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Wertpapiere

Sie haben Verluste bei der Anlage in Wertpapiere zu verzeichnen? Wir prüfen Ihre Möglichkeit auf Schadensersatz kostenfrei und unverbindlich.

Wie funktionieren Wertpapiere?

Bei einem Wertpapier handelt es sich um eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt. Es ist also ein verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Urkunden sind im Zeitalter der IT-gestützten Buchführung veraltet. Dies hat dazu geführt, dass immer Urkunden abgeschafft und durch Buchungsposten ersetzt werden.

Wertpapierarten: Was zählt alles zu Wertpapieren?

Unter den Begriff Wertpapiere fallen Aktien, Zertifikate, Bundeswertpapier, Anleihen sowie Pfandbriefe. Wertpapiere wie beispielsweise Aktien repräsentieren Unternehmensanteile, das heißt der Wert der Wertpapiere orientiert sich am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und den Spekulationen am Aktienmarkt. Ebenso wie Zertifikate sind Aktien daher als deutlich risikoreicher einzustufen als zum Beispiel Bundeswertpapiere (Staatsanleihen), bei denen es sich um Wertpapiere des Bundes und seiner Sondervermögen handelt. Die Bundeswertpapiere dienen zur Finanzierung von Defiziten im Bundeshaushalt und werden durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH verwaltet.

  • Aktien sind unternehmerische Beteiligungen. Dem Aktionär gehört somit ein kleines Stück des Unternehmens. Dafür haben Inhaber von Stammaktien auch ein Mitspracherecht in der Hauptversammlung und profitieren im Idealfall von Dividenden. Da es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, gehen die Aktionäre aber auch die Markt- und Unternehmensrisiken ein. So kann ein Wertpapier, das einst als Witwen- und Waisenpapier galt, nach einer Krise zu einem Kapitalverlust und ausbleibenden Dividenden führen.
  • Bei Anleihen handelt es sich im Prinzip um Darlehen an den Herausgeber des Wertpapiers. In aller Regel erhalten die Anleger für die Zeit des Entleihens des Geldes einen festgeschriebenen Zins. Handelt es sich um eine Unternehmensanleihe in ein Unternehmen, welches an Kapitalmangel leidet, fallen die Zinsen entsprechend hoch aus. Vor allem in Zeiten niedriger Zinsen scheint dieses Wertpapier lukrativ. Jedoch darf niemals vergessen werden, dass ein hoher Zins nicht gewährt würde, wenn nicht auch die Risiken erhöht wären. Es kann durchaus passieren, dass je nach Konstruktion der Anleihe sowohl der Zins ausfällt, als auch das entliehene Geld nicht vollständig erstattet wird. Oftmals werden Hürden bezogen auf den Aktienwert des Unternehmens eingebaut, bei deren Erreichen nicht das Kapital, sondern der Nennwert der Aktien oder Aktien ausgegeben wird.
  • Ähnlich verhält es sich mit Zertifikaten. Zertifikate sind im Prinzip eine besondere Form von Anleihen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall der ausgebende Emittent, in aller Regel eine Bank. Dem Zertifikat können alle möglichen Basiswerte zugrunde liegen. Das können Rohstoffe, Unternehmen, Indizes oder Währungen sein. Zertifikate können sowohl auf steigende Kurse, oder auch auf fallende Kurse setzen. Ebenso können Zertifikate mit sogenannten Hebeln ausgestattet sein, welche den Gewinn maximieren, aber auch den Verlust beschleunigen.

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Wertpapierarten?

Die verschiedenen Wertpapierarten unterscheiden sich nicht nur im Hinblick auf die Merkmale und Eigenschaften, sondern vor allem auch in Bezug auf die mögliche Rendite und auf das Risiko der jeweiligen Anlageform. Der Phantasie der Herausgeber sind kaum Grenzen gesetzt. Im Unterschied zum grauen Kapitalmarkt sind Wertpapiere jedoch gesetzlich reguliert und im Normalfall zumeist über eine Börse handelbar, sie haben dann einen Kurswert. Für den Privatanleger von Interesse sind insbesondere Akten, Anleihen und Zertifikate; aber auch Aktienfonds, Mischfonds, Fondssparpläne, Optionsscheine und ETFs gehören dazu.

Rendite: Die wichtigste Kennzahl ist die zu erwartende jährliche Rendite, die sich aus der Laufzeit, den festgelegten Zinszahlungen, dem Kaufkurs und dem Rückkaufkurs der Anleihe ergibt. Die Rendite wird in Prozent angeben. Sie ist die jährliche Verzinsung, die ein Anleger erwarten kann, wenn er die Anleihe bis zum Laufzeitende im Depot behält. Die wichtigsten Faktoren, die die Rendite beeinflussen, sind das Marktzinsniveau, die verbleibende Laufzeit der Anleihe und die Finanzkraft des herausgebenden Staats oder Unternehmens. Je länger die Laufzeit und je geringer die Bonität, desto mehr Rendite können Anleger in der Regel erwarten.

Risiken bei der Anlage in Wertpapiere

Die wesentlichen Risiken von verzinslichen Wertpapieren unterscheiden sich voneinander:

  • Bonitätsrisiko: die Gefahr, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder Illiquide werden könnte und damit Zins- und/oder Tilgungspflichten nicht nachkommen kann. Die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit betrifft besonders Auslandsanleihen. Synonym verwendete Begriffe sind Schuldner- oder Emittentenrisiko.
  • Zinsänderungs-/Kursrisiko: Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus unsicheren Erwartungen über das zukünftige Niveau des Marktzinses. Ein Investor betrifft eine Änderung des Marktzinses in der Weise, dass bei steigendem Marktzinsniveau der Kurs seiner Anleihe sinkt. Dies trifft verstärkt bei sogenannten Zero Bonds zu, bei denen die Zinsen nicht periodisch, sondern einmalig am Ende der Laufzeit ausbezahlt werden. Dieses Risiko wirkt umso stärker, je höher die Restlaufzeit, je stärker der Zinsanstieg und je niedriger die Nominalverzinsung der Anleihe ist.
  • Kündigungsrisiko: Der Schuldner einer Anleihe kann sich in den Emissionsbedingungen ein Kündigungsrecht vorbehalten. Dies geschieht oft in Hochzinsphasen. Sinkt das Zinsniveau macht der Emittent von dem Kündigungsrecht Gebrauch, um sich zu niedrigeren Zinsen günstiger zu refinanzieren.
  • Inflationsrisiko: Dieses Risiko spiegelt die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung der Inflation und damit der realen Höhe der Zinszahlungen wider.
  • Währungs-/Wechselkursrisiko: Mit dem Emittenten werden Nominal- und Kuponwährung vereinbart, die in der Regel identisch sind. Da die meisten Währungen keine feste Bindung zueinander haben, besteht bei Änderungen des Wechselkurses zwischen eigener und Emittenten-Währung die Gefahr, dass Tilgung und Kupon real geschmälert werden. Es kann aber auch von Vorteil sein, wenn die eigene Währung im Verhältnis schwächer wird.
  • Insolvenzrisiko: Als Mitinhaber der Aktiengesellschaft ist der Anleger mit seiner Kapitalanlage am Insolvenzrisiko des Unternehmens beteiligt.
  • Kursänderungsrisiko: Aktienkurse weisen unvorhersehbare Schwankungen auf. Dabei überlagern sich Einflüsse der Gesamtwirtschaft mit den unternehmensspezifischen Risiken.
  • Fondsmanagement: Nach Erwerb des Anteilsscheins kann der Anleger auf die Anlagepolitik des Fonds keinen Einfluss mehr nehmen. Die konkrete Anlageentscheidung trifft das Fondsmanagement.
  • Risikokonzentration durch spezielle Anlageschwerpunkte: Mit zunehmender Spezialisierung des Fonds steigt das Anlagerisiko. Länderfonds oder regionale Fonds verzichten beispielsweise auf Risikostreuung durch von Märkten vieler Länder. Branchenfonds sind ebenfalls sehr riskant weil eine branchenübergreifende Risikostreuung ausgeschlossen ist.

Sie sehen sich als Anleger bei der Anlageberatung nicht umfassend über die Risiken des erworbenen Wertpapiers aufgeklärt? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

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Wertpapiere Schadensersatz: Wer haftet, wenn ein Wertpapier Verluste einbringt?

Die Gerichte befassen sich seit Jahrzehnten mit gescheiterten Kapitalanlagen in Wertpapiere. Im Gedächtnis vieler sind noch tausende von Gerichtsverfahren rund um die Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Insofern besteht in vielen Bereichen eine gefestigte Rechtsprechung.

