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Eine Insolvenz tritt dann ein, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Verbindlichkeiten gegenüber seinem Gläubiger zu erbringen. Kennzeichnendes Merkmal einer Insolvenz sind die Zahlungsunfähgikeit oder die drohende Zahlungsunfähgikeit eines Schuldners.
Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Man unterscheidet hier die Regelinsolvenz (in der Regel für Selbständige) und die Privat- oder Verbraucherinsolvenz. Letztere bei natürlichen Personen und fehlender Einigung mit den Gläubigern auch auf eine selbständige Tätigkeit ausübende Privatperson anwendbares Verfahren bietet den Vorteil einer Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.
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