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Urteil Widerruf Autokredit: Amtsgericht Braunschweig stärkt Verbraucherrechte

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 28. Januar 2026
Aktualisiert am 11. August 2026
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Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig zum Widerruf von Autokreditverträgen zeigt, dass ein Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss möglich sein kann (Urteil vom 08.01.2026, Az. 112 C 446/25, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung ist für Verbraucher: innen interessant, da sie zentrale Fragen zur Rückabwicklung, zum Wertersatz und zu Zusatzkosten klärt.

Ausgangspunkt des Verfahrens

Unser Mandant schloss im April 2019 einen Autokreditvertrag mit der Volkswagen Bank GmbH ab, um einen neuen VW Tiguan zu finanzieren. Der Kaufpreis des Fahrzeugs lag insgesamt bei knapp 31.870 Euro, wovon unser Mandant 2.000 Euro aus eigenen Mitteln leistete. Die restliche Summe wurde über den Kredit finanziert.

Bis November 2023 zahlte unser Mandant Darlehensraten in Höhe von insgesamt 15.084,78 Euro. Im Oktober 2023 erklärte er den Widerruf des Autokreditvertrags, was die Bank akzeptierte. Nach Rückgabe des Fahrzeugs im Dezember 2023 rechnete die Bank den Vertrag ab und zahlte einen Betrag von 5.275,09 Euro aus. Er war jedoch der Auffassung, dass ihm ein deutlich höherer Betrag zustehe, und klagte auf weitere rund 4.900 Euro.

Zentrale Streitpunkte beim Widerruf Autokredit

Im Kern ging es um drei Fragen:

  1. War der Widerruf wirksam?
  2. Welche Beträge sind im Rahmen der Rückabwicklung zu erstatten?
  3. Welche Abzüge darf die Bank vornehmen?

Das Amtsgericht Braunschweig stellte klar, dass es nicht mehr darauf ankam, ob das Widerrufsrecht möglicherweise verfristet war. Da die Bank den Widerruf akzeptiert und den Vertrag bereits rückabgewickelt hatte, spielte diese Frage keine Rolle mehr. Für Verbraucher ist das ein wichtiger Punkt im Kontext des Urteils zum Widerruf von Autokrediten: Akzeptiert die Bank den Widerruf, kann sie sich später nicht ohne Weiteres auf eine angebliche Verfristung berufen.

Rückzahlung und Wertersatz

Grundsätzlich bestätigte das Gericht, dass dem Kläger aus dem Widerruf Rückzahlungsansprüche in Höhe von 17.084,78 Euro zustanden. Diese setzten sich aus den gezahlten Raten und der Anzahlung zusammen. Allerdings durfte die Bank wirksam aufrechnen. Zulässig waren insbesondere Sollzinsen für die Zeit bis zur Rückabwicklung in Höhe von knapp 2.000 Euro und Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs in Höhe von rund 8.766 Euro.

Im Ergebnis sprach das Gericht dem Kläger einen weiteren Erstattungsanspruch in Höhe von 1.042,98 Euro nebst Zinsen zu.

Fazit: Wichtiges Urteil zum Widerruf Autokredit

Das Urteil Widerruf Autokredit des Amtsgerichts Braunschweig zeigt deutlich: Ein Widerruf des Autokredits kann sich auch nach Jahren noch lohnen, selbst wenn Abzüge für Zinsen und Wertverlust vorgenommen werden. Gleichzeitig macht das Gericht klar, dass Verbraucher keine „Vollrückerstattung“ erwarten dürfen.

Verbraucher: innen haben die Möglichkeit, die enthaltenen Widerrufsbelehrungen auf Fehler durch unsere Kanzlei kostenlos überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Prüfung zeigen wir Ihnen an, ob ein Widerruf noch möglich ist. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann