Kommanditist
Ein Kommanditist bzw. eine Kommanditistin ist eine Person, die sich als Kapitalgeber bzw. Kapitalgeberin an einer Kommanditgesellschaft (KG) beteiligt. Eine KG ist eine spezielle Form einer Personengesellschaft, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: die Komplementäre und die Kommanditisten.
Haftung von Kommanditisten
Im Gegensatz zu den Komplementären, die die volle Haftung für die Verbindlichkeiten der KG tragen und aktiv am Geschäftsbetrieb teilnehmen, sind die Kommanditisten beschränkt haftende Gesellschafter. Das bedeutet, dass ihre Haftung auf ihre Einlage bzw. Kapitalbeteiligung an der KG beschränkt ist. Sie sind nicht persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden der KG haftbar. Kommanditisten und Kommanditistinnen haften nur mit einer der Höhe nach begrenzten und in das Handelsregister eingetragenen Summe ihres Vermögens für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Rolle eines Kommanditisten bzw. einer Kommanditistin besteht hauptsächlich darin, Kapital zur Verfügung zu stellen und als Investor bzw. Investorin an der KG zu partizipieren. Sie haben normalerweise kein Mitspracherecht in der Geschäftsführung und können nicht direkt in die Geschäftsentscheidungen eingreifen. Die Rechte und Pflichten werden im Gesellschaftsvertrag der KG festgelegt.
Kommanditisten und Kommanditistinnen sind berechtigt, am Gewinn der KG teilzuhaben und erhalten entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung Gewinnanteile. Verluste der KG können bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage geltend gemacht werden. Im Falle einer Insolvenz sind die Kommanditisten jedoch nicht nur von den Gewinnen, sondern auch von den Verlusten betroffen, da ihre Haftung bis zur Höhe ihrer Einlage reicht.
Exkurs geschlossene Fonds
Anleger und Anlegerinnen geschlossener Fonds sind regelmäßig als Kommanditisten an den Investitionsobjekten beteiligt. Die Haftung der Anleger geschlossener Fonds ist daher in der Regel auf die geleistete Einlage und unter bestimmten Konstellationen auf die erhaltenen Ausschüttungen beschränkt.