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Unter einer Hypothek versteht man im deutschen Sachenrecht ein Grundpfandrecht, welches zur Sicherung einer Forderung oder eines Kredites an den Gläubiger abgetreten wird. Die Hypothek dient im Bankwesen als Sicherungsmittel für Kredite: Gegen Abtretung von Rechten an dessen Immobilie enthält der Hypothekennehmer von der Bank als Gegenleistung ein Darlehen ausbezahlt.
Kommt der Hypothekennehmer dessen vertraglich festgelegten (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nach, berechtigt dies den Hypothekengläubiger, sich aus dem aus einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung erzielten Erlös zu befriedigen. Ist ein Grundstück mit mehreren Hypothekten belastet, richtet sich die Reihenfolge der bei einer Vollstreckung zu befriedigenden Hypothekengläubiger nach einem festen Rang. Durch Zahlung an den Gläubiger kann der Schuldner der Vollstreckung zuvorkommen.
Auch im Falle einer Tilgung der Hypothekt durch den Schuldner bleibt selibge im Grundbuch eingetragen. Erst nach Erteilung einer so genannten Löschungsbewilligung seitens der Gläubigerbank hat der Eigentümer die Möglichkeit, die verdeckt eingetragene Eigentümergrundschuld mithilfe eines Noatars in eine offene Eigentümergrundschuld umzuwandeln.
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