Nach dem Leitbild des Gesetzgebers ist der Anleger, der sein Geld auf dem Kapitalmarkt mit der Hoffnung auf Rendite einsetzt, grundsätzlich für sein Handeln verantwortlich und muss dementsprechend selbst das mit der Anlage verbundene Risiko tragen. Das Kapitalanlagerecht kennt daher keinen so weitreichenden Schutz wie das Verbraucherschutzrecht. Anders als im Bereich des Verbraucherschutzes geht es beim Handel mit Wertpapieren nicht um Verbrauchsgüter und Anschaffungen, die jeder Mensch im Rahmen normaler Lebensführung erwirbt.

Da der Anleger somit das Risiko seiner Geldanlage zunächst selbst trägt muss er auch in die Lage versetzt werden das jeweilige Risiko anhand der verfügbaren Informationen auch richtig einzuschätzen. Werden ihm Informationen von Dritter Seite vorenthalten sind die Informationen missverständlich oder falsch, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Daher stellt die richtige und vollständige Information des Anlegers einen wichtigen Schwerpunkt in der Haftungssystematik des Kapitalanlagerechts dar.

  • Grundsätzlich haften Vermittler oder Bankberater, wenn auf eintretende Risiken nicht ausreichend hingewiesen wurde.
  • Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen.
  • Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften sowohl Banken als auch unter Umständen Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden.

Haftung für falsche Beratung

Sollten Anleger von Ihrer Bank bei der Anlageberatung nicht umfassend über die Risiken des erworbenen Wertpapiers aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung.

Seit dem 5. August 2009 gilt das neue sogenannte Schuldverschreibungsgesetz. Das alte Schuldverschreibungsgesetz stammte übrigens aus dem Jahre 1899. Das Gesetzt war seit 1899 im Wesentlichen unverändert geblieben und schränkte die Rechte der Gläubiger zu stark ein. Gerade die Finanzmarktkrise hatte gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen. Aus diesem Grund bestand ein starker Bedarf nach mehr Transparenz. Mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz können Anleger ihre Ansprüche aus Falschberatung bei Wertpapiergeschäften besser durchsetzen.

Die seit dem 1. Januar 2010 bestehende Protokollpflicht aus § 34 Abs. 2a WpHG wurde mit Wirkung vom 3. Januar 2018 abgeschafft. Banken waren bis dahin bei der Bankberatung verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Zum Protokoll gehörte der wesentliche Ablauf des Beratungsgespräches, Angaben und Wünsche des Kunden sowie die vom Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe.

Mit dem zweiten Finanzmarktförderungsgesetz (2. FiMaNoG) vom 23.6.2017 wurden bei der Anlageberatung neue Pflichten eingeführt. Die bisher bestehende Verpflichtung zur Erstellung eines Beratungsprotokolls wurde durch die Pflicht zur Erstellung einer Geeignetheitserklärung ersetzt. Diese unterscheidet sich in der inhaltlichen Ausgestaltung vom Beratungsprotokoll. Die Informationspflichten wurden zugunsten der Anleger ausgeweitet. Beispielsweise besteht seitdem die Pflicht, den Anleger darüber zu informieren, ob eine regelmäßige Analyse der Geeignetheit erfolgt. Ebenfalls ausgeweitet wurden die Verpflichtungen hinsichtlich der Offenlegung der Kosten.

Hinweis zur Verjährung der Schadensersatzansprüche
Für mögliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet, dass die Dreijahresfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens zehn Jahre nach dem Vertragsschluss.

Was können betroffene Anleger bei Verlust tun?

Aktien, Anliehen oder Zertifikate – der Kapitalmarkt bietet Verbrauchern zahlreiche Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen. Seit dem Platzen der Internetblase zur Jahrtausendwende und den Turbulenzen im Bereich der new economy wiederholen sich Wirtschaftskrisen in zunehmend kürzeren Zeitabständen. Viele Kapitalanleger mussten erhebliche Verluste bei der Anlage in Wertpapiere verbuchen. In manchen Fällen ist es möglich, gegen die Bank, den Anlageberater, das Vertriebsunternehmen, den Kapitalsuchenden oder andere Beteiligte Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Als betroffener Anleger haben Sie die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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