Widerruf Immobiliendarlehen statt Kündigung
Widerruf Immobiliendarlehen statt Kündigung – ein großer finanzieller Unterschied für Verbraucher. Viel Geld sparen mit dem Widerrufsjoker – jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Gerade bei hohen Immobiliendarlehen ist die Kündigung häufig im Vertrag ausgeschlossen. Möchten Verbraucher ihr Darlehen dennoch kündigen, müssen sie eine horrende Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese stellt eine Entschädigung für die Bank dar, um den Ausfall der erwarteten Zinszahlungen ausgleichen. Vorfälligkeitsentschädigungen von bis zu zwanzig Prozent der noch ausstehenden Darlehenssumme sind in Deutschland nicht unüblich. So kann eine Kündigung schnell unwirtschaftlich werden. Besser als die Kündigung ist der Widerruf Immobiliendarlehen: Durch einen erfolgreichen Widerruf können sich Verbraucher ohne Nachteile von dem häufig hochverzinsten Darlehen lösen. Der Verbraucher tritt quasi von dem abgeschlossenen Vertrag zurück. Im Vergleich zur Kündigung entfällt beim Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung.
Wir erläutern, wann Verbraucher den Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten ziehen können. Sie haben Ihren Darlehensverträgen nach dem 21. März 2016 geschlossen? Dann kann der Vorfälligkeitsjoker eine weitere Möglichkeit sein, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehensvertrag zu kommen.
Unsere Angebot beim Widerruf Immobiliendarlehen: Sie haben Ihren Immobilienkredit seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen? Lassen Sie jetzt Ihren Darlehensvertrag oder die erfolgte Ablehnung der Bank durch spezialisierte Fachanwälte kostenfrei prüfen.
Die Erklärung des Widerrufs bringt für Verbraucher weitere Vorteile mit sich:
Positive Entscheidung im Widerrufsrecht zugunsten der Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 26. März 2020 den sogenannten Widerrufsjoker wiederbelebt. Nach Ansicht der Richter müssen Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Frist für den Widerruf angeben. Das ist dann nicht der Fall, wenn in den Widerrufsinformationen auf einen Paragrafen verwiesen wird, der wiederum auf weitere Paragrafen verweist (sogenannter Kaskadenverweis). Detaillierte Informationen zum Urteil lesen Sie im Fachartikel, im Folgenden finden Sie das Urteil im Volltext.
Möchten Verbraucher sich von früheren, häufig hochverzinsten Darlehen lösen, können sie ihre seit dem 11. Juni 2010 geschlossenen Kreditverträge und die Angaben in den Widerrufsbedingungen auf die Möglichkeiten eines erfolgreichen Widerrufs prüfen lassen. Wir bieten hierzu eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung an.
Im Regelfall können Verbraucher ihren Darlehensvertrag nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Die Widerrufsbelehrung muss den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informieren. Weist die Widerrufsbelehrung Fehler auf oder fehlt sie ganz, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen und der Verbraucher kann lange nach Vertragsschluss den Vertrag noch widerrufen.
Die Kreditgeber werden immer häufiger von ihren Kunden aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Thema Widerruf des Immobiliendarlehens angesprochen. Die Rechtsabteilungen der Banken und Kreditinstitute widersetzen sich aber zunächst den Forderungen ihrer Kunden beim Widerruf der Baufinanzierung. Erst wenn sie mit der Rechtslage durch spezialisierte Kanzleien konfrontiert werden, kommen erfahrungsgemäß Vergleichsverhandlungen in Gang.
Die Möglichkeit, das zur Eigenheimfinanzierung aufgenommene Darlehen nachträglich zu widerrufen, also bei der Immobilienfinanzierung den Widerrufsjoker zu ziehen, besteht auch für Darlehen, die in Schweizer Franken (CHF) abgeschlossen wurden. Medienberichten zufolge haben ca. 500.000 Deutsche Darlehen in Schweizer Franken abgeschlossen. Gelockt wurden die Anleger dabei oftmals von den Aussagen ihrer Bankberater, wonach der Abschluss eines Fremdwährungsdarlehens mit vermeintlich günstigeren Konditionen verbunden sei. Laufenden Gefahren – wie beispielsweise das Wechselkursrisiko – kamen in den Verkaufsgesprächen in der Regel nicht zur Sprache.
