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Landgericht München fällt Urteil gegen BMW im Abgasskandal

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 18. April 2024

Abgaswerte-manipuliert

Das Landgericht München I hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Verfahren zum Abgasskandal bei BMW entschieden, dass der Käuferin eines Mini Cooper Countryman ein sogenannter Differenzschaden in Höhe von 10 % des Kaufpreises zusteht (Urteil vom 12.04.2024, Az. 26 O 1546/23, noch nicht rechtskräftig).

Urteil gegen BMW im Abgasskandal: Darum ging es

Unsere Mandantin hatte im Jahr 2018 einen Mini Cooper D Countryman als Gebrauchtwagen erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Motor mit der Typenbezeichnung B 47 ausgestattet und unterliegt der Euro-Norm 6. Herstellerin des Fahrzeugs ist die Bayrische Motoren Werke AG. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei machte die Käuferin Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gerichtlich geltend, da das Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfüge.

Die Entscheidung des Gerichts: Thermofenster in Mini Cooper ist unzulässige Abschalteinrichtung

Das Landgericht München I bestätigt in seinem Urteil, dass im Mini Cooper D Countryman eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verbaut ist. Diese manipuliert die Emissionswerte so, dass das Fahrzeug nur unter Testbedingungen die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Im realen Fahrbetrieb wurden die Grenzwerte jedoch deutlich überschritten. Die Entscheidung beruht auf einem Verstoß gegen § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 § 27 Abs. 1 EG-FGV, der als Schutzgesetz fungiert. Das Urteil unterstreicht die Verantwortung der Fahrzeughersteller, korrekte und gesetzeskonforme Produkte zu liefern. Hersteller können sich nicht auf Unkenntnis oder technische Unvermeidbarkeit berufen, wenn es um die Einhaltung von Emissionsvorschriften geht. Das Gericht erkennt in seinem Urteil ausdrücklich den finanziellen Schaden an, den Verbraucher*innen durch den Kauf von Fahrzeugen erleiden, die mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind. Es verurteilte BMW zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.570,- Euro zuzüglich Zinsen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Vom Abgasskandal betroffene Autokäufer*innen können nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Verbraucher*innen stehen nicht alleine da, wenn es darum geht, gegen mächtige Industrieakteure vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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