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Widerruf von Kreditverträgen

So funktioniert der Widerrufsjoker bei Kredit- und Leasingverträgen, Maklerverträgen und Basisrentenversicherungen.

Widerruf Autokredit

Mit einem erfolgreichen Widerruf Ihres Autokredites können Sie sich vom Darlehensvertrag vorzeitig lösen und das Auto zurückgeben. Im Gegenzug erhalten Sie die bereits gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, können Sie die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags von unseren spezialisierten Anwälten kostenfrei prüfen zu lassen.

Vorfälligkeits­entschädigung zurückholen oder vermeiden

Wenn Sie vorzeitig aus Ihrer Baufinanzierung aussteigen möchten, verlangt Ihre Bank regelmäßig eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhindern oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern. Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.

Widerruf Maklervertrag

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kunden und Kundinnen die Maklerprovision beim Immobilienkauf und Verkauf zurückverlangen – und das noch Jahre nach Vertragsschluss. Haben Makler*innen nicht wirksam über das Widerrufsrecht belehrt, entfällt der Anspruch auf die Provision. Wir prüfen kostenfrei, ob Sie die Maklerprovision in Ihrem Fall nicht bezahlen müssen oder zurückfordern können.

Rürup-Rente kündigen?

Eine Kündigung der Rürup-Rente oder Basisrente ist in der Regel nicht möglich. Alternativen, um aus einem bestehenden Vertrag herauszukommen, sind der Widerruf oder die Rückabwicklung des Vertrages. Wir prüfen die Erfolgsaussichten für Ihren individuellen Fall.