AKH-H wird von Stiftung Warentest als eine der Kanzleien in Deutschland gelistet, die beim Thema Widerruf Immobiliendarlehen bereits erfolgreich waren. Mehr Informationen
Viele Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Fehler in oder fehlende Widerrufsbelehrungen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. Denn für einen erfolgreichen Widerruf von Immobilienkrediten kommt es neben der falschen oder fehlenden Widerrufsinformation auch darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Es gibt eine Vielzahl von Urteilen zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Häufige Praxisbeispiele zu Fehlern in Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen haben wir für Sie zusammengestellt.
Beispiele für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Ob eine Widerrufsbelehrung im Einzelfall unwirksam ist, muss durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie sogar ganz, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Widerruf des Kreditvertrags kann oftmals erklärt werden.
Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers hat nämlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung unter anderem die Folge, dass der Darlehensvertrag komplett rückabgewickelt werden kann. Ein ausgeübter Widerruf wandelt den Darlehensvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis um. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22. September 2015 nochmal sehr klar dargelegt, wie das Darlehen rückabzuwickeln ist (BGH, Az. XI 116/15, Randnummern 7 und 8).
Das muss der Kreditnehmer zahlen:
Der Kreditnehmer muss der Bank die gesamte Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen ohne Rücksicht auf bereits erfolgte Tilgungen zurückzahlen. Deshalb sollten Sie vor dem Widerruf sicherstellen, dass Sie das Darlehen entweder mit eigenen Mitteln zurückzahlen können oder mit einem neuen Kredit von einer anderen Bank. Als Wertersatz muss der Kreditnehmer auch die vereinbarten Zinsen für die Kapitalüberlassung zahlen, allerdings nur für das tatsächlich noch bestehende Darlehen, also nur für die vor der Rückabwicklung bestehende Restschuld (BGH, Beschluss vom 22. September 2015, Az. XI ZR 116/15). Wer nachweisen kann, dass der marktübliche Zins für ein vergleichbares Darlehen damals geringer war, muss auch nur den geringeren Zins zahlen (§ 346 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013, Az. I 6 U 64/12). Ob der vereinbarte Sollzinssatz bei Vertragsabschluss marktüblich war, können Sie herausfinden durch einen Vergleich mit der Zinsstatistik der Bundesbank für das Neugeschäft der deutschen Banken bei Wohnungsbaukrediten an private Haushalte.
Das muss die Bank zahlen:
Das Geldinstitut muss alle vom Kreditnehmer bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückzahlen. Es muss ferner die Tilgungsleistungen und Zinsen, die der Darlehensnehmer gezahlt hat, als Nutzungsersatz verzinsen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für jede einzelne Rate zahlen (§ 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB).
Jetzt Vertrag kostenfrei prüfen lassen
Aufgrund der Komplexität des Themas, empfehlen wir, den Widerruf mit anwaltlicher Hilfe zu erklären. Nach unserer langjährigen Erfahrung hat der eigenständig erklärte Widerruf oft zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis geführt. In vielen Fällen akzeptieren Banken den durch Verbraucher selbst erklärten Widerruf nicht.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Widerrufs. Folgende zwei Kriterien gibt es, damit die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Immobilienkrediten greift:
Zusammen mit der Prüfung, ob der Widerruf in Ihrem Fall möglich ist, übernehmen wir ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und die spätere Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Hinweis: Die Rechtsschutzversicherung muss nicht schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehnsvertrags bestanden haben, sondern lediglich vor dem Widerruf des Immobiliendarlehens.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheuen, bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.
Hinweis: Es besteht auch die Möglichkeit, jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, anschließend die Karenzzeit von 2-3 Monaten abzuwarten und erst dann zu widerrufen.
Sie haben Fragen zum Widerruf Immobiliendarlehen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
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