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Unter einem Darlehen versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer. Dieser verpflichtet sich im Gegenzug zu einer zukünftigen Rückzahlung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen.
Die in der Praxis auftretenden Darlehensarten (s.u.) unterscheiden sich in der Regel hinsichtlich des Rückzahlungszeitpunkts, des Rückzahlungszeitraums und der jeweiligen Tilgungs- und Zinshöhe. Die umgangssprachlich auch als Kredite bezeichnenenden Darlehen können kurz-, mittel- oder langfristig abgeschlossen werden. Daneben bestehen noch Festzinsvereinbarungen oder Darlehen mit variablen Zinssätzen.
Die am häufigsten auftretenden Darlehensarten sind:
– Fälligkeitsdarlehen (ofmals auch Festdarlehen bzw. endfälliges Darlehen)
– Annuitätendarlehen
– Tilgungsdarlehen (auch Abzahlungsdarlehen)
– Euribor – Darlehen
– Forward-Darlehen (auch Vorratsdarlehen oder Zinswette).
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