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Der Begriff „off-hire“ beschreibt den Zeitpunkt, in welchem ein Schiff infolge technischer Gründe nicht betriebsbereit oder ohne Beschäftigung ist. Während des off-hire Stadiums werden auch keine Chartererlöse erzielt. Es tritt in der Regel auf, wenn das Schiff aufgrund von technischen Problemen, Schäden, Wartungsarbeiten oder anderen unvorhergesehenen Umständen außer Betrieb ist und daher nicht für die Nutzung durch den Charterer verfügbar ist.
Für Anleger geschlossener Schiffs- und Containerfonds kann der off-hire Zustand mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen verbunden sein. Gelingt es der betroffenen Reederei nicht, das Schiff wieder in den on-hire, sprich betriebs- und fahrtbereiten Zustand zu versetzen, müssen die betroffenen Fondsanleger und Fondsanlegerinnen nicht nur um die ihnen im Rahmen des Beratungsgespräches als sicher versprochenen Erlöse bzw. Ausschüttungen bangen. Im schlimmsten Fall einer Insolvenz der Schiffsgesellschaft drohen den Anlegern und Anlegerinnen neben dem Totalverlust auch noch Rückforderungen erhaltener Ausschüttungen.
Die Auswirkungen werden in der Regel im Chartervertrag zwischen dem Fonds und dem Charterer geregelt. Dieser Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und enthält in der Regel Klauseln, die den Umgang mit off-hire-Situationen regeln
Anleger und Anlegerinnen sollten beachten, dass es neben off-hire-Situationen auch viele weitere Risiken gibt, die mit Investitionen in geschlossene Schiffsfonds verbunden sind.
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