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Rechtsschutz­versicherung zahlt nicht: Das können Versicherte tun

Wir erläutern die häufigsten Gründe einer Ablehnung und die Möglichkeiten für Versicherte, doch noch eine Kostenübernahme zu erhalten.

Eine Rechtsschutzversicherung soll die Kosten eines Rechtsstreits – gerichtlich und auch außergerichtlich – bezahlen. Das tut sie jedoch dann nicht, wenn zum Beispiel vertragliche Voraussetzungen nicht gegeben sind oder die Police den Fall nicht abdeckt. Immer wieder lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckung der Kosten aber zu Unrecht ab. Was können Versicherte tun, wenn die Versicherung die Kostendeckung verneint? Wir erläutern die häufigsten Gründe einer Ablehnung und die Möglichkeiten für Versicherte, doch noch eine Kostenübernahme zu erhalten.

Allgemeine Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine freiwillige Versicherung und funktioniert nach einem modularen Prinzip. Es gibt verschiedene Versicherungsbausteine, die jeweils verschiedene Risikobereichen abdecken. In der Regel handelt es sich um die Bereiche Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Mietrechtsschutz. Will beispielsweise ein Arbeitsnehmer sich gegen eine Kündigung mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes wehren, trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten nur dann, wenn der Versicherungsbaustein „Arbeitsrecht“ inkludiert ist.

Voraussetzung dafür, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, ist die sogenannte Deckungszusage. Erhält der ein Versicherungsnehmer die Deckungszusage, übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle entstehenden Kosten: Die Gerichtskosten, die Kosten für eigenen Rechtsanwalt und die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und die Kosten für Zeugen und Sachverständige. In der Regel beinhalten die Verträge eine Selbstbeteiligung, die im Versicherungsfall fällig wird. Die Versicherung muss innerhalb einer bestimmten Frist von maximal drei Wochen entscheiden, ob sie die Deckungszusage erteilt oder nicht. In seltenen Fällen erteilt die Versicherung leidglich eine Teilzusage für die Deckung. Eine erteilte Deckungszusage ist verbindlich und kann vom Versicherer nicht mehr widerrufen werden. Die einzige Ausnahme besteht, wenn relevante Informationen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht wurden.

Hinweis: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keinesfalls immer die Kosten eines Rechtsstreits. Unter welchen Umständen sie zahlt, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung übernehmen wir Deckungsanfrage für Sie, Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern.

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht: Die häufigsten Gründe

Die häufigsten Gründe, warum eine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

  1. Schadensfall ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst oder vertraglich ausgeschlossen: Dabei geht es oft um Ausschlüsse in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig erfolgte.
  2. Es bestehen keine Erfolgsaussichten: Vor Erteilung einer Deckungszusage prüft der Versicherer anhand eingereichter Unterlagen bereits die Erfolgschancen. Schätzt er die Erfolgschancen als zu gering ein, lehnt er die Kostenübernahme ab. Versicherte haben gute Widerspruchsmöglichkeiten, denn der Versicherer ist verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen.
  3. Der Schaden ist während der Wartezeit eingetreten: In der Regel gilt eine Frist von drei Monaten als Wartezeit. In dieser Zeit zahlen Versicherte bereits Beiträge, haben aber noch keinen Versicherungsschutz.
  4. Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit: Grundsätzlich leistet eine Rechtsschutzversicherung nur dann, wenn die Schadensursache nach Vertragsbeginn liegt. Ist der Schaden dagegen vor Vertragsbeginn eingetreten, lehnt die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme regelmäßig ab.
  5. Vorliegen mutwilliger Rechtsverfolgung: Eine Ablehnung der Kosten kann auch erfolgen, weil die die Rechtsschutzversicherung die voraussichtlichen Kosten als unverhältnismäßig Auch diese Ablehnung muss der Versicherer begründen.

Was tun bei einer Ablehnung der Deckung

Falls der Versicherer die Kostenübernahme ablehnt, sollten Versicherte zunächst die Gründe der Ablehnung erfragen. Für unsere Mandanten übernehmen wir die Kommunikation und den gesamten Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung.

Das können Sie selbst tun:

  • Überprüfen Sie anhand der Versicherungsunterlagen, welche Versicherungsbausteine Ihre Rechtsschutzversicherung umfasst.
  • Überprüfen Sie, ob die Schadensursache bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestand.
  • Überprüfen Sie gegebenenfalls die vereinbarte Wartezeit.

Lehnt die Versicherung die Kostenübernahme weiterhin ab, können Versicherte die Entscheidung überprüfen lassen. Dafür gibt es zwei Arten von Gutachterverfahren. Welches gilt, steht im jeweiligen Versicherungsvertrag.

Stichentscheid: Beim Stichentscheid prüft der Anwalt des Versicherten den jeweiligen Ablehnungsgrund – und begründet, warum zum Beispiel doch Erfolgschancen bestehen. Das Ergebnis der Prüfung ist für beide, die Versicherung und den Versicherungsnehmer, bindend. Danach ist eine Deckungsklage somit nicht mehr möglich. Der Vorteil des Stichentscheids für Versicherte liegt vor allem darin, dass die Versicherung die Kosten übernimmt, unabhängig vom Ergebnis des Entscheids.

Schiedsgutachten: Beim Schiedsgutachten bestimmt die der Rechtsanwaltskammer am Wohnsitz des Versicherten einen externen Anwalt als Gutachter. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist nur für die Versicherung bindend. Fällt das Schiedsgutachten zu Ungunsten des Versicherungsnehmers aus, kann dieser im Anschluss eine Deckungsklage erheben. Die Kosten eines Schiedsgutachtens trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Gutachten ausgefallen ist.

Eine dritte Möglichkeit, die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung im Fall einer Deckungsablehnung überprüfen zu lassen, ist, sich an den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden. Für das Ombudsmannverfahren entstehen keine Kosten. Fällt das Ergebnis zu Ungunsten des Versicherungsnehmers aus, kann dieser auch dann noch Deckungslage erheben.

Mit der Ablehnung einer Deckungszusage ist oftmals noch nicht das letzte Wort gesprochen. Haben Rechtsschutz-Versicherte alle Möglichkeiten ausgelotet und immer noch keine Zusage erhalten, können sie eine sogenannte Deckungsklage erheben.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt nicht? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und beraten Sie zu den verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten, um eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihren Fall im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung unverbindlich.

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