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Urteil gegen Mercedes-Benz Group: Schadensersatz im Abgasskandal bestätigt
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 13. Januar 2025

Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum Mercedes-Abgasskandal erneut entschieden, dass die Mercedes-Benz Group AG einem Käufer Schadensersatz in Form des sogenannten Differenzschadens zahlen muss (Urteil vom 18.12.2024, Az. 8 O 140/24, noch nicht rechtskräftig). In dem Fall ging es um einen Mercedes-Benz C 220 BlueTec.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant hatte 2014 einen Mercedes-Benz C 220 BlueTec gekauft. Spätere Untersuchungen ergaben, dass der Dieselmotor die Stickoxid-Grenzwerte nur unter Laborbedingungen einhielt. Im realen Straßenbetrieb – insbesondere bei Temperaturen unter 20 °C – wurden die Emissionswerte deutlich überschritten. Das Fahrzeug war mit einer so genannten „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ (KSR) und einem temperaturabhängigen „Thermofenster“ ausgestattet.
Urteil gegen Mercedes-Benz Group – Gerichtliche Begründung und Schadensbemessung
Beide Mechanismen wurden vom Gericht als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft. Das Thermofenster reduzierte die Abgasrückführung unterhalb eines bestimmten Temperaturbereichs, während die KSR-Funktion die Stickoxidemissionen durch eine verzögerte Erwärmung des Motors künstlich niedrig hielt. Das Landgericht Stuttgart hat bestätigt, dass die Mercedes-Benz Group AG gegen ihre Pflichten aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der EU-Verordnung 715/2007 verstoßen hat. Diese Verordnung verpflichtet Fahrzeughersteller zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten auch im Normalbetrieb. Insbesondere ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirksamkeit von Abgasreinigungssystemen unter bestimmten Bedingungen verringern, unzulässig.
Das Gericht stellte fest, dass der Einsatz von Thermofenstern und KSR-Funktionen nicht durch die Ausnahmeregelungen gedeckt war. Der Hersteller konnte auch nicht ausreichend nachweisen, dass diese Maßnahmen notwendig waren, um den Motor vor Schäden zu schützen. Vielmehr wurden die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte durch diese Abschalteinrichtungen bewusst umgangen.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Mercedes-Benz Group AG zur Zahlung eines Differenzschadens. Das Gericht schätzte den Schaden auf 10 % des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich einer Nutzungspauschale, die sich an der Laufleistung des Fahrzeugs orientiert. Dem Kläger wurde ein Betrag in Höhe von 3.585,16 Euro nebst Zinsen zugesprochen.
Schadensersatz im Mercedes-Dieselskandal: Kostenfreie Ersteinschätzung
Das Urteil zeigt, dass eine Schadensersatzklage auch nach jahrelanger Nutzung des Fahrzeugs erfolgreich sein kann. Es reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen deutscher Gerichte gegen Automobilhersteller im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal und stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch Manipulationen geschädigt wurden. Geschädigte sollten ihre Ansprüche prüfen lassen, um in diesem komplexen rechtlichen Umfeld die besten Chancen auf Entschädigung zu haben. Das Vorliegen einer Rückrufaktion ist keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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