse aus Baureihe 205 mit Dieselmotor OM 626,

Der vierte Rückruf erfolgte am 6. Mai 2019, wurde aber erst im Folgemonat öffentlich. Betroffen vom Rückruf sind knapp 80.000 Autos weltweit, davon knapp 24000 in Deutschland:

  • Geländewagen GLC

Der fünfte Rückruf wurde am 11. Oktober 2019 publiziert, und betrifft vor allem Mercedes Sprinter Transporter, aber auch eine Reihe weiterer Modelle aus der gesamten Fahrzeugpalette.

Am 7. Januar 2020 veröffentlicht das KBA gleich zwölf Rückrufe für Dieselfahrzeuge von Mercedes. Betroffen sind über 150.000 Autos, davon etwas ein Drittel in Deutschland:

  • E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  • S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017
  • M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  • CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018
  • GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018
  • C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016
  • SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017

Mitte Juni 2020 wird bekannt, dass Daimler auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Dieselautos wegen einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen muss. Betroffen sind etwa 170.000 Fahrzeuge, davon rund 60.000 in Deutschland:

  • Mercedes Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse, Euro 5

Am 19.08.2021 veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf für weitere ca. 900 Fahrzeuge:

  • Mercedes Modelle der S-Klasse, Baujahre 2010-2013, Euro 5 mit Dieselmotor OM 651.

Am 16.09.2021, 01.10.2021 und 25.10.2021 veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt weitere und umfangreiche Rückrufe für ca. 190.000 Dieselmodelle von Mercedes-Benz und Mercedes-Benz LKW. Grund der Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Betroffen sind folgende Modelle:

  • Mercedes Sprinter, Baujahre 2011-2013 und 2013-2018
  • Mercedes Viano und Vito, Baujahre 2010-2014

Unmittelbar danach, am 29.10.2021, veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt einen weiteren Rückruf für über 16.000 Fahrzeuge

  • Mercedes A-Klasse und B-Klasse, Baujahre 2009-2011.

Am 20.02.2023 veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des  Emissionskontrollsystems den nächsten Rückruf für rund 20.000 Fahrzeuge, davon etwa 1800 in Deutschland

  • Mercedes-Benz A-Klasse, B-Klasse, CLA, GLA, Baujahre 2014-2017.

Zum Jahresende 2023 berichten Spiegel und Bayrischer Rundfunk, dass das Kraftfahrtbundesamt im Dezember 2023 erneut einen Rückruf von Mercedes-Dieselautos angeordnet hat. Der Rückruf wegen des Thermofensters betreffe mindestens 100.000 Fahrzeuge

  • Mercedes-Benz E350 und andere Fahrzeuge der Norm Euro 5 und Euro 6b.

Bei allen Pflichtrückrufen mussten die betroffenen Mercedes-Diesel in die Werkstätten gerufen werden, um ein Software-Update durchführen zu lassen. Mit dem Update soll es möglich sein, die Abgasreinigung so umzustellen, dass die jeweiligen Modelle sich bezüglich ihres Stickoxidausstoßes im Rahmen der zugelassenen Grenzwerte bewegen. Neben den verpflichtenden Rückrufen durch das KBA wird das Software Update auch im Rahmen einer „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“ aufgespielt. In beiden Fällen können betroffene Mercedesfahrer vom Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgehen.

Hinweis: Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind keine zwingenden Voraussetzungen, dass Ihr Fahrzeug vom Mercedes Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

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EuGH-Urteil im Abgasskandal: Vorhandensein eines Thermofensters genügt für Schadensersatz

Am 21.03.2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das wichtigste Urteil im Dieselskandal der letzten Jahre verkündet. Das Verfahren (Az. C-100/21) beruhte auf einem Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg und  betraf konkret einen Mercedes Benz C 220 CDI der Norm Euro 5, der im März 2013 erstmals zugelassen wurde und den der Kläger ein Jahr später als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Im Auto mit dem Motor OM 651 ist ein sogenanntes Thermofenster verbaut.

Wichtigster Punkt im Verfahren gegen die frühere Mercedes-Benz AG ist, dass Geschädigte bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz haben. Damit genügt das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal aus.

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes ist der Autobauer gegenüber Käufern und Käuferinnen von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet. Für einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen genüge es, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Käufer*innen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit.

Für die Betroffenen wird es noch einfacher, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und vieler deutscher Oberlandes- und Landgerichte wird zugunsten der geschädigten Käufer*innen revidiert werden müssen. Bislang mussten betroffene Käufer*innen eine sittenwidrige Schädigung nachweisen. Nun steht Geschädigten generell Schadensersatz zu, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Bereits mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller.

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Die wichtigsten Punkte der EuGH-Entscheidung im Mercedes Dieselskandal und zum Thermofenster haben wir im Video zusammengefasst:

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Mehr Informationen

BGH urteilt im Mercedes Dieselskandal: Gerichte müssen genau prüfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Fall zum Mercedes Dieselskandal geäußert (Urteil vom 13.07.2021, Az. VI ZR 128/20). Es ging um einen eine Mercedes-Benz C-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 651. In der Vorinstanz hatte das OLG Koblenz zu Ungunsten des betroffenen Daimlerfahrers entschieden. Diese Entscheidung hob der BGH auf; das OLG muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen. In Bezug auf die Manipulationsvorwürfe urteilten die Richter*innen, dass das Gericht Hinweisen auf die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung nachgehen müsse. Im konkreten Fall war Daimler vorgeworfen worden, neben dem sogenannten Thermofenster auch andere unzulässige Vorrichtungen zur Abgasmanipulation zu verwenden. Auf diese Hinweise war das OLG jedoch nicht eingegangen.

