SCHUFA Eintrag: Ihre Rechte auf Auskunft, Löschung und Schadensersatz
Verbraucher*innen haben das Recht, ihre bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftsdatei gespeicherten Daten kostenlos einzusehen und gegebenenfalls falsche oder veraltete Daten korrigieren zu lassen. Die jahrelange Praxis von Auskunftsdateien, Daten zur Restschuldbefreiung länger als sechs Monate zu speichern, ist rechtswidrig und berechtigt Geschädigte zum Schadensersatz. Denn die Speicherung vereitelt den Zweck der Restschuldbefreiung und schränkt die Betroffenen in ihrer Teilhabe am Wirtschaftsleben ein. Es ist wichtig, dass Sie aktiv werden, da ein oder mehrerer negative Schufa-Einträge und ein niedriger SCHUFA-Score Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen können. Sie können folgende Maßnahmen ergreifen:
- Auskunftsanspruch: Sie haben das Recht, Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten einmal jährlich kostenlos einzusehen. Überprüfen Sie Ihre Daten sorgfältig auf Fehler oder veraltete Informationen.
- Löschung von Daten: Falls ein Eintrag zu Unrecht erfolgt oder veraltet ist, können Sie auch eine Löschung beantragen.
- Schadensersatzansprüche für zu lange gespeicherte Daten nach Restschuldbefreiung: Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 war die Datenspeicherung vieler Auskunftsdateien über viele Jahre rechtswidrig. Auch wenn die Daten zwischenzeitlich gelöscht wurden, können Sie bis zu zehn Jahre zurück Schadensersatz verlangen. Neben dem Anspruch auf Löschung besteht gemäß Art. 82 DSGVO auch ein Schadensersatzanspruch, wenn unberechtigt gespeicherte Daten vorliegen.
Tipp: Die Möglichkeiten bestehen nicht nur bei SCHUFA-Einträgen, sondern auch bei negativen Einträgen anderer Auskunftsdateien wie zum Beispiel Creditreform. Mit unserem kostenfreien Online-Check können Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgschancen auf Löschung und Schadensersatz anfordern. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen Ihre Ansprüche durch.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall
Welche Daten darf die SCHUFA speichern und welche nicht?
Die SCHUFA Holding AG ist ein Unternehmen, das Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und speichert. Woher kommen die Daten? Die Daten stammen von Vertragspartnern der SCHUFA, unter anderem von Kreditinstituten, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern und Versandhändlern oder öffentlichen Verzeichnissen. Privatpersonen sind keine Vertragspartner. Die SCHUFA selbst erhebt keine Daten. Dazu den Daten gehören:
- Personenbezogene Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ausweis- und Passnummern
- Kreditinformationen: Kreditverträge, Leasingverträge, Kreditkarten, Kreditlimits, Laufzeiten von Krediten, Zahlungsverzögerungen, Mahnungen, Restschulden, Kündigungen und erledigte Kredite
- Informationen über Zahlungsverhalten: Zahlungsverhalten bei Mobilfunk- und Stromversorgern, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändlern, Vermietern und anderen Unternehmen
- Informationen über Forderungen: Offene Forderungen, Inkassoverfahren und Vollstreckungsbescheide
- Informationen über Insolvenzverfahren: Eröffnung, Beendigung oder Restschuldbefreiung von Insolvenzverfahren
Nicht speichern darf die SCHUFA Daten, die nicht relevant für die Bewertung der Kreditwürdigkeit sind oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person verletzen könnten. Für die Kreditwürdigkeit irrelevante Daten sind zum Beispiel der Wechsel von Bankkonten und Konditionsanfragen für Kredite (im Gegensatz zu Kreditanfragen).
Negativeintrag und SCHUFA-Score: Alles, was Sie wissen müssen
Das Geschäftsmodell von Auskunfteien besteht darin, wirtschaftsrelevante Daten über Verbraucher*innen und Unternehmen zu sammeln, daraus einen Bonitätsscore zu berechnen und diesen ihren Vertragspartnern wie Banken oder Mobilfunkanbietern zur Verfügung zu stellen. Ein oder mehrere negative Einträge und damit ein schlechter Score-Wert können schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören beispielsweise Probleme bei der Kreditvergabe oder Schwierigkeiten bei der Anmietung einer Wohnung.
