Die Zuteilung bei Bausparverträgen ist die Feststellung, dass Bausparer oder Bausparerinnen das Vertragsziel, die Bereitstellung eines Bausparguthabens und eines Bauspardarlehens durch die Bausparkasse, erreicht haben. Bei einem Bausparvertrag bezieht sie sich also auf den Zeitpunkt, an dem Bausparer und Bausparerinnen das Recht erhalten, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Dies ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich und wird automatisch, auf Antrag oder mit der Annahme der Zuteilung die Bausparsumme zur Auszahlung bereitgestellt.
Voraussetzungen für Zuteilung
Die Zuteilung erfolgt in der Regel, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die im Vertrag festgelegt sind. Dazu gehören in der Regel:
- Sparphase: Während der Sparphase des Bausparvertrags zahlen Bausparer und Bausparerinnen regelmäßig Beiträge in den Vertrag ein. Es wird ein Mindestsparguthaben vereinbart, das erreicht werden muss, damit die Zuteilung erfolgen kann. Dieses Mindestsparguthaben kann beispielsweise 40-50 % der Bausparsumme betragen.
- Wartezeit: Es wird oft eine Wartezeit festgelegt, bevor die Zuteilung erfolgen kann. Diese Wartezeit kann mehrere Jahre betragen und soll sicherstellen, dass Bausparer und Bausparerinnen ausreichend Zeit haben, Kapital anzusparen.
Sobald die Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Bauspardarlehen: Nach der Zuteilung können Bausparer und Bausparerinnen das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben. Die Konditionen des Darlehens, wie Zinssatz und Laufzeit, wurden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt.
- Auszahlung des Guthabens: Bausparer und Bausparerinnen können sich auch dafür entscheiden, das angesparte Guthaben ausbezahlen zu lassen, anstatt das Bauspardarlehen zu nutzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Pläne geändert wurden und das Geld anderweitig verwendet werden soll.