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Der Prospekt umfasst alle für den Anleger vor dem Kauf der betreffenden Kapitalanlage relevanten Inhalte und soll vor allem neben den Chancen auch die Risiken der jeweiligen Kapitalanlage beleuchten.
Ein Prospekt muss vollständig, richtig und transparent sein. Mängel des Prospekts sind immer dann haftungsbegründend, wenn der Prospekt unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben enthält, oder die dargestellten Angaben durch die Art und Weise ihrer Darstellung unübersichtlich und intransparent sind.
Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsangebot erhält, das heißt das der Prospekt ihn über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig richtig unterrichtet, insbesondere über Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Anlageentscheidung. Entscheidend ist auch der Gesamteindruck.
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