Arten von SCHUFA Negativeinträgen
Es gibt verschiedene Arten von SCHUFA-Negativeinträgen. Die beiden Hauptkategorien sind
- Weiche Negativeinträge: Das sind Einträge, die sich auf kleinere finanzielle Vergehen beziehen, wie z.B. verspätete Zahlungen. Diese Einträge können zu einer Herabstufung der Bonität führen, haben aber in der Regel nicht die gleichen schwerwiegenden Folgen wie harte Negativeinträge.
- Harte Negativeinträge: Hierzu zählen beispielsweise die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Kündigung eines Kredits durch die Bank. Diese Einträge haben einen erheblichen Einfluss auf die Bonität und können dazu führen, dass Betroffene nur sehr schwer Kredite oder Mietverträge erhalten.
Kein Kredit-, Miet- oder Kaufvertrag wegen Negativeintrag und niedrigem Schufa-Score: Die Schufa berücksichtigt alle Einträge, um den Bonitätsscore eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin zu ermitteln. Dieser Score spiegelt die Wahrscheinlichkeit wider, mit der Kundinnen und Kunden aufgrund ihres bisherigen Zahlungsverhaltens auch in Zukunft ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen werden. Die SCHUFA hat für den so genannten Basisscore fünf Score-Klassen mit konkreten Prozentwerten festgelegt, die jedoch nicht für alle Branchen einheitlich gelten. Zusätzlich gibt es Branchen-Scores, die sich an der Risikobereitschaft verschiedener Branchen orientieren. Es gibt daher keine pauschale Antwort auf die Frage, ab welchem SCHUFA-Scorewert man beispielsweise einen Kredit für ein Darlehen oder eine Autofinanzierung bekommt.
Unternehmen fragen den Score-Wert bei der Schufa ab, um zu entscheiden, ob sie mit einem Interessenten einen Vertrag abschließen wollen. Während positive Einträge bei der Schufa den Score-Wert erhöhen und damit den Vertragsabschluss erleichtern, können negative Einträge den Score-Wert senken und den Vertragsabschluss erschweren oder gar unmöglich machen.
Das Scoring steht bereits seit längerem in der Kritik, da Verbraucher*innen über die kostenfreie Datenkopie lediglich ihren Score-Wert erhalten, aber keine Informationen darüber, wie dieser genau berechnet wird. Bekannt ist, dass der Wert anhand von Vergleichsgruppen ermittelt wird und dass ein negativer Eintrag den Score-Wert verschlechtert. Die Auskunftei stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich bei der Information über die Berechnungsmethode um ein Geschäftsgeheimnis handelt.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, was genau ein falscher SCHUFA-Eintrag ist und welche Auswirkungen er haben kann, empfehlen wir Ihnen den Beitrag Falscher SCHUFA Eintrag: Schadensersatz wegen Datenschutz-Verstoß.
Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche auf Auskunft über die Eintragungen und das Zustandekommen des Scorewertes sowie auf Korrektur des Wertes und Löschung darauf beruhender Negativeinträge durch. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen im gesamten Bundesgebiet.
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Unterscheidung negativer und falscher SCHUFA-Eintrag
Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist das Ergebnis tatsächlicher finanzieller Schwierigkeiten, z. B. aufgrund unbezahlter Rechnungen oder Kreditraten. Diese Einträge sind korrekt und gerechtfertigt, da sie auf tatsächlichen Schulden oder finanziellen Problemen beruhen. Ein falscher SCHUFA-Eintrag hingegen beruht auf einem Irrtum oder Missverständnis. Es gibt verschiedene Arten von falschen SCHUFA-Einträgen:
- Personenverwechslung, bei der Name und Anschrift eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin verwechselt werden, so dass die SCHUFA-Einträge der falschen Person zugeordnet werden.
- Banken oder Unternehmen übermitteln falsche Daten an die SCHUFA.
- Falscher Eintrag aufgrund eines technischen Fehlers.
- Ein Eintrag, der fälschlicherweise nicht gelöscht wurde.