Definition Bankrecht
Was umfasst das Bankrecht?
Gegenstände des Bankrechts sind Geld und Währung. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das sowohl dem öffentlichen als auch dem privaten Wirtschaftsrecht zuzuordnen ist. In Deutschland gibt es kein eigenständiges Bankgesetzbuch.
Zum öffentlichen Bankrecht gehört die staatliche Aufsicht über das Kredit- und das Finanzdienstleistungswesen. Hierzu gehören beispielsweise die Zulassung von Anlageprodukten und die Bankenaufsicht.
Das private Bankrecht hingegen regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Banken und ihren Kunden. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Bankvertrag. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Rechtsfragen zu klären, beispielsweise die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags, die Frage nach den Kontoführungsgebühren oder den Zinsänderungsklauseln.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann ist auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert. Seit unserer Gründung liegt unser Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir engagieren uns für Privatanleger und den Anlegerschutz und stehen mit unseren spezialisierten Anwälten für Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Verfügung.
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