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Kapitalanlagen von Steiner + Company: Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung

Zahlreiche Anleger der MAP-Fonds sind in jahrelangen Ratensparmodellen gefangen oder warten vergebens auf prognostizierte Ausschüttungen. Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie Betroffene aus ihrer Beteiligung ausstiegen können und prüfen Ihre Möglichkeiten auf Rückabwicklung der Beteiligung oder Widerruf des Beitritts kostenfrei.

Kapitalanlagen von Steiner + Company: Schadensersatz und Rückabwicklung

Das in Hamburg ansässige Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG ist seit 2004 am Markt für geschlossenen Fonds, Direktinvestitionen und stille Beteiligungen tätig. Im Jahr 2006 wurde die S + C Treuhandgesellschaft mbH für die treuhänderische Verwaltung der S + C Beteiligungen gegründet. Die S + C Gruppe emittierte geschlossene Schiffsfonds, Energiefonds und insbesondere Dachfonds, die in verschiedene Fondgesellschaften im In- und Ausland investierten. Bei den Multi Asset – Fonds handelt es sich um Blind-Pool-Anlagen: Zum Zeitpunkt der Zeichnung standen die konkreten Zielfonds noch nicht fest, sondern lediglich sogenannte Asset-Klassen wie Immobilien, erneuerbare Energien, Zweitmarkt-Lebensversicherungen oder Private Equity, in welche die Anlegergelder investiert werden sollten. Anleger*innen konnten sowohl über Einmalzahlungen als auch über ein Ratensparmodell (Anspar Plan-Fonds) investieren. Weiter wurden auch Direktinvestments und stille Beteiligungen angeboten.

Dabei haben sich die Risiken der langen Laufzeiten, der angebotenen Ratensparmodelle und das Blind-Pool-Risiko für Betroffene bereits realisiert. Statt die erhofften satten Renditen zu erhalten, sind viele Anleger*innen der Multi Asset-Fonds damit konfrontiert, dass Auszahlungen weit hinter den Prognosen zurückgeblieben sind, Zielfonds sich in der Insolvenz befinden und negative Schlagzeilen wie Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft das Bild des Emittenten trüben.

Sie möchten schnell und unverbindlich Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung wissen? Wir vertreten zahlreiche Beteiligte der MAP-Fonds und haben die verfügbaren Informationen zu den Fonds sowie den Zielgesellschaften ausgewertet. Nach Auswertung Ihrer individuellen Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

Von Steiner + Company aufgelegte geschlossene Fonds, Direktinvestments und stille Beteiligungen

Es gibt zahlreiche Beteiligungsgesellschaften, darunter die Folgenden:

Steiner + Company geschlossene Fonds

  • Multi Asset Portfolio GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Portfolio 3 GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Anspar Plan GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Anspar Plan 2 GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
  • Train Performer GmbH & Co. KG
  • MS „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft GmbH & Co. KG

Steiner + Company Direktinvestments

  • Kanada Real Estate Direkt
  • Kanada real Estate Direkt 2
  • Dubai Real Estate Direkt
  • Dubai Real Estate Direkt 2
  • Wind Direkt

Steiner + Company stille Beteiligung

Multi Asset Portfolio 4: Stille Beteiligungen an

  • Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG
  • Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG

Hochriskante MAP-Fonds: Undurchsichtiges Dachfondskonzept und Verletzung der Investitionskriterien

Die Anleger*innen der MAP-Dachfonds erhalten seit Jahren keine aussagekräftigen Informationen über die Investitionen, den tatsächlichen Wert und den Verlauf der Zielinvestments, in die die Fondsgesellschaft investiert hat. Konkret gibt es keine nachprüfbaren Informationen darüber, wieviel Anlegerkapital in welche Unternehmen und Investments geflossen ist und wie sich diese Investments entwickelt haben. Weder die jeweiligen Portfolioberichte noch die Jahresabschlüsse geben darüber Aufschluss. Ganz im Gegenteil werden zum Beispiel beim Fonds Multi Asset Anspar Plan 3 alle Zielfonds im Portfolioreport mit den Summen angesetzt, zu denen die Zielfonds ursprünglich eingekauft wurden. Dies ist für Gesellschafter*innen, die erwarten können durch den Portfoliobericht Informationen zu der aktuellen Situation der Zielgesellschaften zu erhalten, irreführend. Es ergibt keinen Sinn, Zielfonds mit dem Einkaufspreis aufzuführen, die längst – mit Verlust oder Totalverlust – abgewickelt oder nicht mehr werthaltig sind. Da wir von der Geschäftsführung keine Informationen darüber erhalten, was mit den Geldern der Anleger passiert ist, haben wir bei den Fonds Multi Asset Portfolio 2, Multi Asset Anspar Plan 2 und Multi Asset Portfolio 3 Auskunftsklagen eingereicht.