Im Mercedes Dieselskandal geht es nicht nur um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte verschiedene Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen entdeckt. Zum Thermofenster hatte sich der Senat schon einmal geäußert. Die Verwendung eines Thermofensters allein sei – anders als die Prüfstanderkennung im VW Dieselskandal – nicht ausreichend, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings kommt eine Haftung durchaus in Betracht, sofern Daimler die Zulassungsbehörde getäuscht hätte. Liegt eine Täuschung vor, dann würde Daimler haften. Allerdings hatten die Kläger in diesem Fall nicht ausreichend hierzu vorgetragen. Im jetzt verhandelten Fall geht es dabei auch um die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als eine mögliche Art der Prüfstandserkennung. Entscheidend für betroffene Verbraucher*innen ist, dass die Gerichte den Vorwürfen zu weiteren Abschalteinrichtungen nachgehen müssen. Das war bislang nicht immer der Fall. Als Basis für die Manipulationsvorwürfe dienten im jetzt verhandelten Fall Medienberichte. Dies genüge nach Ansicht der BGH-Richter*innen, technische Einzelheiten könnten nicht erwartet werden.

Weitere Urteile gegen Daimler AG wegen Schadensersatz

Für betroffene Autofahrer bedeutet das: Wer seine Ansprüche jetzt geltend macht, profitiert von der aktuellen Rechtslage, einem geringen Risiko und einer schnelleren Abwicklung.

Mittlerweile gibt es eine Reihe entschiedener Gerichtsverfahren im Mercedes Abgasskandal zugunsten betroffener Mercedes-Fahrer. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Zuletzt hatte das Landgericht Stuttgart in gleich drei Fällen die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. Die Schadensersatzzahlungen betragen zwischen 25.000 und 40.000 EUR. Zwei dieser Urteile beziehen sich auf Mercedes-Modelle, die von den Rückrufen nicht betroffen waren. Urteile gegen die Daimler AG bzw. Mercedes-Benz Group AG (Auszug):

  • Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 15.10.2021 – 8 U 24/21
    Betroffenes Fahrzeug: GLK 220 CDI 4 MATIC
  • Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20
    Betroffenes Fahrzeug: Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic
  • Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.11.2020 – 7 U 35/20
    Betroffenes Fahrzeug: Mercedes 200 d Marco Polo

Hinweis: Gute Chancen auf Schadensersatz auch in Fällen ohne amtlichen Rückruf

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mercedes-Kunden im Abgasskandal gestärkt. Der BGH hat die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Fahrzeugen mit den Motoren des Typs OM 651 und des Typs OM 642 erleichtert. Mit Beschluss vom 28.01.2020 (Az. VIII ZR 57/19) hat der BGH zum einen klar gestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung auch dann vorliegen kann, wenn es noch keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegeben hat.
Zum anderen könne von den betroffenen Mercedes-Fahrern als Kläger nicht verlangt werden, dass sie im Einzelnen darlegen, wie die Abschalteinrichtung im Einzelnen funktioniere. Mit dem Beschluss des BGH haben sich die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz Abgasskandal auch derjenigen Mercedes-Fahrer, die noch keinen Rückrufbescheid erhalten haben, nochmals deutlich erhöht.

Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler AG zu Schadensersatz

In einem von den Rechtsanwälten Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren wurde die Daimler AG im Dieselskandal zu Schadensersatz verurteilt (LG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2020, Az. 20 O 49/20). Daimler muss an den Kläger einen Betrag in Höhe von etwas mehr als 7.500,00 Euro zahlen und ihn von den weiteren Verpflichtungen aus den für die Finanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag freistellen. Das betroffene Fahrzeug, ein Mercedes Benz C 220d, war auch in diesem Fall nicht von einem amtlichen Rückruf betroffen, sondern Teil einer „freiwilligen Servicemaßnahme“.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch in weiteren Fällen unserer Mandanten hat das Landgericht Stuttgart Urteile gegen die Daimler AG wegen vorsätzlicher Sittenwidriger Schädigung erlassen (Urteil vom 28.08.2020, Az. 14 O 187/20; Urteil vom Urteil vom 18.09.2020, Az. 8 U 8/20; Urteil vom 20.10.2020, Az. 29 O 314/20; Urteil vom 26.09.2019, Az. 23 O 112/19). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Daimler AG zum Schadensersatz verurteilt – Motor OM607

Zwischenzeitlich wurde die Daimler AG auch wegen eines Mercedes B180 CDI mit OM607-Motor zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 21.05.2021, Az. 23 O 103/20). Den Motorentyp hatte Daimler gemeinsam mit Renault entwickelt. Die Dieselmotoren mit 1,5 Litern Hubraum verbaute Daimler von 2012 bis 2018 in Fahrzeugen Mercedes A, B, Citan, CLA und GLA. Bereits 2016 war eine Mercedes-Benz B-Klasse, B 180 d mit der Norm Euro 6 und dem Motor OM607 bei Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aufgefallen: der Stickoxid-Ausstoß lag mehr als das 13-facheüber dem gesetzlichen Grenzwert.

Gutachter bestätigt illegale Abschalteinrichtung bei Mercedesfahrzeug

Das Landgericht Stuttgart hat im Mercedes Abgasskandal ein Sachverständigengutachten beauftragt, um die Motorsteuer-Software des betreffenden Fahrzeugs zu prüfen. Im Fall vor dem LG Stuttgart ging es um einen Mercedes E 350 CDI der Norm Euro 5. Der gerichtliche Sachverständige stellt in seinem Gutachten vom 04.11.2020 fest: Die Daimler AG hat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Das Fahrzeug erkenne „die niedrige benötigte Motorleistung“ auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. So werde die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.

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  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Mercedesfahrer auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Mercedes Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte Daimler-Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

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