KapMuG
Das deutsche Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG) ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern, ihre Schadensersatzansprüche leichter durchzusetzen, indem es Musterverfahren zulässt. Im Musterverfahren können Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, einheitlich und mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden.
Einführung Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
Grundsätzlich ist die deutsche Zivilprozessordnung in ihrer Konzeption auf Einzelverfahren und die Geltendmachung von Einzelansprüchen zugeschnitten. Das deutsche Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMug) ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern, ihre Schadensersatzansprüche leichter durchzusetzen, indem es Musterverfahren zulässt. Im Musterverfahren können Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, einheitlich und mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden.
Anwendungsbereich
Die Durchführung eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) kommt in Betracht bei:
- Schadenersatzansprüchen wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation
- Verwendung einer falschen, irreführenden oder unterlassener, öffentlichen Kapitalmarktinformation
- Erfüllungsansprüchen aus Vertrag, die auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz beruhen
Vorteile des kollektiven Musterverfahrens
Die Vorteile, die das Musterverfahren für den Kläger gegenüber dem Einzelrechtsstreit bringt sind:
- Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch effektiv durchsetzen
- Das Prozessrisiko des einzelnen Anlegers wird gesenkt. Anstatt in jedem einzelnen Verfahren ein teures Sachverständigengutachten einzuholen, wird nun allein im Musterverfahren ein Gutachten eingeholt. Als besonderer Vorteil zeigt sich, dass die Sachverständigenkosten nicht als Vorschuss gezahlt werden müssen, sondern bis zum Prozessende gestundet werden. Im Fall des Unterliegens des Klägers, werden die Kosten auf alle Kläger anteilig verteilt.
- Es ergeht nur eine Entscheidung, die umfassende Bindungswirkung entfaltet. Eine Vielzahl sich widersprechender Entscheidungen und Rechtmittelverfahren werden somit vermieden
- Die Abwicklung einer Vielzahl von Klagen wird beschleunigt und Rechtssicherung wird schneller erlangt. Die betroffenen Gerichte werden entlastet
- Jeder Anleger, der sich seiner Klage dem Verfahren anschließt kann darüber hinaus die laufende Verjährung hemmen
Wesentliche Verfahrensschritte nach dem KapMuG
Das Musterverfahren zerfällt im Wesentlichen in zwei Verfahrensabschnitte.
- In einem ersten Abschnitt wird über die Zulassung eines Musterverfahrens entschieden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens zehn gleichgerichtete Anträge zur Klärung derselben streitentscheidenden Musterfrage gestellt und in einem Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht wurden. Sind die Voraussetzungen gegeben, holt das Ausgangsgericht einen Musterentscheid beim übergeordneten Oberlandesgericht ein.
- In einem zweiten Abschnitt wird dann das Musterverfahren durchgeführt. Unter Zugrundelegung dieses Musterentscheides wird abschließend der individuelle Rechtsstreit des einzelnen Kapitalanlegers entschieden.