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OLG-Urteil gegen Audi: Schadensersatz im Abgasskandal für Käufer eines Porsche Cayenne

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 24. Oktober 2025
Aktualisiert am 10. August 2026
Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Oberlandesgericht München hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zum Audi Abgasskandal einen Anspruch auf den sogenannten „großen Schadensersatz“ gemäß § 826 BGB bestätigt: Die Audi AG wurde verurteilt, einem Käufer eines Porsche Cayenne S Diesel Schadensersatz in Höhe von 26.383,33 Euro zu zahlen – Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs (Urteil vom 17.09.2025, Az. 7 u 3784/23 e).

Darum ging es im Fall

Unser Mandant hatte im Jahr 2016 einen Porsche Cayenne S Diesel (V8-TDI, Euro 6) als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist ein von Audi entwickelter 4,2-Liter-Dieselmotor verbaut. Für das Auto gab es einen Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Unser Mandant ließ später – nach Abschluss des Kaufvertrags – ein Software-Update zur Beseitigung der beanstandeten Motorsteuerungs-Software aufspielen.

Unzulässige „Aufheizstrategie A“ als Abschalteinrichtung

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die sogenannte „Aufheizstrategie A“ in der Motorsteuerungssoftware. Dabei handelt es sich um eine komplexe Steuerungslogik, die nur unter sehr engen Bedingungen aktiv ist, nämlich nahezu ausschließlich unter Prüfstandsbedingungen im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Im realen Fahrbetrieb wird die Strategie überwiegend nicht genutzt, was zu höheren NOx-Emissionen führt.

Das Oberlandesgericht München wertet diese Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007, da das Ziel darin gelegen habe, das Emissionsverhalten allein auf dem Prüfstand zu verbessern, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten und die Typgenehmigung zu erlangen. Ein technischer Schutz des Motors oder die Sicherstellung des Betriebs seien hierfür nicht erforderlich gewesen. Die Software diene damit faktisch der Täuschung des KBA – ein Verhalten, das das Gericht als objektiv sittenwidrig einstuft.

OLG-Urteil gegen Audi: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller

Besonders wichtig: Das Gericht geht davon aus, dass der Audi-Vorstand von der Implementierung der unzulässigen Abschalteinrichtung wusste oder sie zumindest billigend in Kauf nahm. Nach Auffassung des Gerichts trifft Audi eine sekundäre Darlegungslast, das heißt, Audi ist verpflichtet, substantiiert zu erklären, warum der Vorstand hiervon keine Kenntnis gehabt haben soll. Diesen Anforderungen sei Audi nicht nachgekommen. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, die erhebliche Risiken für den Konzern und die Verantwortlichen birgt, hält es das OLG München für lebensfremd, dass der Einbau einer rechtswidrigen Software ohne Einbindung des Vorstands erfolgt sein könnte.

Die Tatsache, dass später ein Software-Update aufgespielt wurde, ändert nichts an der Haftung. Der Schaden liegt, wie der Bundesgerichtshof bereits in anderen Dieselfällen entschieden hat, in der Eingehung des ungewollten Kaufvertrags. Dieser war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits entstanden und kann durch ein späteres Update nicht „geheilt” werden.

Auf dieser Grundlage bejaht das OLG einen Anspruch des Käufers auf „großen Schadensersatz“ gemäß § 826 BGB. Der Käufer ist so zu stellen, als hätte er den Vertrag nie abgeschlossen. Das bedeutet im Grundsatz die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Nutzungsvorteile werden angerechnet: Da der Kläger das Fahrzeug über einen langen Zeitraum genutzt hat, erhält er nicht den vollen Kaufpreis zurück. Hierfür muss er sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen. Nach Anrechnung dieser Nutzungsvorteile verbleibt ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 26.383,33 Euro.

Wichtig: Abschreibungen steuerrechtlicher Art mindern den Schadensersatz nicht zusätzlich. Würden die AfA-Beträge berücksichtigt, würde der Wertverzehr doppelt zu Lasten des Käufers eingerechnet. Dies lehnt das OLG ausdrücklich ab.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Audi Abgasskandal

Das OLG-Urteil gegen Audi zeigt: Auch Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bestehen weiterhin gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen – insbesondere bei Fahrzeugen mit Audi-Dieselmotoren und unzulässigen Strategien wie der „Aufheizstrategie A“. Für betroffene Dieselkäufer lohnt es sich daher, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Unsere Kanzlei unterstützt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Herstellern. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, in dem steht, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

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