Weichkosten
Bei den Weichkosten handelt es sich um die Nebenkosten eines Fonds, welche nicht substanzbildend sind. Diese Beträge fließen also nicht in das Investitionsobjekt/Substanz des Fonds und schmälern damit den Ertrag der Beteiligung. Die Weichkosten entstehen während der Auflegung, dem Betrieb und der Verwaltung des Fonds. Im Gegensatz dazu stehen die „Hartkosten“, die direkt mit der Anlage selbst verbunden sind, wie beispielsweise der Kaufpreis von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. Bei geschlossenen Fonds können die Weichkosten einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen.
Beispiele für Weichkosten
Unter die nicht direkt mit der eigentlichen Investition verbundenen Ausgaben und Gebühren fallen zum Beispiel:
- Vertriebskosten/Platzierungskosten/Emissionskosten: Diese Kosten entstehen durch die Platzierung der Fondsanteile bei den Anlegern und Anlegerinnen. Dazu gehören beispielsweise Provisionen für Vermittler, das Agio, Beratergebühren, Marketing- und Vertriebskosten, Prospektgebühren etc.
- Verwaltungskosten: Dies sind die Kosten für die Verwaltung des Fonds. Dazu gehören beispielsweise die Vergütung des Fondsmanagements, die Kosten für die Fondsadministration und für die Anlegerbetreuung, Buchhaltung und Rechnungsprüfung.
- Berichterstattungskosten/ Steuerberatungskosten: Dies sind die Kosten für die Erstellung von Berichten und Unterlagen für die Anleger, wie beispielsweise Jahresberichte, Halbjahresberichte und Geschäftsberichte.
Im Verkaufsprospekt müssen diese Weichkosten in Prozent des Eigenkapitals angegeben werden, um dem Anleger einen Vergleich über ihre Höhe sowie den Vergleich mit den Weichkosten anderer geschlossener Fonds zu ermöglichen. Das Kammergericht Berlin hat mit dem Urteil vom 30.03.2016 26 U 29/15 entschieden, dass ein Anlageberater seinen Kunden über eine Weichkostenquote von über 20 % gemessen am ausgewiesenen Eigenkapital mündlich aufzuklären hat. Denn es gehe um die Schmälerung der Werthaltigkeit und den Erfolg des Fonds.