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Web- und Telefonkonferenz UDI Geldanlagen – Info und Tipps für Betroffene
Veröffentlicht am 26. Oktober 2022
Der auf erneuerbare Energien spezialisierte UDI Finanzvertrieb hat Mitte der 2000er Jahre begonnen, in Deutschland, Italien und Spanien Biogasanlagen und Solarparks aufzubauen. Irreführende Bezeichnungen der Geldanlagen vermittelten Interessierten eine Sicherheit, die bei den Investitionen nie gegeben war. Ein überdurchschnittlicher Zinssatz warb viele Anleger*innen ein. In vielen Fällen blieben die versprochenen Zinsen aus, da zahlreiche Projektgesellschaften keine Gewinne erwirtschafteten oder insolvent wurden. Das unübersichtliche Firmengeflecht der UDI-Gruppe hatte zur Folge, dass Anleger*innen nicht erkennen konnten, wie die Gesellschaft wirtschaftlich dasteht, in die sie investiert haben. Viele wissen nicht, in welche Projekte ihre Darlehen geflossen sind. Betroffene erhielten keine nachvollziehbaren Informationen über die Geldflüsse und die Entwicklung der Projektgesellschaften.
Wir vertreten Darlehensgeber*innen und Genussrechtinhaber*innen zahlreicher UDI-Gesellschaften, unabhängig davon, ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde oder nicht. Die Sach- und Rechtslage vieler UDI-Gesellschaften ist vergleichbar. Als serviceorientierte Kanzlei führen wir regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen durch und klären Kapitalanleger*innen über ihre Rechte auf. Im Rahmen der Web- und Telefonkonferenz zu UDI Geldanlagen können sich die Teilnehmer*innen über Hintergründe informieren und Fragen stellen.
Kostenfreie Web- und Telefonkonferenz UDI Geldanlagen
Rechtsanwältin Andrea Häcker-Hollmann erläutert Betroffenen anhand einiger Beispiele Hintergrund, Konzept und die Situation in der Insolvenz, zeigt Handlungsoptionen auf und informiert umfassend über die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vor allem auch gegenüber liquiden Haftungsgegnern. Weiter beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Mandaten und Mandantinnen wie zum Beispiel, welche Rolle die BAFIN gespielt hat und ob im Insolvenzverfahren nennenswerte Rückflüsse zu erwarten sind. Für Geldanlagen wie UDI Genussrechte, die sich nicht im Insolvenzverfahren befinden, beantworten wir die Frage, was wir Anleger*innen in diesen Fällen raten. Im Anschluss haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit Fragen stellen.
Termin: 8. Dezember 2022, 18.30 Uhr
Die Anmeldung zur Web- und Telefonkonferenz ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erhalten die Zugangsdaten wenige Werktage vor der Konferenz per E-Mail an die angegebene Mailadresse.
Termine für UDI Gläubigerversammlungen
Beim Amtsgericht Leipzig stehen aktuell folgende Termine für Gläubigerversammlungen insolventer UDI-Gesellschaften an:
- 18.11.2022: UDI Energie Festzins 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und UDI Energie Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- 25.11.2022: UDI Energie Festzins 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und UDI Energie Festzins 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- 02.12.2022: UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG und UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG
- 09.12.2022: UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG
Wir werden die Interessen unsere Mandanten und Mandantinnen auf den Gläubigersammlungen vertreten und sie über die wesentlichen Punkte informieren.
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Kanzlei für Anleger- und Verbraucherschutz
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf den Anlegerschutz spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit über 20 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen und Wirtschaftsjuristen und Wirtschaftsjuristinnen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investoren- und Verbraucherseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten und Mandantinnen zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 20.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.
UDI Insolvenz: Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Sie möchten jetzt Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen? Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie bitte unseren Online-Fragebogen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.
Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.