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Gegenstände des Bankrechts sind Geld und Währung. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das dem öffentlichen und dem privaten Wirtschaftsrecht zuzuordnen ist. Es gibt in Deutschland kein eigenständiges Bankgesetzbuch.
Das öffentliche Bankrecht umfasst die staatliche Aufsicht über das Kredit- und das Finanzdienstleistungswesen. Hierzu gehören zum Beispiel die Zulassung von Anlageprodukten sowie die Bankenaufsicht.
Das private Bankrecht hingegen umfasst die Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und den Bankkunden. Wesentlicher Bestandteil ist der Bankvertrag. Rund um den Bankvertrag sind verschiedene Rechtsfragen wie zum Beispiel die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrages, die Frage nach den Kontoführungsgebühren oder den Zinsänderungsklauseln zu klären.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann ist auf dem Gebiet des Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Seit unserer Gründung liegt der Schwerpunkt im Bankrecht und Kapitalanlagerecht. Wir engagieren uns für Privatanleger und den Anlegerschutz und stehen mit unseren spezialisierten Anwälten für Fragen rund um das Bankrecht und Kapitalmarktrecht gerne zur Verfügung.
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