Die Fondsgesellschaft war nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet, in geschlossene Fonds aus verschiedenen Asset-Klassen zu investieren. Die Auswahl der zu erwerbenden Zielfonds sollte laut Prospekt durch einen „Investitionsausschuss“ erfolgen, der über einen nachhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen verfügte. Tatsächlich wurden von den Anlegergeldern überwiegend keine Fondsbeteiligungen, sondern hochriskante – teilweise ungesicherte – Investitionen wie Direktinvestments und Beteiligungen an GmbHs, Nachrangdarlehen sowie stille Beteiligungen erworben. Somit ist Kapital in hochriskante Investments geflossen, mit denen Anlegergelder in Millionenhöhe vernichtet wurden.

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Sehr hohe Kosten bei Dachfonds durch doppelte Kostenstruktur

Problematisch sind die sehr hohen Kosten einer Dachfondskonstruktion. Die sogenannten weichen Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Vergütungen fallen sowohl auf Ebene des Dachfonds, als auch auf Ebene der Zielfonds an. Der Fonds hat somit eine höhere Kostenbelastung als es bei einfachen geschlossenen Fonds der Fall ist. Diese nicht wertbildenden Aufwendungen müssen zunächst durch Wertzuwächse mit den Beteiligungen an den Zielfonds ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung am Dachfonds insgesamt eine Werterhöhung erfahren kann und Anleger*innen somit eine Chance auf einen Gewinn mit ihrer Beteiligungen erhalten können.

Ein Beispiel dazu: Allein auf Ebene des Dachfonds wurden bei dem Fonds MAP Anspar Plan 3 ca. 20 % des Anlegerkapitals (inkl. Agio) für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben. Dies bedeutet, dass etwa 20 % nicht in die Zielfonds fließen und somit nicht zur Ertragserwirtschaftung zur Verfügung stehen. Auch bei den Zielfonds sind weiche Kosten in Höhe von jeweils ca. 20 % des Kommanditkapitals angefallen.

Finanztest: Testergebnisse für 10 Geschlossene Ökofonds

In einer Analyse geschlossener Ökofonds kommt Stiftung Warentest in der Finanztest-Ausgabe 11/2013 hinsichtlich des Beteiligungsangebotes MAP Green des Emissionshauses Steiner + Company zu der Einschätzung, dass dieser Fonds für Privatanleger nicht geeignet ist. Daher wurde der Fonds nicht detailliert getestet. K.o.-Kriterien waren dabei das Blind-Pool-Risiko und das Fremdwährungsrisiko des Fonds.

Durchsuchungen in den Geschäftsräumer von Steiner + Company

Wie das „Hamburger Abendblatt“ am 3. September 2021 berichtete, hat das Landeskriminalamt Anfang September eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen einer Hamburger Firmengruppe durchgeführt. Die Berichterstattung betrifft die Firmengruppe Steiner + Company. Nach Angaben des Hamburger Abendblatts geht es um den Verdacht der Veruntreuung in Zusammenhang mit Fondsprojekten. Herr Dr. Illya Steiner hat in einem Anlegerrundschreiben die Durchsuchung der Geschäftsräume der Steiner – Gruppe eingeräumt, sieht sich jedoch als Opfer einer „Verleumdungskampagne“. Für alle Beschuldigten gilt natürlich die Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt ist. Durchsuchungen von Geschäftsräumen können jedoch nicht ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss durchgeführt werden. Hier stellt sich die Frage nach der Relevanz für die Anleger und insbesondere die Ratenzahler.

