When autocomplete results are available use up and down arrows to review and enter to go to the desired page. Touch device users, explore by touch or with swipe gestures.
Bei den Weichkosten handelt es sich um die Nebenkosten eines Fonds, welche nicht substanzbildend sind. Darunter fallen beispielsweise Vertriebskosten, Steuerberatungskosten, Treuhänderkosten, Agio, Gebühren, Prospektkosten etc. Diese Beträge fließen also nicht in das Investitionsobjekt/Substanz des Fonds und schmälern damit den Ertrag der Beteiligung. Im Verkaufsprospekt müssen diese Weichkosten in Prozent des Eigenkapitals angegeben werden, um dem Anleger einen Vergleich über ihre Höhe sowie den Vergleich mit den Weichkosten anderer geschlossener Fonds zu ermöglichen. Das Kammergericht Berlin hat mit dem Urteil vom 30.03.2016 26 U 29/15 entschieden, dass ein Anlageberater seinen Kunden über eine Weichkostenquote von über 20% gemessen am ausgewiesenen Eigenkapital mündlich aufzuklären hat. Denn es gehe um die Schmälerung der Werthaltigkeit und den Erfolg des Fonds.
Zurück zur Übersicht