0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Lehman-Geschädigte: Kostenschutz durch Rechtsschutzversicherungen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 21. September 2009

Eine Vielzahl der ca. 50.000 Erwerber von Lehman Brothers- Zertifikaten erwägt derzeit rechtliche Schritte gegen die die Papiere vertreibenden Banken. Da viele der geschädigten Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügen hoffen diese dabei auf Kostenübernahme durch den jeweiligen Rechtsschutzversicherer.

Zwar tendieren zwischenzeitlich viele Rechtsschutzversicherer dazu den erbetenen Kostenschutz unter Hinweis auf deren in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) explizit geregelten Leistungsverweigerungsrechte abzulehnen. Doch auch im Falle einer zunächst erteilten Deckungsablehnung sind die Anleger von Lehman-Zertifikaten bei der Erlangung der gewünschten Kostendeckung nicht chancenlos gestellt.

Ablehnung des Kostenschutz durch Rechtsschutzversicherungen genau prüfen

Häufig berufen sich die Rechtsschutzversicherer von Lehman-Anlegern darauf, dass es sich bei dem Erwerb von Lehman-Zertifikaten um ein „Termin- und vergleichbares Spekulationsgeschäft“ handele. Selbige sind nach den neueren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften von der Deckung ausgenommen.

Der Verweis auf den Ausschlussgrund „Termin- und vergleichbares Spekulationsgeschäft“ im Zusammenhang mit Lehman-Zertifkaten widerspricht Expertenkreisen, deren Ansicht nach bei Lehman-Papieren gerade keinerlei Gefahren von Termingeschäften vorliegen.

Als weitere Ausschlussgründe werden seitens der Rechtsschutzversicherer oftmals der Verweis auf Finanzgeschäfte oder besonders spekulative Geschäfte angeführt.

Während die o.g. Leistungsverweigerungsrechte in der Regel erst Anfang bzw. Mitte 2000 in die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen aufgenommen worden sind umfasst die Kostendeckung in den teilweise bereits vor mehreren Jahrzehnten abgeschlossenen Altverträgen vieler Lehman-Anleger sämtliche Arten von Geldanlagen.

Auch die Höhe des Streitwertes – in vorliegendem Fall der Anlagebetrag – kann je nach Versicherungspolice für die Erteilung der Kostendeckung durch den Rechtsschutzversicherer von Bedeutung sein. So ist eine Kostenübernahme bei einigen Rechtsschutzversicherern bereits auf einen Betrag in Höhe von € 15.000 – begrenzt.  Die im Falle einer Kostenzusage seitens des Rechtsschutzversicherers zu übernehmenden Anwalts- und Gerichtskosten fallen dagegen in der Regel weitaus geringer aus.

Was Geschädigte tun können

Anleger von Lehman-Zertifkaten sollten sich mit der ablehnenden Haltung ihrer Rechtsschutzversicherer nicht zufrieden geben sondern im Falle einer erfolgten Deckungsablehnung selbige durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die Erfahrung zeigt dass sich viele Rechtsschutzversicherer erst nach Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts und entsprechend vorausgegangener Korrespondenz bereit erklären einer Kostenübernahme zuzustimmen.

Betroffene Lehman-Anleger können sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen um sich über die in ihrem Fall in Betracht kommenden Optionen zu informieren.

Kontaktformular

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann