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Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)

OGAW investieren in verbriefte Werte wie Wertpapiere oder Zertifikate. Dabei handelt es sich um Investmentvermögen, die die Anforderungen der europäischen OGAW-IV-Richtlinie erfüllen. Der Zweck von OGAW Organismen ist es, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren oder anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren und deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zulasten des Vermögens dieser Organismen zurückgenommen oder ausgezahlt werden

OGAW dürfen in definierten Grenzen und zu bestimmten Verhältnissen in folgende Anlagen investieren:

  • Wertpapiere
  • Geldmarktinstrumente
  • Anteile an anderen OGAW
  • Bankguthaben
  • Derivate