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Bankgebühren zurückfordern – Info und Tipps vom Anwalt

Nach einem BGH-Urteil sind viele Erhöhungen und Vertragsänderungen von Banken und Sparkassen rechtwidrig. Dadurch können Bankgebühren der letzten Jahre zurückgefordert werden.

Aktualisiert: 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur sogenannten schweigenden Zustimmung unwirksam sind (Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20). Deshalb können Kund:innen von Banken und Sparkassen Kontoführungsgebühren und andere Gebühren der letzten Jahre zurückfordern. Wir erläutern in diesem Ratgeber, welche Gebühren zurückgefordert werden können.

Bankgebühren zurückfordern: Das Urteil des BGH im Detail

Die strittigen Klauseln in Banken-AGBs legen eine sogenannte schweigende Zustimmung fest: Kunden stimmen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht ausdrücklich und schriftlich reagieren. In der Praxis haben Banken und Sparkassen schriftlich über Erhöhungen informiert. Kund*innen, die keinen Widerspruch einlegten stimmten den Erhöhungen zu. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes benachteiligen solche Klauseln die Kund*innen in unangemessener Weise. Denn sie betreffen nicht nur einzelne Details, sondern jede vertragliche Änderungsvereinbarung. Banken könnten so einseitig das Vertragsgefüge umgestalten.

Urteil im Volltext

Im konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Postbank geklagt. Das Urteil ist für die Postbank bindend, hat aber auch Auswirkung auf Kund*innen anderer Banken und Sparkassen. Denn viele andere Kreditinstitute nutzen sehr ähnliche oder sogar dieselben Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das ist künftig nicht mehr möglich; Banken und Sparkassen müssen für eine Gebühren- oder Preiserhöhung eine schriftliche Zustimmung des Kunden einholen. In der Vergangenheit neu eingeführte oder erhöhte Kontogebühren ohne aktive Zustimmung sind ungültig und können zurückgefordert werden.

Welche Kontogebühren können zurückgefordert werden?

Aufgrund des aktuellen BGH-Urteils können beispielsweise Kontoführungsgebühren von

  • Girokonten,
  • Tagesgeldkonten,
  • Wertpapierdepots,
  • Sparplänen

zurückgefordert werden. Aber auch Erhöhungen von Giro- oder Kreditkarten-Jahresgebühren, Entgelte für Kontoauszüge oder TAN-Verfahren sowie Verwahrentgelte (Negativzinsen) sind nur dann wirksam, wenn Kund*innen einverstanden waren.

Eine Rückforderung ist meist nur dann nicht möglich, wenn Sie das Kontomodell bzw. den Kontotyp gewechselt haben oder wenn bei Eröffnung festgelegt war, dass zu einem späteren Zeitpunkt bestimmte Gebühren zu zahlen sind – zum Beispiel bei zunächst kostenlosen Konten von Schülern oder Studenten.

Tipp für notwendige Dokumente

Informationen zu Erhöhungen finden Sie in den postalischen oder digitalen Schreiben Ihrer Bank oder Sparkasse. Sollten Sie für bestimmte Zeiträume keine Unterlagen mehr haben, können Sie Unterlagen der vergangenen Jahre bei ihrer Bank nachfordern. Für unsere Mandanten stellen wir einen Auskunftsantrag auf eine Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO. So können Sie sicher sein, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Darf die Bank aufgrund einer Rückforderung kündigen?

Sowohl Verbraucherzentralen als auch Medien berichten, dass Banken vereinzelt Bankkunden und Bankinnen, die Geld im Zusammenhang mit unzulässigen Gebührenerhöhungen zurückfordern, mit der Kündigung des Kontos drohen. Sollte die Bank oder Sparkasse kündigen, bloß weil der Kunde seine Rechte geltend macht und Gebühren zurückverlangt, wäre eine solche Kündigung unseres Erachtens rechtswidrig. Denn sie würde einen Verstoß gegen das Schikanenverbot und keinesfalls einen Kündigungsgrund für die Bank darstellen.

Gilt das BGH-Urteil auch für Unternehmer?

Das Urteil zur Rückforderung von Bankgebühren ist im konkreten Fall für Verbraucher:innen ergangen. Es ist unseres Erachtens auch auf Unternehmer und Freiberufler anwendbar.  

Bereits im Jahr 2017 hatte der BGH in zwei Urteilen zu Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen entschieden, dass auch bei angemessener Berücksichtigung der im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Bearbeitungsgebühren durch Unternehmer zurückgefordert werden könne (Urteile vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

Bankgebühren zurückfordern – Ablauf und Anlaufstellen

Unserer Erfahrung nach sollten Kund:innen nicht darauf warten, dass ihre Bank oder Sparkasse unzulässig erhobene Gebühren oder Preise von sich aus zurückerstatten. Sie müssen selbst aktiv werden, um rechtswidrig erhöhte Gebühren zurück zu erhalten.

Betroffene, die Bankgebühren zurückfordern möchten, können sich an folgende Stellen wenden:

  • Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen der Bundesländer beraten zu Rückforderungsansprüchen gegenüber Banken und Sparkassen und bieten teils Musterschreiben an. Eine Übersicht der Verbraucherzentralen ist unter verbraucherzentrale.de zu finden.
  • Ombudsmann der Banken: Bei Streitigkeiten mit Banken oder Sparkassen kann zudem die zuständige Schlichtungsstelle (Ombudsmann) angerufen werden. Das Verfahren ist für Verbraucher:innen in der Regel kostenfrei. Je nach Institut ist der Ombudsmann des Bundesverbandes Deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zuständig. Die jeweilige Bank teilt die zuständige Stelle auf Nachfrage mit.

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