Aufgrund fehlerhafter Widerrufsinformation können Kunden der BHS-Leasing GmbH & Co. KG heute noch Ihren Autokredit- oder Leasingvertrag wirksam widerrufen. So können sie sich vorzeitig vom Vertrag lösen und das Auto zurückgeben. Im Gegenzug erhalten sie die bereits gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Melden Sie sich kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Formular. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine schriftliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
OLG Frankfurt am Main verurteilt BHS-Leasing GmbH & Co. KG
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Widerruf auch noch rund zweieinhalb Jahre nach Beendigung des Vertrags wirksam erfolgt sei, da der Vertrag nicht alle erforderlichen Pflichtangaben enthielt (Urteil vom 05.03.2020, Az. 17 U 789/19). Im Fall vor dem OLG Frankfurt ging es um die Finanzierung eines gebrauchten Opel Vectra 1.9 cdti. Der Kläger hatte mit BHS-Leasing einen sogenannten Mietkaufvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten geschlossen.
Im Vertrag fehlten unter anderem die notwendigen Angaben zur Widerrufsfrist. Der Verbraucher könne nach Ansicht des OLG Frankfurt dem Vertrag nicht entnehmen, unter welchen Voraussetzungen die Widerrufsfrist beginnt. Das Gericht stelle auch klar, dass es sich rechtlich nicht um einen Mietkaufvertrag handelte. Der Kauf des Fahrzeugs sei keine Option, sondern schon fest vereinbart. Daher handele es sich um einen Ratenzahlungskaufvertrag. Der Vertrag sei auch kein Leasingvertrag, auch wenn die vertraglichen Abreden einem Leasingvertrag ähneln. Die beklagte BHS-Leasing GmbH argumentierte, dass der Kunde sein Widerrufsrecht zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits verwirkt hatte. Dieser Auffassung konnte sich das Gericht nicht anschließen. Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrags lasse nicht den Schluss zu, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht mehr wahrnehmen werde.
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BGH-Urteil zum Widerruf Autokredit & Leasing
Das oberste europäische Gericht hat im März 2020 entschieden, dass Klauseln in Kreditverträgen, die einen sogenannten Kaskadenverweis enthalten, unzulässig sind (EuGH, Urteil vom 26.3.2020, Az. C-66/19). Ein Kaskadenverweis liegt vor, wenn in einem Vertrag auf ein Gesetz verwiesen wird, das sich wiederum ebenfalls auf ein anderes Gesetz bezieht. Widerrufsbelehrungen mit einem solchen Verweis seien für Verbraucher weder klar noch verständlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) war in der Vergangenheit fälschlicherweise der Auffassung, dass der Kaskadenverweis zulässig wäre.
Mit zwei aktuellen Urteilen (XI ZR 489/19 und XI ZR 525/19 vom 27.10.2020) hat der BGH sich den verbraucherfreundlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes gebeugt und zugunsten der Verbraucher entschieden. In beiden Fällen konnten die Autofahrer ihre Finanzierungen widerrufen und ihre Zahlungen von der Bank zurückverlangen. Dabei hat der BGH das Urteil des EuGH vom 26.03.2020 angewendet. Die beklagte Bank hat Vertragsformulare verwendet, die von der Muster-Widerrufsbelehrung abweichen, dass ihnen der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes keinen „Bestandsschutz“ zubilligen kann. Die Kehrtwende des BGH beim Autokredit Widerruf macht Millionen Autokredit- und Leasingverträge von verschiedensten Autobanken widerrufbar.
FAQs Widerruf Autokredit & Leasing
Was bringt mir der Widerruf meines Auto Darlehens?
Sie können sich vom Darlehensvertrag vorzeitig lösen und das Auto zurückgeben. Im Gegenzug erhalten Sie die bereits gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Im Optimalfall muss die Bank sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen sowie die Anzahlung ohne Abzüge bezahlen. Aber auch, wenn die Bank einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben sollte, ist dies insbesondere für die vom Abgasskandal betroffenen Autos in vielen Fällen die lukrativere Variante.
Wer kann profitieren?
Den Widerrufsjoker kann jeder Verbraucher ziehen, der einen Darlehens- oder Leasingvertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen hat, unabhängig ob es sich dabei um einen Diesel, Benziner, ein (Plug-In) Hybrid- oder Elektrofahrzeug handelt.
Gilt dies auch für Unternehmer?
Grundsätzlich sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht für Unternehmer. Allerdings gibt es enge Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind. So zum Beispiel, wenn das Auto noch während der Existenzgründung gekauft wurde.
Was ist, wenn ich ein gebrauchtes Auto finanziert habe?
Es ist unerheblich, ob es sich um ein gebrauchtes oder neues Auto handelt. Wichtig ist, dass der Darlehens- oder Leasingvertrag ab dem 10.06.2010 abgeschlossen wurde.
Was ist, wenn ich die letzte Rate bereits bezahlt habe?
Auch in diesem Fall kann der Vertrag grundsätzlich widerrufen werden.
Was ist mit Gebrauchsspuren oder wenn sogar Unfallschäden vorhanden sind?
Übliche Gebrauchsspuren sind unerheblich. Ob dies auch für Unfallschäden gilt, ist im Einzelfall zu prüfen, da es sein kann, dass ein Widerruf wirtschaftlich nicht viel Sinn macht.
Was ist, wenn ich mein Auto bereits verkauft habe?
Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob es auch aus wirtschaftlichen Gründen Sinn macht den Darlehens- bzw. Leasingvertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist jedoch grundsätzlich möglich.
Greift meine Rechtschutzversicherung?
Eine Vertragsrechtsschutz – oder Verkehrsrechtsschutzversicherung greift grundsätzlich im Fall eines Widerrufs, sofern diese rechtzeitig vor dem Versicherungsfall abgeschlossen ist und nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen den Widerruf ausschließt. Der Versicherungsfall tritt dann ein, sobald die Bank den Widerruf zurückweist.
BHS Leasing Widerruf Autokredit & Leasing – So gehen Sie vor
Im Rahmen unserer kostenfreien Prüfung zeigen wir Ihnen zunächst auf, ob eine Widerrufsmöglichkeit besteht. Wir übernehmen auch eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Wenn Sie dies dann möchten, erklären wir sogar den Widerruf, so dass wir den kompletten Schriftverkehr sowohl mit der Versicherung als auch mit der Bank übernehmen. Natürlich werden Sie dabei über jeden Schritt durch uns auf dem Laufenden gehalten.
AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket beim Widerruf Autokredit & Leasing
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