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Kommanditist oder auch Teilhaber ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Im Gegensatz zum Komplementär haftet der Kommanditist nur mit einer der Höhe nach begrenzten und in das Handelsregister eingetragenen Summe seines Vermögens für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Anleger geschlossener Fonds sind regelmäßig als Kommanditisten an den Investitonsobjekten beteiligt. Die Haftung der Anleger geschlossener Fonds ist daher in der Regel auf die geleistete Einlage und unter bestimmten Konstellationen auf die erhaltenen Ausschüttungen beschränkt.
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