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AKH-H zu Proven Oil Canada Fonds »POC Growth 3 GmbH & Co. KG«

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 21. August 2020

Pipeline-Oel-und-Gas

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 12. August 2020 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des  geschlossenen Fonds Proven Oil Canada Fonds »POC Growth 3 GmbH & Co. KG« informiert  und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Konzept und aktuelle Situation des Fonds: POC Growth 3 GmbH & Co. KG

Die Anleger sollten sich mit der Beteiligung an der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG die Chance bekommen, sich am steigenden Öl- und Gaspreis zu partizipieren. Sie konnten sich an der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG mit einer Mindestbeteiligungssumme  in Höhe von € 10.000,- zzgl. 5 % Agio beteiligen. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt laut Fondsprospekt € 20 Mio. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft war entweder durch direkten Beitritt oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin möglich.

Der Spezialfonds POC Growth 3 sollte das Kommanditkapital über die Objektgesellschaft Conserve Oil POC Growth 3 Plus Limited Partnership in produzierende Öl- und Gasquellen in Kanada investiert. Kanada ist reich an Erdöl- und Erdgasreserven und einer der größten Energieproduzenten und Exporteure weltweit. Nach entsprechend erzielter Wert-steigerung, innerhalb einer kurzen Laufzeit von vier bis sechs Jahren, sollten die Gas- und Ölgebiete mittelbar über die Objektgesellschaft gewinnbringend veräußert werden. Dabei sollte sich das Geld der Anleger (vor Steuern) verdoppeln. Die Wertsteigerung soll dadurch erreicht werden, dass Öl- und Gasgebiete erworben werden, die über Zusatzpotenzial in Form von Reserven und Ressourcen verfügen.

Die Fondsgesellschaft investierte hier das Kommanditkapital in eine kanadische Objektgesellschaft, welche die Gas- und Ölgebiete nach festgelegten Investitionskrediten erwirbt, die Förderung übernimmt und verbessert sowie anschließend die Fördergebiete wieder veräußert. Dabei sollten lediglich ca. 77 % der Kommanditkapitals und des Agios in die Fördergebiete fließen. Der Rest war für die Kosten der Fonds- und Objektgesellschaft vorgesehen. Auf Ebene der Objektgesellschaft war die Aufnahme von Fremdkapital möglich.

Welche Fördergebiete mit Öl- und Gasquellen die Objektgesellschaft in Kanada erwerben sollte, stand am Anfang noch nicht fest. Insoweit handelt es sich um einen sog. Blind-Pool. Die Zusammenarbeit sollte mit kompetenten Partnern erfolgen, die in ihrem jeweiligen Bereich über eine entsprechende Erfolgshistorie verfügen. Die Laufzeit der Fondsgesellschaft sollte vier bis sechs Jahre betragen. Es war geplant, Ausschüttungen in Höhe von 12 % p.a. zu leisten. Dabei sollten die Auszahlungen vierteljährlich erfolgen. Nach Angaben in den Werbeflyern sollten die Anleger am Ende zusammen mit dem Verkaufserlös der optimierten Fördergebiete insgesamt einen Gesamtmittelrückfluss in Höhe von ca. 200 % erhalten.

Laut Angaben im Fondsprospekt sei Kanada aufgrund politischer Sicherheit, wirtschaftlicher Stabilität und als risikoarme Wachstumsregion bei der geographischen Vermögensstreuung für Anleger interessant. Durch den Schwerpunkt in den lebenswichtigen Rohstoff Öl sprach das Konzept vor allem sicherheitsorientierte Anleger an. Anleger sollten von hohen Ölpreisen und steigender, weltweiter Nachfrage profitieren. Dem Sicherheitsbedürfnis der Kommanditisten sollten eine Reihe von Maßnahmen und vertraglich abgesicherten Kontrollen Rechnung tragen.

Die Investition in einen geschlossenen Fonds – hier POC Growth 3 – ist allerdings eine unternehmerische Beteiligung. Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Fonds eignet sich das Modell des geschlossenen Fonds nicht für jeden Anleger. Sie ist beispielsweise als Altersvorsorge ungeeignet. Solche Kapitalanlagen sind nur für risikobereite Anleger geeignet, die auch einen Totalverlust ihres Kapitals ohne Probleme verschmerzen können. Für den Kleinanleger, eignet sich diese Form der Geldanlage keinesfalls. Die Risiken dieser Anlageform sind für die Anleger meist höher als  die Chancen. Geschlossen bedeutet, dass Gesellschafter über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen können.

Re-Start und neue Geschäftsführung

Zwischenzeitlich ist der Fonds in wirtschaftliche Schieflage geraten. Nach der Zusammenlegung von sechs Objektgesellschaften der POC-Fonds bzw. Umstrukturierung der Objektgesellschaft zur Canadian Oil & Gas International Limited Partnership (COGI LP) folgte im Jahr 2015 die Insolvenzanmeldung. Begründet wurde die Schieflage von der ehemaligen Geschäftsführung mit einem schlechten Marktumfeld und dem drastischen Verfall des Öl- und Gaspreises. Ein Vermögenszufluss an die Anleger war somit nicht mehr zu erwarten. Daher wurde von der damaligen Geschäftsführung die Liquidation der Gesellschaft empfohlen.

