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Hyundai und Kia Abgasskandal

Kostenfreie Erstberatung für Betroffene zu Schadensersatz und Widerruf

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Autolenkrad mit Hyundai Logo

Im siebten Jahr des Dieselskandals hat dieser die koreanischen Autobauer Hyundai und Kia erreicht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen des Verdachts der Abgasmanipulation und lies im Juni 2022 zur Sicherung von Beweisen Büros der beiden Automobilhersteller und eines Zulieferers durchsuchen. Betroffene Autofahrer*innen können ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt kostenfrei prüfen lassen:

  1. Ist Ihr Auto von der Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
  2. Ist Ihr abgasmanipulierter Suzuki finanziert? Dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine Option sein.

Durchsuchungen wegen Verdachts der Abgasmanipulation

Den Autobauer Hyundai und dessen Tochterunternehmen Kia trifft nun konkret der Verdacht der Abgasmanipulation bei Dieselautos. Eine unzulässige Abschalteinrichtung soll bei den betroffenen Fahrzeugen dazu führen, dass die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr reduziert oder ganz abgeschaltet wird. Die Autos hätten die entsprechenden Abgasnormen so nicht erreicht und Kunden und Kundinnen seien dahingehend getäuscht worden. Die Motorsteuerungssoftware soll von Bosch und dem damaligen Zulieferer Delphi stammen, der im BorgWarner-Konzern aufging. Im Zuge der Ermittlungen fanden Razzien in den Räumen der beiden Firmen im Rhein-Main-Gebiet und des Zulieferers BorgWarner statt. Beteiligt waren rund 140 Ermittler in Deutschland und Luxemburg.

Hyundai Dieselskandal: Welche Modelle sind betroffen?

Medienberichten zufolge geht es um insgesamt um mehr als 210.000 Fahrzeuge, die bis 2020 zugelassen wurden. Betroffen sind alle Hyundai- und Kia-Modelle mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2-Liter-Dieselmotoren der Norm Euro 5 und Euro 6.

Grundsätzlich gilt im Dieselskandal: Alle Dieselfahrer*innen, in deren Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Jetzt kostenfreie Prüfung anfordern

Hyundai und Kia Modelle überschreiten Grenzwerte bei Abgastests

Bei Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fielen Modelle von Hyundai und Kia der Norm Euro 6 auf, deren Schadstoffausstoß um ein Vielfaches den zulässigen Grenzwert überschritt. Die Straßentests bezogen sich auf die Modelle

  • Hyundai i20 1.1 CRDi
  • Hyundai i30 1.6 CRDi
  • Hyundai Santa Fe 2.2 CRDi
  • Hyundai Tucson 2.0 CRDi
  • Kia Sorento 2.2 CRDi

Beim Hyundai i20 waren die Messwerte fast elf Mal höher als der gesetzliche Grenzwert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat zum Abgasskandal eine Liste der betroffenen Fahrzeugvarianten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des KBA veröffentlicht. Dort finden sich die Modelle Hyundai i20 und ix35.

Aktuelle verbraucherfreundliche Entwicklungen im Dieselskandal

Die Chancen für betroffene Verbraucher*innen auf Schadensersatz stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Zuletzt hat der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos einen Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal bejaht. Konkret stellte der Generalanwalt seine Schlussanträge in einem Verfahren im Mercedes Dieselskandal (Az. C-100/21). Nach Ansicht des Generalanwalts ist der Autobauer gegenüber Käufern und Käuferinnen von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zum Schadenersatz verpflichtet. Damit stärkt er die Rechte aller Betroffenen im Dieselskandal. Sehr wahrscheinlich ist nun ein äußerst verbraucherfreundliches Urteil, denn in aller Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes. Damit sind auch die Chancen gegen andere Autohersteller enorm gestiegen.

Diese Möglichkeiten haben Betroffene im Hyundai und Kia Abgasskandal

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer*innen insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Hyundai Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
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Schützen Sie sich vor einer drohenden Stilllegung, Dieselfahrverboten, den Wertverlust und der erschwerte Wiederverkauf der Fahrzeuge und lassen Sie Ihre möglichen Schadensersatzansprüche jetzt schnell und kostenfrei prüfen. Nutzen Sie unser Onlineformular für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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