Die „Wirtschaftswoche“ hat in mehreren Berichterstattungen ausführlich über Entwicklungen bei Steiner + Company und speziell die Direktinvestments Kanada und Dubai Real Estate Direkt informiert. In einem Artikel vom 22.09.2022 berichtet das Wirtschaftsmagazin erneut und erhebt schwere Vorwürfe gegen Steiner + Company.

Steiner + Company: Ratensparmodelle bei geschlossen Fonds

Bei den Fonds Multi Asset Anspar Plan, 2 und 3, konnten Anleger*innen über sogenannte Ratensparmodelle Einzahlungen über 60, 120, 180 oder 240 Monate leisten. Dies war bereits ab einem Sparbetrag in Höhe von 50,- EUR möglich – damit zielt das Angebot auf Kleinanleger*innen ab, die ihr Vermögen im Lauf der Zeit aufbauen möchten oder keinen Einmalbetrag als Investitionssumme zur Verfügung haben. Unserer Ansicht nach sind solche Sparpläne bei geschlossenen Fonds für Kleinanleger*innen aus mehreren Gründen nicht geeignet. Typisch für geschlossene Fonds ist eine lange Anlagedauer von zehn bis dreißig Jahren. Gerät der Fonds zwischenzeitlich in Schieflage oder gar in die Insolvenz, müssen Ratensparer*innen bis zur vereinbarten Gesamtsumme weiterzahlen. Zudem sind die Fondskosten zumeist höher als für Anleger*innen, die einmalig einen hohen Betrag investieren.

Rückabwicklung und Widerruf bei Ratensparmodellen

Betroffenen stellt sich die Frage, was sie tun können, wenn sie das Geld für die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen können. Die Möglichkeit einer freiwilligen, vorzeitigen Rücknahme der Anteile an der Gesellschaft ist äußerst selten. Meist erlauben Kommanditgesellschaften, dass Anleger*innen ihren Anteil an einen übernehmenden Gesellschafter übertragen. Wer aussteigen will, muss jemanden finden, der den Sparplan fortführt. Das gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig. Die Kündigung der Fondsbeteiligung stellt sich meist als wirtschaftlich schlechteste Lösung heraus. Sofern eine Kündigung überhaupt möglich ist, wird auf Basis der Auseinandersetzungsbilanz ein Auseinandersetzungsguthaben ermittelt, das regelmäßig deutlich unter dem ursprünglichen Zeichnungsbetrag liegt. Anleger*innen erhalten dann nur einen geringen Teilbetrag der Zeichnungssumme oder eingezahlten Beträge, der unter Umständen noch über einen längeren Zeitraum verteilt zurückgezahlt wird. Der früheste mögliche Kündigungszeitpunkt ist meist später als zehn Jahre nach Zeichnung möglich, wenn Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung bereits verjährt sind.

Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet Anleger*innen die einzige Möglichkeit einer vollständigen Rückabwicklung – also von künftigen Zahlungen im Ratensparmodell freigestellt zu werden und auch seit dem Beitritt bezahlte Raten zurück zu bekommen. Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung – zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds – geltend gemacht werden.

Ein Widerruf der Beitrittserklärung ist auch Jahre nach dem Beitritt zum Fonds dann noch möglich, wenn Anleger nicht oder nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage; bei Formfehlern jedoch beginnt diese Frist nicht zu laufen und Betroffene können zeitlich unbegrenzt ihre Beitrittserklärung widerrufen. Ein erfolgreicher Widerruf ermöglicht zwar nicht die Rückabwicklung der Beteiligung, befreit aber von der Zahlung weiterer Raten. Mit dem Gestaltungsrecht des Widerrufs ist es möglich, sich von Verträgen zu lösen, die auch mehr als 10 Jahre zurückliegen. In solchen Fällen können Geschädigte keine Schadensersatzansprüche aufgrund der eingetreten Verjährung geltend machen aber sich von künftigen Zahlungen eines Ratensparmodells zu befreien.