Nachdem die Geschäftsführung (aus dem Kreise der Anleger) ausgewechselt wurde, gab es neue Hoffnung für die Anleger. Der neuen Geschäftsführung war es gelungen einen Weg zu finden, der es möglich erscheinen lies, das ehemals den Fondsgesellschaften und jetzt zur Insolvenzmasse der COGI gehörende Vermögen wieder an die Fonds zurückfließen zu lassen und somit dafür zu sorgen, dass die angelegten Gelder wieder an die Anleger zurück fließen. Mit dem Rettungskonzept „RESTART“ sollten ca. € 20 Mio. frisches Kapital eingeworben werden, davon waren ca. € 15 Mio. für die Bank vorgesehen (die die Insolvenz durch Fälligstellung der Kredite ausgelöst hatte) und ca. € 5 Mio. für den Re-Start von COGI Quellen, vgl. Fragen & Antworten zum RESTART 2017 – Sanierungskonzept der Geschäftsführung. Das Sanierungskonzept wurde sowohl von der Bank als auch von dem Insolvenzverwalter in Kanada unterstützt. Auch die Anleger gaben ihre Zustimmung zu dem neuen Sanierungskonzept. Von knapp der Hälfte der POC-Anleger wurden für den RESTART Sanierungsbeiträge in Höhe von € 15,5 Mio. aufgebracht.

Geplant waren im Rahmen der Sanierung folgende Schritte:

  • Sicherung/Rettung der Vermögenswerte in Kanada (Quellen, Lizenzen, Förderanlagen, Grundstücke etc.) durch freiwillige verzinsliche Sanierungsbeiträge und Erhöhung der Fördermengen.
  • Fortführung des operativen Geschäfts in Kanada mit einem neuen Geschäftsführer aus den Reihen der Anleger und neue Firmenstruktur.
  • Durch Transparenz, Kontrolle, Kostenersparnis und gleichgerichtete Interesse von Geschäftsführung und Anlegern sollten Ausschüttungen wieder fließen können.

Die Sanierungsbeiträge sollten dann mit 4 % p.a. ab dem 1. August 2017 verzinst werden. Die Fonds sollten wiederum aus den erwarteten Rückflüssen aus Kanada

  • die Sanierungsbeiträge (einschließlich Zinsen) zurückzahlen sowie
  • die Verwaltungskosten in Deutschland bestreiten und
  • schließlich Ausschüttungen an die Anleger vornehmen.

Ob dieser Plan tatsächlich die erhoffte Trendwende und das Geld der Anleger zurückbringen wird, ist eher unwahrscheinlich. Die Weltwirtschaftskrise und der Verfall des Ölpreises erschweren die ohnehin schwierige Situation des Fonds. Die getroffenen Maßnahmen haben sich bei den Anlegern noch nicht in Form von finanziellem Erfolg spürbar gemacht.

Am 01.06.2019 wurden die von der insolventen kanadischen Objektgesellschaft COGI gehaltenen Vermögensgegenstände (Quellen, Förderanlagen, Pipelines, Land, Werke und Lizenzen) wirtschaftlich und formaljuristisch  von der DEL Canada Ltd. (neue kanadische Objektgesellschaft, an der alle 6 Restart-Fonds beteiligt sind) übernommen und neu organisiert. Die Geschäftsführung räumt ein, dass die Ergebnisse im Jahr 2019 hinter dem Ziel des Re-Start bleiben.

Wege zum „Ausstieg“ aus der Fondsgesellschaft

  • Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung: Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist erstmals zum 31.12.2022 möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist ohne Frist möglich. Bei einer Kündigung wird dann aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz das Abfindungsguthaben ermittelt, das aber nur einen Teil des ursprünglich eingezahlten Geldes betragen wird.
  • Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt: Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Es gelingt jedoch nur in wenigen Fällen, die Beteiligungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Anteile des POC Growth 3 wurden zuletzt am 05.09.2014 zu 31 % gehandelt.
  • Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Der Kommanditist einer KG, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können gegen beratende Banken, Sparkassen, Finanzvertriebe und/oder Prospektverantwortliche geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge wird der Gesellschafter so gestellt, als ob er dem Fonds nie beigetreten wäre. Er erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil. Die genaue Höhe des Kapitalrückflusses und damit die Höhe des Schadens hat keinen Einfluss auf das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs, da der Schaden des Anlegers schon in der Zeichnung der Beteiligung zu sehen ist.

Informieren Sie sich aktiv über Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht verunsichern! Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Initiatoren oder Geschäftsführungen die Interessenbündelung von Gesellschaftern nicht immer begrüßen. Sollten Sie durch ein Anschreiben der Fondsverantwortlichen oder auf anderem Weg vor einer Interessenbündelung gewarnt werden, empfehlen wir Ihnen, sich durch uns über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und sich selbst ein Bild zu machen.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können.
Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann