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Finanzierungssystem, bei dem ein Finanzierungsinstitut ( Factor) die Forderung eines Vertragspartners ankauft, die dieser durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erworben hat. Der Factor kann mit dem Ankauf der Forderungen auch das Risiko des Forderungsausfalles übernehmen. Daneben kann der Factor auch weitere Serviceleistungen übernehmen wie z. Bsp.: Führung der Schuldnerkonten, Erledigung der anstehenden Mahnungen u.a. Für diese Leistungen kann der Factor eine entsprechende Vergütung verlangen.
Das Factoring wird im Inland nur zur kurzfristigen Finanzierung eingesetzt (d.h. Laufzeit der Forderung unter 90 Tagen). Im Gegensatz hierzu sind im Auslandsgeschäft längere Laufzeiten möglich.
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