WphG – Wertpapierhandelsgesetz
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Deutschland regelt verschiedene Aspekte des Wertpapierhandels und des Kapitalmarkts. Es dient hauptsächlich dem Anlegerschutz, der Transparenz und Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und der Kontrolle von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes
Hier sind einige der wichtigsten Regelungen, die das WpHG enthält:
- Prospektpflicht: Das Gesetz schreibt vor, dass bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren ein Prospekt veröffentlicht werden muss, der detaillierte Informationen über das betreffende Wertpapier und den Emittenten enthält. Dadurch sollen potenzielle Anleger über die Risiken und Chancen informiert werden.
- Insiderhandel und Marktmanipulation: Das WpHG verbietet den Handel mit Wertpapieren auf Basis von Insiderinformationen, d.h. Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und den Wert eines Wertpapiers erheblich beeinflussen können. Es untersagt auch Marktmanipulationen, wie z.B. das gezielte Verbreiten falscher Informationen, um den Wertpapiermarkt zu beeinflussen.
- Transparenzpflichten: Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einer Börse zugelassen sind, müssen bestimmte Informationen veröffentlichen, um den Anlegern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Dazu gehören regelmäßige Finanzberichte, Unternehmensmitteilungen und die Offenlegung von Beteiligungen von Unternehmensinsidern.
- Verhaltensregeln für Finanzdienstleister: Das WpHG enthält Regeln für Finanzdienstleister, die im Wertpapierhandel tätig sind. Es legt fest, dass diese Dienstleister ihre Kunden angemessen beraten und über die Risiken und Kosten von Wertpapiergeschäften informieren müssen.
- Börsenzulassung: Das Gesetz regelt auch die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an Börsen und den Betrieb von Börsenplätzen. Es enthält Bestimmungen zur Überwachung des Handels, zur Marktintegrität und zur Aufsicht über die Börsen.
Das Wertpapierhandelsgesetz ist Teil des deutschen Finanzmarktrechts und dient dazu, den Schutz der Anleger zu gewährleisten, die Integrität des Kapitalmarkts zu sichern und das Vertrauen der Anleger in den Handel mit Wertpapieren zu stärken. Es wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht und durchgesetzt.