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Direktinvestments Kanada und Dubai

Steiner + Company emittierte nach den jeweiligen Prospekten Direktinvestments in Kanada und Dubai. Interessierten wurde unter der Bezeichnung Dubai Real Estate Direkt bzw. Kanada Real Estate Direkt sogenannte „Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge“ über einen angeblichen „Miteigentumsanteil an einer Wohnung“ in Dubai bzw. Kanada angeboten. Zwischenzeitlich befinden sich auch diese Kapitalanlagen in Schieflage. Das Handelsblatt berichtete ausführlich zum Direktinvestment in Kanada: Fondshaus Steiner + Company emittierte Flop-Investments in Kanada. Das für die Projektentwicklung verantwortliche Unternehmen Terra Firma Development Corporation ist insolvent, der Insolvenzantrag wurde im August 2020 von der S + C Treuhandgesellschaft mbH eingereicht. Nach einem Bericht von Handelsblatt ist Steiner + Company mit Euro 37,4 Mio. der größte Einzelgläubiger des insolventen Bauträgers. Nach den uns vorliegenden Informationen sind die Anlegergelder nicht abgesichert. Aus den wenigen Informationen, die die Anleger dieses Direktinvestments erhalten haben, ergibt sich, dass die Sicherheiten an einzelnen Grundstücksteilen auf den Kooperationspartner des Vertragspartners, die Resort Invest International GmbH, übertragen wurden. Auch beim Dubai Real Estate Direkt sind Zahlungen an die Anleger*innen seit längerem ausgeblieben. Die S + C Treuhandgesellschaft versucht bei beiden Kapitalanlagen Ansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und andere Anspruchsgegner gerichtlich durchzusetzen. Urteile dazu liegen noch nicht vor.

Doch nicht nur Anleger*innen des jeweiligen Direktinvestments, sondern auch die Dachfonds haben in die Projekte investiert – so haben viele Anleger*innen vermutlich unwissentlich viel Geld verloren.

Erste Urteile zugunsten der Betroffenen: Das Landgericht Hamburg hat die Steiner + Company GmbH & Co. KG und eine weitere Gesellschaft zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 09.02.2022, Az. 327 O 176/21).  Die Anlegerin von Kanada Real Estate Direkt erhält nahezu ihr gesamtes Investment zurück. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Projektpartner keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz. Die Steiner Gesellschaften wussten dies und haben Beihilfe bei einem ohne Erlaubnis getätigten Einlagengeschäft geleistet. Auch ein Anleger des Direktinvestments Dubai Real Estate Direkt konnte vor Gericht einen Erfolg erreichen; das Landgericht Hamburg hat zwei Steiner + Company Gesellschaften zur Rückabwicklung verurteilt (Versäumnisurteil vom 13.09.2022, Az. 333 O 3/22). Im diesem Fall hatten sich die Gesellschaften sich nicht gegen die Klage verteidigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Was können Betroffene jetzt tun?

Gesellschafter*innen, die durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurden, einer Anlagegesellschaft beizutreten, können die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Wir gehen von mehreren Prospektmängeln aus, die sich in der Regel als Beratungsmängel fortsetzen. Hinzu kommen die individuellen Beratungsmängel in den Beratungsgesprächen. Aufgrund der Konstruktion des Fonds hätten Berater*innen auf die zahlreichen anlagespezifischen Risiken hinweisen müssen. Bei einigen MAP-Fonds wurden Anlegergelder vertragswidrig investiert. Die Fondsverantwortlichen haften gegenüber den Gesellschafter*innen wegen Verstoß gegen die im Prospekt und im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Investitionskriterien. Aus diesem Grund haben alle mit einem Ratensparvertrag auch Anspruch auf Freistellung von künftigen Zahlungsverpflichtungen. Das Vorliegen eines einzigen Beratungsmangels stellt eine Verletzung des Beratungsvertrages dar und ist ausreichend, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es reicht somit ein einziger Beratungsfehler oder Prospektfehler für die Haftung und einen Rückabwicklungsanspruch.

Der Schadensersatzumfang ist: Im Ergebnis werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Sie erhalten das eingesetzte Kapital zurück und übertragen den Gesellschaftsanteil.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir beraten und vertreten Anleger*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns  mitsamt den darin erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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