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Mit Containern werden Handelsgüter transportiert, in der Regel auf großen Containerschiffen, aber auch mit Flugzeugen, Lastwagen und auf der Schiene. Ein Containerfonds investiert das Geld der Anleger in eine große Stückzahl von Containern verschiedener Art und Größe und vermietet sie dann über spezielle Leasinggesellschaften an internationale Reedereien, Speditionen und andere Logistikunternehmen.

Die Investoren werden Besitzer mehrerer Container, die sie über einen festgelegten Zeitraum zu festen Konditionen vermieten und anschließend wieder verkaufen. Sie erzielen regelmäßige Mieteinnahmen, wobei branchenübliche Risiken wie Verlust, Beschädigung und Ausfallzeiten durch Versicherungen abgedeckt sind. Erworben werden neue Container oder Gebrauchtcontainer. Containerfonds sind geschlossene Fonds und haben in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren. Zum Ende des Fonds werden die Container zum Gebrauchtpreis verkauft und das übrig gebliebene Geld an die Anleger verteilt.

Wo liegen die Risiken bei Containerfonds als Kapitalanlage?

Bisher galten Containerfonds als vermeintlich sichere Anlage mit hohen Renditechancen. Eine Anlage im Container-Leasing galt als einfach, ertragreich und relativ sicher. Die Rendite ergab sich aus dem Kaufpreis, den erzielbaren Mieten und dem Erlös aus dem Verkauf der Container.

Risiken bei Containerfonds

  • Der enorme Rückgang der Fracht- und Charterraten sowie ein bestehendes Überangebot an Containerschiffen bei gleichzeitig stagnierendem weltweitem Containerverkehr führten jedoch dazu, dass bereits viele Containerfonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.
  • Angebot und Nachfrage bestimmen den Markt: Ist die Wirtschaft schwach, werden weniger Waren transportiert und es werden weniger Container benötigt.
  • Container sind Gebrauchsgegenstände. Verlust und Beschädigungen sind weitere Risiken für den Containerfonds.
  • Container werden aus Stahl gefertigt, eine Änderung der Stahlpreise kann daher überraschend das gesamte geplante Fondskonzept ins Wanken bringen.
  • Da zudem die Mietpreise bei Containerfonds oft in US-Dollar bezahlt werden, schlägt sich oft auch das Währungsrisiko nieder.

Die Folge ist das Sinken der Mietpreise, die Fondsgesellschaft des Containerfonds erwirtschaftet weniger bis gar kein Kapital mehr, laufende Darlehen können nicht mehr bedient werden. Weitere Folge ist dann unausweichlich oftmals der Totalverlust des Anlegerkapitals. Es ist zu befürchten, dass viele Fondsgesellschaften der Containerfonds Insolvenz anmelden müssen oder an Sanierungskonzepten arbeiten.

Containerfonds sind Wirtschaftsunternehmen. Wer eine Beteiligung an einem solchen Fonds wie z.B. db Containerfonds, buss Containerfonds, buss global Containerfonds, conredit Containerfonds hat, ist damit Mitunternehmer. Mit allen Konsequenzen: Erwirtschaftet das Unternehmen Gewinne, profitiert der Anleger. Wird das Unternehmen jedoch von den bereits genannten Risiken getroffen, ist im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Kapitals die Folge. Geht es dem Containerfonds „nur“ schlecht, droht die Rückzahlung bisher erhaltener Gelder aus dem Containerfonds für den betroffenen Anleger.

Steuerliche Risiken & Kapitalbindung bei Containerfonds

Bekomme ich Steuervorteile oder muss ich sogar noch Steuern drauflegen? Ich brauche mein Geld, wie bekomme ich es zurück?

So oder ähnlich lauten die Fragen, die sich viele Anleger stellen müssen, wenn sich das Finanzamt meldet oder sie ihre Beteiligung dort anmelden. Auch wenn das investierte Geld dringend benötigt wird, stellt sich die Frage, wie man an sein Geld kommt. Je nach Konzeption des Fonds, erfolgt eine unterschiedliche steuerliche Behandlung. Containerfonds, die sich wiederum an einer (oftmals ausländischen) Zielgesellschaft beteiligen, unterliegen internationalem Steuerrecht. Werden die Container hingegen direkt vermietet, müssen die Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Schließlich stellen sich zum Ende der Laufzeit des Containerfonds weitere Fragen, wenn die Container verkauft werden und die Finanzverwaltung dies als gewerbliche Tätigkeit einstuft, können wiederum Steuern anfallen. Da es anders als bei Aktien, keine offizielle Handelsbörse gibt, stellt sich zudem das Problem, dass man als Anleger von Containerfonds die Beteiligung oft nicht oder nur schwer verkaufen kann und dies auch massiv von Angebot und Nachfrage abhängig ist – oftmals bleibt man daher auf seiner Beteiligung sitzen und stellt zudem fest, dass sie wertlos ist.

Twenty Foot Equivalent Unit (TEU)

20-Fuß-Einheit; Maßeinheit im Containerverkehr. Zur Vereinheitlichung der Kapazitäts- und Durchsatzmessung werden Container verschiedener Längen auf diese Längeneinheit umgerechnet.

Wer haftet für mein verlorenes Kapital?

  • Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Containerfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche.
  • Des Weiteren kommt für die Anleger von Containerfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
  • In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Containerfonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Wo finde ich als Anleger Hilfe?

Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche durch eine spezialisierte Kanzlei umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Außerdem besteht für die Anleger die Möglichkeit rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung sich über Ergebnisse von Musterklagen der Fonds zu informieren oder sich bei Sammelklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz anzuschließen.

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