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Der Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person. Er verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Treugeber (dem Anleger), nur gemäß Treuhandvertrag über das ihm anvertraute Treugut zu verfügen. Treuhänder können bei Geschlossenen Fonds unterschiedliche Funktionen übernehmen wie zum Beispiel die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder oder die Begründung und Verwaltung der Beteiligung. In der Regel fungiert der Treuhänder als Treuhandkommanditist, das heißt, er wird im Handelsregister entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen eingetragen.
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