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Thüringer Oberlandesgericht spricht Differenzschadensersatz im Audi Abgasskandal zu

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 06. August 2025
Aktualisiert am 27. August 2025
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In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum Audi Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht  Schadensersatzforderungen eines Audi-Käufers im Zusammenhang mit der Dieselabgasaffäre bestätigt (Urteil vom 29.07.2025, Az. 10 U 1160/23, noch nicht rechtskräftig).

Differenzschadensersatz im Audi Abgasskandal: Darum ging es

Unser Mandant hatte im Jahr 2018 einen Audi Q5 3.0 TDI Euro 6 als Gebrauchtwagen für 45.400 Euro gekauft. Später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet war. Dabei handelt es sich um eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung, welche die Emissionskontrolle außerhalb bestimmter Temperaturen reduziert. Aufgrund der Wertminderung durch die unzulässige Abschalteinrichtung verlangte unser Mandant Schadensersatz von der Audi AG.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Thüringer Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts Gera teilweise auf und sprach dem Kläger einen Differenzschadensersatz in Höhe von 4.540 Euro nebst Zinsen zu.

Das Gericht stellte klar, dass das verbaute Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Da Temperaturen unter +15 °C in der EU regelmäßig vorkommen, hätte die Abgasrückführung in diesem Bereich nicht reduziert werden dürfen. Audi habe schuldhaft gehandelt, da das Unternehmen trotz der unzulässigen Technik eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt habe.

Der Differenzschaden wurde auf 10 % des Kaufpreises geschätzt, was einem Betrag von 4.540 Euro entspricht. Diese Quote entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach der Schaden zwischen 5 % und 15 % des Kaufpreises liegen kann.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Audi Abgasskandal

Das Urteil zeigt, dass auch Jahre nach dem Abgasskandal für Käufer von betroffenen Fahrzeugen weiterhin realistische Chancen bestehen, zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückzuerhalten. Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Herstellern. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, in dem steht, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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