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http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/
Das Börsengesetz ist der Rechtsrahmen für die Organisation und die Tätigkeit der Börse. Die ursprüngliche Fassung ist von 1896. Änderungen des Börsengesetzes erfolgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v.a. 1994 im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften. Das Börsengesetz beinhaltet sechs Hauptabschnitte: (1) Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe; (2) Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung; (3) Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen; (4) Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel; (5) Freiverkehr (6) Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften.
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