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BMW Abgasskandal

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BMW Abgasskandal: Auch der Autobauer BMW hatte stets verneint, die Dieselwerte seiner Autos beeinflusst zu haben. Jedoch hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) BMW bereits Mal im Mai 2018 einen Rückruf veröffentlicht mit dem Hinweis „Falsche Software manipuliert die Abgasreinigung“.

Betroffene BMW-Fahrer stellen sich die Frage, wie sie am besten reagieren. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Ist Ihr BMW von der Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
  2. Ihr abgasmanipulierter BMW ist finanziert? Dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine Option sein.

Ermittlungen im BMW Abgasskandal

Bis im März 2018 die Münchner Staatsanwaltschaft die BMW-Zentrale in München sowie das BMW-Dieselmotorenwerk im österreichischen Steyr durchsuchte und Ermittlungen wegen Betrugsverdacht bei der Abgasreinigung eingeleitete. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft „besteht der Anfangsverdacht, dass die BMW AG eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung verwendet“. BMW hatte Ende Februar 2018 selbst mitgeteilt, rund 11.000 Dieselautos mit einer falschen Abgassoftware ausgestattet zu haben.

Offizielle Rückrufe von BMW Modellen

Das Kraftfahrtbundesamt hat am 25. Mai 2018 mit der Begründung, eine falsche Software manipuliere die Abgasreinigung, folgende Modelle von BMW der 5er und 7er Reihe zurückgerufen:

  • BMW M550D, Baujahre 2012 – 2017
  • BMW 750D, Baujahre 2012 – 2017

In Deutschland sind etwa 3500 Fahrzeuge vom Rückruf betroffen.

Update Januar 2024: Im Dieselskandal sind im neunten Jahr neue Vorwürfe gegen BMW bekannt geworden. Mehrere Medien berichten über ein Anhörungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gegen BMW wegen des Verdachts der Abgasmanipulation beim SUV-Modell X3 mit Zweiliter-Dieselmotor. Hinweise auf die Manipulationen habe das KBA von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erhalten. Weitere Informationen liegen bislang nicht vor. Damit ist die Wahrscheinlichkeit für weitere Rückrufe im BMW-Abgasskandal deutlich gestiegen.

Verdacht der Abgasmanipulation beim SUV-Modell X3 mit Zweiliter-Dieselmotor bestätigt: Das Kraftfahrtbundesamt hat bei weiteren BMW-Dieselautos eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und eines Thermofensters festgestellt. Dies betrifft folgende Modelle von BMW:

  • BMW X3 xDrive20d, Baujahre 2010 – 2014
  • BMW X3 sDrive18d, Baujahre 2010 – 2014

In Deutschland sind etwa 33.000 Fahrzeuge betroffen, weltweit 100.000 bis 150.000 Fahrzeuge.

Landgerichte sehen illegale Abschalteinrichtung bei BMW

Das Landgericht Düsseldorf hat die BMW AG mit Urteil vom 31.03.2020 (Az. 7 O 67/19) aufgrund manipulierter Abgaswerte zum Schadensersatz verurteilt. In dem konkreten Fall ging es um einen gebrauchten BMW X1 mit Diesel-Motor der Schadstoffklasse Euro 5. Nach Auffassung des Düsseldorfer Landgerichts habe der Automobilhersteller laut einem Bericht der Tageschau nicht hinreichend vorgetragen, „dass die Abschalteinrichtung in Gestalt des Thermofensters ausnahmsweise zulässig wäre“ und eine unzulässige Abschalteinrichtung angenommen. BMW habe den Fahrzeugbesitzer „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt“, und muss dem Kläger einen großen Teil des Kaufpreises von fast 21.000 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch das Landgericht Heilbronn hat die BMW AG im Dieselskandal zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 12.11.2021, Az. 9 O 62/20). Im Fall ging es um einen BMW-Diesel vom Typ 318d Touring mit einem Motor N47 und der Abgasnorm Euro 5, den der Kläger als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Für das Fahrzeug gab es keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend, da in dem Auto eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, das sogenannte Thermofenster, das nicht dem Motorschutz diene, und auch andere Abschalteinrichtungen verbaut sind. Nach Ansicht des LG Heilbronn genügt bereits das Vorliegen des Thermofensters, um Schadensersatzansprüche zu begründen. Zudem habe sich BMW im Verfahren dazu nicht ausreichend geäußert.

OLG Köln und OLG Schleswig-Holstein heben Landgerichts-Entscheidungen auf

Das Oberlandesgericht Köln hat die Abweisung einer Klage eines geschädigten BMW-Fahrers durch das Landgericht Köln aufgehoben und das Verfahren zurück an das Landgericht verwiesen (Urteil vom 28.05.2021, Az. 19 U 134/20). Das Landgericht Köln muss nun ein Sachverständigengutachten zur Motorsteuerung eines erstmals im März 2015 zugelassenen sehr leistungsstarken und teuren BMW M550d xDrive Euro 6 einholen und die möglichen Schadensersatzansprüche im BMW Dieselskandal erneut prüfen.

Auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat ein Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück verwiesen (Urteil vom 09.04.2021, Az. 1 U 94/20). Es geht um einen BMW X1 Euro 5, zu dem ein Sachverständiger nun klären muss, wie es zu den erheblichen Abweichungen der Schadstoffwerte innerhalb und außerhalb des Prüfstandes kommt.

Beide Entscheidungen zeigen, dass ein bloßes Leugnen der Automobilhersteller im Dieselskandal zum Vorhandensein von illegalen Abschalteinrichtungen nicht mehr genügt und die Chancen für betroffene Autofahrer auf Schadensersatz besser sind als je zuvor.

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Deutsches Autokartell: Hohe Strafen für BMW

Die die EU-Kommission hat die Ermittlungen im Kartellverfahren gegen die führenden deutschen Autohersteller beendet. Nach jahrelangen Ermittlungen haben EU-Wettbewerbshüter einen Verstoß gegen das Kartellrecht der Automobilhersteller BMW, VW und Daimler festgestellt. Die unzulässigen Kartellabsprachen betreffen die technische Entwicklung im Bereich der Abgasreinigung. Nach Mitteilung der Kommission vom 08.07.2021 muss BMW wegen rechtswidriger Absprachen zu Adblue-Tanks für eine bessere Abgasreinigung knapp 375 Mio. EUR zahlen. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe im Gegensatz zu Daimler und VW stets bestritten. Für betroffene Verbraucher*innen stellt sich nun die Frage dem Kartellschadenersatz.

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Kaufpreis zurückerhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs:
Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen.

Widerruf des Autokreditvertrags:
Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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