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Das seit dem 22.07.2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bildet die Rechtgrundlage für die Verwaltung von Investmentfonds und andere kapitalanlagegesetzliche Produkte in Deutschland. Das Kapitalanlagegesetzbuch regelt erstmalig auch für Anbieter geschlossener Fonds die rechtlichen Grundlagen. Ziel des Kapitalanlagegesetzbuches ist die Standardisierung sowie die Eindämmung des grauen Kapitalmarktes und somit der Schutz von Kleinanlegern.
Vor dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs im Jahr 2013 galt in Deutschland das Investmentgesetz (InvG) als Hauptgesetz für die Regulierung von Investmentfonds und anderen kapitalanlagegesetzlichen Produkten. Das Investmentgesetz war seit 2004 in Kraft und bildete die Grundlage für die Regulierung des Investmentsektors.
Im Kapitalanlagegesetzbuch werden geschlossene Fonds als „Alternative Investmentfonds“ (AIF) bezeichnet. Der Begriff „Alternative Investmentfonds“ umfasst verschiedene Arten von Investmentvermögen, einschließlich geschlossener Fonds. Geschlossene Fonds werden als eine spezifische Form der Alternative Investmentfonds betrachtet, bei denen das Kapital von den Anlegern für einen festen Zeitraum eingeworben wird und der Fonds nach dem Ende dieser Zeichnungsfrist geschlossen wird.
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